| Problemgebiete
ostdeutscher Stadtentwicklung - Beobachtung aus der Begleitung des Städtebaulichen
Denkmalschutzes
Vor dem Hintergrund anhaltender Schrumpfungsprozesse beleuchtet der
folgende Artikel heute vielerorts vorfindbare stadträumliche Probleme
in mittelgroßen ostdeutschen Städten sowie deren logisch erscheinende
Ursachen. In die Überlegungen einbezogen werden die Möglichkeiten
und Grenzen der Städtebauförderung, insbesondere des Städtebaulichen
Denkmalschutzes und des Stadtumbau Ost. Ziel ist es, anhand der stadträumlichen
und fördertechnischen Betrachtungen einen prägnanten Ausschnitt aus
dem Wirkungsgefüge der Stadtentwicklung zu veranschaulichen, dessen
Elemente zu benennen, sie angemessen zu gewichten und die daraus resultierenden
Erfordernisse aufzuzeigen.[1] Zu den vordringlichen stadträumlichen Problembereichen
in vielen Städten Ostdeutschlands zählen heute die Randbereiche der
historischen Altstadtkerne sowie die gründerzeitlich geprägten Vorstädte.
Vereinzelt dürften dem auch noch einige weniger beachtete Quartiere
und Siedlungen des frühen 20. Jahrhunderts, ggf. in ähnlicher stadträumlicher
Lage, zugeordnet werden. Gotha
am Rande der Altstadt, Foto: Thomas Kuder. Während sich in vielen Kommunen die historischen
Altstadtkerne bereits weitgehend saniert zeigen und mitunter einen
revitalisierten, sprich vielseitig funktionierenden Eindruck hinterlassen,
gehören heute in steigendem Umfang leer stehende und verfallende Gebäude
und Ruinen zum alltäglichen Erscheinungsbild von Altstadträndern und
Vorstädten. Auch völlig abgeräumte, als Parkplatz entfremdete Grundstücke
sowie gänzlich entleerte und verfallene Straßenzüge finden sich immer
häufiger, die im Extremfall nur noch vereinzelte Gebäude der früheren
Bebauung aufweisen. Diese städtebaulichen Missstände unterscheiden
sich oft nur durch die heute üblichen Kennzeichen von Vandalismus
von den Zuständen, die früher das Bild vieler DDR-Innenstädte geprägt
hatten. Im Gegensatz zu den vielerorts bereits städtebaulich
aufgewerteten, sanierten und gezielt zurück gebauten Großsiedlungen,
finden heute vor allem hier, in den Altstadträndern und Vorstädten
die stadträumlichen Folgen der Schrumpfungsprozesse und die nicht
intendierten Nebenfolgen der aktuellen Planungs- und Stadtentwicklungspolitik
einen deutlichen, wenngleich unrühmlichen stadträumlichen Niederschlag.
Hier wird sich nach Lage der Dinge auch das drohende Ausmaß der vor
Jahren bereits analytisch vorhergesagten perforierten Stadt
und des einhergehenden Verlustes historischer Stadtstrukturen erweisen. Bei der Frage nach den Ursachen dieser stadträumlich
problematischen Erscheinungen ist, abgesehen von den enormen Erblasten
der DDR, in erster Linie auf die Schrumpfungsprozesse der letzten
anderthalb Jahrzehnte zu verweisen, die eine nur schwer in den Griff
zu bekommende Herausforderung für die Stadtentwicklung darstellen.
Jahrelange Abwanderungsprozesse zu entfernten Arbeitsmärkten und spätere
Suburbanisierungsprozesse haben in vielen ostdeutschen Städten Leerstände
von über einer Million Wohnungen hervorgerufen, die sich auch mittelfristig
förderpolitisch und städtebaulich nur schwer bewältigen lassen. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass die Größenordnung
des Problems auch die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes, z.B. im
Rahmen der Städtebauförderung, an die Grenzen ihrer Belastbarkeit
führt. Immer öfter rufen die sich verselbständigenden Probleme auch
in der Fachwelt ein resignatives Achselzucken hervor, verbunden mit
dem Plädoyer, sich auf das Leistbare zu beschränken. Solche Reaktionen
verdeutlichen die Überforderung, alle Probleme der Vergangenheit schnell
lösen zu können. Allein daraus erklärt sich allerdings noch nicht,
warum gerade die Ränder der historischen Altstädte und die Vorstädte
von den Problemen in besonderer Weise betroffen sind, und ob sich
dem möglicherweise abhelfen ließe. Ein Anlass dafür, die Probleme
und deren Ursachen unter die Lupe zu nehmen und daraus resultierende
Erfordernisse zu benennen. Dazu wird im Folgenden der Blick auf einige
Grundpfeiler der Stadtentwicklungspolitik nach der friedlichen Revolution
von 1989/90 geworfen und eine darauf basierende Argumentationskette
ausgebreitet. Die vergangenen fünfzehn Jahre stellen, vor dem Hintergrund
der historisch einmaligen Transformationsprozesse im Zuge der deutschen
Vereinigung, in planungspolitischer Hinsicht eine bedeutsame Erfolgsgeschichte
dar. Führt man sich allein die dramatischen Umweltprobleme oder die
heute kaum mehr vorstellbaren städtebaulichen Missstände in den DDR-Städten
vor Augen, erscheint dies offensichtlich. In kürzester Zeit wurden 1989/90 durch eine entsprechende
Diversifizierung der einseitigen Planungspolitik der DDR, die fast
ausschließlich auf den Ersatzneubau in Plattenbauweise und die Errichtung
von entsprechenden Großsiedlungen ausgerichtet war, die Weichen für
die Bewältigung der vordringlichen Aufgaben und vielfältigen Probleme
der Stadtentwicklung neu gestellt. Dabei sind vor allem zwei planungspolitische Grundpfeiler
hervorzuheben: Der radikale Umbruch hin zu einer nach innen orientierten,
erhaltenden Erneuerung und zum Städtebaulichen Denkmalschutz einerseits
sowie die kontinuierliche, vor allem auf qualitative Aspekte ausgerichtete
Weiterentwicklung bestehender Großsiedlungen andererseits. Für beide
Grundpfeiler wurden vom Bund recht früh problemspezifische Programmbereiche
im Rahmen der Städtebauförderung eingerichtet. Entweder wurden sie
von den alten Bundesländern übertragen oder, wie z.B. beim Städtebaulichen
Denkmalschutz, für die neuen Bundesländer erst aufgelegt.[2] Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass
mit den planungspolitischen Festlegungen von damals zugleich auch
eindeutige Förderschwerpunkte gesetzt wurden, die in wesentlichen
Zügen bis heute aufrechterhalten werden und sich inzwischen stadträumlich
deutlich niedergeschlagen haben. Im Folgenden sollen diese Programmbereiche
und die damit erzielten stadträumlichen Wirkungen aufgezeigt und mit
den eingangs benannten stadträumlichen Problemen kontrastiert werden. Der
radikale planungspolitische Umbruch hin zu einer nach innen orientierten
erhaltenden Stadterneuerung hatte sich vielerorts schon in den 1980er
Jahren bürgerschaftlich formiert und konnte dementsprechend im Zuge
der Umwälzungen von 1989/90 recht schnell vollzogen werden. Begleitet
wurde er durch die zügig erfolgte Einführung der beiden Programmbereiche
Städtebaulicher Denkmalschutz und Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
in den neuen Bundesländern. Gotha
sanierter Altstadtkern. Foto: Thomas Kuder. Der Programmbereich Städtebaulicher Denkmalschutz
wurde 1991 ins Leben gerufen, zur Sicherung und Erneuerung einer großen
Anzahl von meist bereits schon zu DDR-Zeiten aufgelisteten historischen
Altstädten sowie Kulturerbe-Stätten in Ostdeutschland, die vom völligen
Zerfall und baldigen, mitunter lang geplanten Abriss bedroht waren.
Die formelle Voraussetzung für eine Aufnahme in den auf die neuen
Bundesländer begrenzten Städtebaulichen Denkmalschutz ist dabei die
Festsetzung einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für das fragliche
Fördergebiet sowie eine letztlich vom Bund ausgesprochene Programmaufnahme
der jeweiligen Städte. Zum Fördergegenstand konnten bisher allerdings in
der Regel nur die historischen, oft bis zu den mittelalterlichen Stadtgründungen
zurückreichenden Altstadtkerne in den ostdeutschen Städten werden.
Für diese wurden zwischen 1991 und 2005 von Bund, Ländern und Kommunen
bislang weit mehr als 3,5 Mrd. Euro an Fördermitteln zur Verfügung
gestellt, mit denen vorwiegend Gebäude, Straßen- und Platzräume sowie
verschiedenste Infrastrukturen erhalten und saniert werden konnten.[3]
Viele der Vorstädte kamen allerdings je nach Gebietsabgrenzung
nicht in den Genuss der hier bezeichneten Fördermittel. Die Gründe
dafür dürften in einer überwältigenden Vielfalt an bedeutenden Aufgaben
bei begrenzten finanziellen und fördertechnischen Möglichkeiten (auch
zum Erbringen eines kommunalen Eigenanteils) z.B. in den Altstädten
sowie in einer in den Vorstädten recht begrenzten wohnungswirtschaftlichen
Dynamik zu finden sein. Dabei gerieten vor allem in den letzten Jahren
selbst die in den Erhaltungsgebieten liegenden Randbereiche der Altstädte
immer stärker in ein existenzbedrohendes Abseits. Weniger räumlich-strukturell determiniert als der
Städtebauliche Denkmalschutz ist dagegen der Programmbereich der Städtebaulichen
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Diese nicht nur auf die neuen
Bundesländer begrenzte Förderschiene
ist im Gegensatz zum Städtebaulichen Denkmalschutz nicht an
einen bestimmten stadträumlichen Gebietstypus gebunden. Vielmehr ist
hier allein das Vorliegen von städtebaulichen Missständen das entscheidende
Kriterium dafür, ob ein Stadtgebiet zum Fördergegenstand des Programmbereiches
werden kann. Formelle Voraussetzung für den Einsatz einschlägiger
Fördermittel ist im Wesentlichen die Festsetzung der betreffenden
Quartiere und Flächen als Sanierungsgebiete (§§ 136-164 BauGB). Für
die Städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen hat allein
der Bund seit 1990 bereits mehr als 2,23 Mrd. Euro an Finanzhilfen
für die neuen Bundesländer zur Verfügung gestellt.[4]
Anders als beim Städtebaulichen Denkmalschutz gibt
es bei den Städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen keine
Programmintention, die gegen eine Ausweisung der Vorstädte als Sanierungsgebiete
und eine entsprechende Förderung zur Beseitigung städtebaulicher Missstände
spräche. Wirft man aber einen Blick in die Dokumentation zum Bundesprogramm
Städtebauförderung und vergleicht die Sanierungsgebiete Mitte der
1990er Jahre mit den heute ausgewiesenen Gebieten, dann zeigt sich,
dass die festgesetzten Ortskerne und Altstädte, also die Sanierungsgebiete
der ersten Stunde, deutlich gegenüber anderen Gebieten (z.B. Siedlungen
und Vorstädte) dominieren. Auch sind viele der heutigen Sanierungsgebiete
identisch mit den vor mehr als zehn Jahren festgesetzten. Beides verdeutlicht
die erforderliche Dauer von umfassenden Sanierungsprozessen.[5]
Und trotzdem resultiert daraus auch die Frage, ob
nicht eine zeitlich verzögerte Anpassung der Sanierungsgebiete an
die bestehenden Problemgebiete (trotz der im BauGB verankerten Möglichkeit
vereinfachter Sanierungsverfahren) bzw. die fehlende Ausweisung neuer
Sanierungsgebiete seitens der Kommunen (aus welchen Gründen auch immer)
mit zu der derzeitigen Misere beigetragen haben.
Dem planungspolitischen Umbruch hin zu einer erhaltenden
Erneuerung in den historischen Altstädten und Innenstädten stand nach
1989/90 zugleich ein hohes Maß an fast zwangsläufig erscheinender
planungspolitischer Kontinuität im Umgang mit den bestehenden Großsiedlungen
in Plattenbauweise gegenüber. Diese artikulierte sich, jenseits der
weitgehend akzeptierten Persistenz baulicher Strukturen generell,
insbesondere darin, dass man die bestehenden Großsiedlungen trotz
der planungspolitischen Neuorientierung als einen zentralen Bestandteil
der ostdeutschen Stadtentwicklung akzeptierte und umgehend bereit
war, sehr viele öffentliche Finanzmittel in ihre langfristige Beibehaltung
und qualitative Weiterentwicklung zu investieren.[6]
Gotha
sanierter Plattenbau. Foto: Thomas Kuder Ein entscheidender Faktor dafür dürfte in der gesellschaftspolitisch
begründeten, wirtschaftlichen In-Wert-Setzung vor allem der jüngeren
Neubauten in Plattenbauweise zu suchen sein, die über die so genannte
Altschuldenregelung in den frühen 1990er Jahren erfolgte. Dieser Zusammenhang
gestaltete sich ungefähr wie folgt: Die Errichtung von Plattenbauwohnungen
wurde über den Staatshaushalt der DDR finanziert. Die zunächst nur
zu Bilanzierungszwecken erfassten Finanzvergaben der DDR-Staatsbank
wurden jedoch nach dem Verkauf der Staatsbank an bundesdeutsche Banken
zu Beginn der 90er Jahre, in marktwirtschaftliche Kredite umgewidmet,
mit einer entsprechenden Verzinsung versehen und so einer nicht nur
buchhalterischen, sondern auch wirtschaftlichen In-Wert-Setzung unterzogen.[7] 1990 hatten sich die Verbindlichkeiten der entsprechenden
Wohnungsbestände auf 36 Mrd. DM belaufen. Die Wohnungen, die überwiegend
in kommunales und später marktwirtschaftliches Eigentum überführt
worden waren, wurden auf diese Weise mit Krediten belastet und entwickelten
sich zu einem den Kreditwerten gegenüber stehenden Produkt. Die Belastungen
(durchschnittlich ca. 15.000 DM je Wohnung, bei den zuletzt, meist
am Stadtrand errichteten Wohnungen aber bis zu 135.000 DM) stellten
vor diesem Hintergrund eine kaum wirtschaftlich abzutragende Belastung
dar. Das hohe, knapp zweistellige Zinsniveau der frühen 1990er Jahre
führte dazu, dass sich die Schuldenlast allein zwischen 1991 und 1993
auf über 50 Mrd. DM erhöhte. Angesichts der Modernisierungserfordernisse
der Wohnungen und der ungünstigen Lagebedingungen der Großsiedlungen,
sowie des anfänglich niedrigen Mietniveaus drohten die Unternehmen
der Wohnungswirtschaft in eine ernsthafte Sackgasse zu geraten. Im Jahr 1993 wurde daraufhin das Altschuldenhilfegesetz
(AHG) verabschiedet. Es sah im Kern eine Kappung der von den Wohnungsunternehmen
anerkannten Altschulden vor, die letztlich in einem unter komplexen
Auflagen gewährten Schuldenerlass in Höhe von rd. 31 Mrd. DM mündete.
Die verbleibenden Restschulden und Zinsbelastungen sollten, so der
gesetzgeberische Wille, später aus den Mieteinnahmen der Wohnungsunternehmen
finanziert werden. Letztlich wurden allerdings, durch die wirtschaftlich
nachvollziehbare Überführung von Haushaltspositionen in marktwirtschaftliche
Kredite, zugleich auch die Weichen für die benannte planungspolitische
Kontinuität im Umgang mit den Neubaugebieten gestellt. Noch deutlicher
formuliert: Ein späterer Kurswechsel war damit fast gänzlich verunmöglicht
worden.[8]
Wie angesichts dieser wirtschaftlichen Weichenstellung
auch planungspolitisch kaum anders zu erwarten war, wurde zu Beginn
der 1990er Jahre im Rahmen der Städtebauförderung ein Programmbereich
Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
aufgelegt. Damit wurden weitreichende Wohnumfeldverbesserungen in
Großsiedlungen gefördert, z.B. Spiellandschaften oder hausnahe Grünflächen.
Zudem wurde die Erneuerung bestehender oder der Neubau nachträglich
implantierter Infrastruktureinrichtungen unterstützt. So konnten,
neben den Gebietsaufwertungen, erhebliche Anreize für eine politisch
gewünschte Privatisierung und weiterführende Investitionen in die
Erneuerung und Modernisierung der Wohngebäude geschaffen und damit
auch die bisherige Planungspolitik kontinuierlich fortgesetzt werden. Zu Beginn des neuen Jahrtausends wurde der Programmbereich
Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubausiedlungen
eingestellt. Inzwischen hatten grundlegende Veränderungen der gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen ein programmatisches Umdenken notwendig gemacht.
Vor allem aber hatten die anhaltenden Bevölkerungsverluste vieler
ostdeutscher Städte nicht mehr zu übersehende Wohnungs- und Gebäudeleerstände
nach sich gezogen. Hinzu kamen Leerstandsverlagerungen von den modernisierten
Wohnungen in den historischen Stadtkernen in die sich entleerenden
Plattenbaugebiete. In Folge hatten die trotz vielfältiger Subventionen
geschwächten Wohnungsunternehmen mit erheblichen Leerständen von bis
zu 30 % und enormen, daraus resultierenden wirtschaftlichen Verlusten
zu kämpfen. Im Jahr 2001 erfolgte, basierend auf den Erkenntnissen
und Empfehlungen der Expertenkommission Wohnungswirtschaftlicher
Strukturwandel in den neuen Bundesländern, die Auflage des
neuen Programmbereiches Stadtumbau Ost. Dieser zielt darauf, die Attraktivität
ostdeutscher Städte zu erhöhen, insbesondere durch die Stärkung der
Innenstädte, die Reduzierung der leer stehenden Wohnungen um rd. 350.000
Einheiten und die Aufwertung der von Schrumpfung betroffenen Städte.
Zu diesem Zweck werden bis zum Jahr 2009 insgesamt 2,5 Mrd. Euro bereitgestellt.[9] Auch dieser Programmbereich, mit den beiden zentralen
und gleichgewichtigen Bestandteilen Aufwertung und Rückbau, zeigt
sich in der Ausweisung von Fördergebieten nicht deterministisch. Eine
Befragung aus dem Jahr 2003 in allen Stadtumbau betreibenden Städten
des Städtebaulichen Denkmalschutzes zeigt, dass eine überragende Mehrheit
der Städte weite Teile der Stadt, einschließlich der Sanierungs- und
Erhaltungsgebiete, als Flächen für den Stadtumbau ausgewiesen hat.[10] Eine solche - der Programmintention entsprechende
- Ausweisung ermöglicht es bei idealtypischer Betrachtung, die Innenstadtentwicklung
im Sinne des Leitbildes der kompakten Stadt durch Aufwertungsmaßnahmen
in der Innenstadt sowie durch Rückbau mit begleitender Aufwertung
in den Großsiedlungen zu unterstützen. Allerdings steht trotz der idealtypisch intendierten
innerstädtischen sowie randstädtischen Förderschwerpunkte im Stadtumbau
Ost auch einer Förderung der Entwicklung der Altstadtränder und Vorstädte
vor allem durch Aufwertungsmaßnahmen grundsätzlich nichts im Wege
und könnte von den partizipierenden Städten durchaus praktiziert werden.
Auch hier stellt sich somit die Frage nach den Ursachen der augenscheinlich
fehlenden oder reduzierten Inanspruchnahme von Aufwertungsmitteln
aus dem Stadtumbau Ost in diesen Stadtbereichen.[11] Bei genauer Betrachtung lassen sich deutlich zwei
fördertechnisch gestützte, stadträumliche Schwerpunkte erkennen: Zum
Einen die historischen Altstadtkerne und Innenstädte, für die nahezu
alle aufgezeigten Programmbereiche miteinander kombinierbare Fördermöglichkeiten
aufzeigen. Das diesbezügliche Förderinstrumentarium wird damit dem
formulierten Anspruch gerecht, wonach der Entwicklung der Innenstädte
höchste Priorität beigemessen werden sollte. Besonders zugeschnittene Fördermöglichkeiten gab
und gibt es zum Anderen aber auch für den städtebaulichen Umgang mit
den Großsiedlungen. Sehr schnell hatten die Großsiedlungen nach 1989/90
eine wohnungswirtschaftliche In-Wert-Setzung einerseits und eine weitgehende
planungspolitische Kontinuität andererseits erfahren, die sich in
einer bis heute aufrecht erhaltenen wenn auch deutlich modifizierten
und diversifizierten - finanziellen Unterstützung ausdrückt.[12] Eine förderpolitisch bedingte, etwas unscharfe stadträumliche
Schnittstelle zwischen diesen sich herausbildenden Schwerpunkten stellen
dagegen die Altstadtränder und Vorstädte dar. Das Wohnungsüberangebot
führt hier, vor allem bei den älteren, unsanierten Wohnungen und in
vielleicht weniger nachgefragten Quartieren, die zudem noch aufgrund
ihrer stadträumlichen Lage bislang nicht in den Genuss von Fördermitteln
und Gebietsaufwertungen gelangten, zu einem potenziell geringen Interesse
von Eigentümern, Kaufinteressenten oder Mietern an Investitionen und
am Erhalt der Gebäude. Und selbst bislang verbliebene Mieter dürften
in dieser Situation die Standortwahl nach Kosten-Leistungs-Gesichtspunkten
optimieren und sich für günstige und qualitativ bessere Wohnungen
entscheiden. Auch für diese städtebaulichen Problembereiche stehen
zwar, bei entsprechenden kommunalen Anstrengungen, Fördermöglichkeiten
im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung, trotzdem stellen sie
gegenwärtig, allein schon wegen der vordringlichen Aufgaben in den
historischen Altstädten, keineswegs vergleichbare stadträumliche Förderschwerpunkte
dar. Dem entsprechend werden die Förderangebote für diese Schnittstellenbereiche
in der Praxis meist weniger in Anspruch genommen. Ein weiteres Problem, das im Hinblick auf die benannten
Stadtentwicklungsprobleme einer Hinterfragung bedürfte, besteht in
der noch immer möglichen Kombination von gefördertem Rückbau von Altbauwohnungen
im Rahmen des Stadtumbau Ost, verbunden mit der einhergehenden Möglichkeit
der Altschuldenentlastung. Gerade vor dem Hintergrund der über Jahre
hinweg getätigten öffentlichen und privaten Investitionen in den Großsiedlungen
dürfte es - zumindest bei ökonomisch kurzfristigem Denken offensichtlich
ein wirtschaftliches Eigeninteresse vieler Wohnungsunternehmen geben,
ihre schlecht erhaltenen, unsanierten, leer stehenden und aufwändig
zu verwaltenden Bestände in den Vorstädten und an den Altstadträndern
bevorzugt aufzugeben und einhergehend mit dem womöglich im Stadtumbau
geförderten Abriss dieser Bestände zudem noch eine Altschuldenentlastung
zu erfahren. Allerdings wird in Fachkreisen bereits darüber diskutiert,
wie sich solche nicht intendierten Möglichkeiten der Inanspruchnahme
von Stadtumbau-Fördermitteln unterbinden lassen. Gefordert wird z.B.
die in der Verwaltungsvereinbarung bereits bestehenden Zustimmungsvorbehalte
der Bundesländer beim Abriss von Altbauten zu verschärfen und die
Inanspruchnahme öffentlicher Mittel dafür zu unterbinden. Auf einer analytischen Betrachtungsebene gilt es
zunächst festzuhalten, dass die mit der erfolgreichen Neuausrichtung
der Planungspolitik zu Beginn der 1990er Jahre eingeschlagenen Entwicklungspfade
nicht nur dazu tendieren, Sachzwänge für die zukünftige Entwicklung
hervorzubringen, sondern auch sich selbst zu verstärken und stadträumlich
auszuprägen. Einhergehend mit den sich dabei ergebenden stadträumlichen
Aufwertungsschwerpunkten (hier die Altstadtkerne und Großsiedlungen),
können sich, im Kontext der heutigen nachfrageschwachen Zeiten, fast
zwangsläufig stadträumliche Problembereiche (hier die Vorstädte und
Altstadtrandbereiche) als nicht intendierte, kritisch zu erachtende
Nebenfolgen herausbilden. Bedeutsamer erscheint jedoch die Feststellung, dass
viele der benannten stadträumlichen Probleme noch immer auf alten
Erblasten und grundlegend veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen,
sprich aktuelle, sich weiter zuspitzende Schrumpfungsprozesse, zurückzuführen
sind. Angesichts dessen dürfte auch die Städtebauförderung an verständliche
Grenzen in ihrer zeitbezogenen - Leistungsfähigkeit gestoßen
sein. Die sich an den Altstadträndern und in den Vorstädten artikulierenden
Problemlagen sind demnach ebenfalls als bedeutsame und zu bewältigende
Aufgaben zu verstehen, die vor allem bei der künftigen Anwendung des
förderpolitischen Instrumentariums stärker und frühzeitiger in Betracht
zu ziehen sind. Ein weiterer Aspekt, den es in diesem Kontext anzuführen
gilt, dürfte in der konkreten planungs- und förderpolitischen Rahmensetzung
für den Stadtumbau zu finden sein. So beträgt das von der Expertenkommission
zum wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel (2000) vorgeschlagene
und im Stadtumbau Ost angestrebte Abrissvolumen gerade ein Drittel
der damals bereits vom Leerstand betroffenen Wohnungen in den neuen
Bundesländern. Die Leerstandszahlen erhöhen sich aber fortlaufend
durch aktuelle demographische Entwicklungen und führen zu einer Zuspitzung
der Lage. Immer öfter wird daher in Fachdiskussionen darauf hingewiesen,
dass der Rückbau im Stadtumbau kaum noch der Leerstandsentwicklung
folgen und ein erneutes Ansteigen der Leerstände über die Millionengrenze
hinaus verhindern könne. Eine zufrieden stellende Problemlösung dürfte angesichts
dessen in absehbarer Zukunft nur mit Geduld (z.B. beim Erhalt gesicherter,
wenngleich unsanierter und ungenutzter Altbauten), Ausdauer (z.B.
beim Aufbringen erforderlicher Finanzmittel) und Kreativität (z.B.
für die Entwicklung innovativer Lösungen) möglich sein. Nach fünfzehn
Jahren Stadterneuerung und Denkmalschutz in den neuen Bundesländern,
so der frühere Bundesbauminister Stolpe, habe man heute etwa die Hälfte
der anstehenden Aufgaben eines etwa dreißig Jahre umfassenden Prozesses
bewältigt.[13] Angesichts der historischen
Aufgabe, so ist zu ergänzen, ein geringer Zeitraum. Auf einer konkreten Ebene der Städtebauförderung
lassen sich dagegen aufgrund der durchaus bestehenden, aber längst
nicht im notwendigen Umfang genutzten Förderinstrumente keine stichhaltigen
Argumente dafür finden, dass die stadträumlichen Probleme wesentlich
auf das detailgenaue Zusammenspiel der verschiedenen Programmbereiche
zurückzuführen seien und somit auf ein grundlegendes Problem verweisen
würden wie von Kritikern zuweilen behauptet wird. Tatsächlich verweisen die aufgezeigten stadträumlichen
Problemgebiete eher auf die Herausforderungen der kommenden Jahre.
Diese liegen in sozialstaatlicher Lesart insbesondere in einer den
Problemen gerecht werdenden Finanzhilfe des Bundes und der Länder
sowie in der deutlichen Formulierung und Zuspitzung planungspolitischer
Zielsetzungen und der konsequenten fördertechnischen Umsetzung sowie
bei den Kommunen in der flexiblen Anwendung von Förderinstrumenten
und der Anpassung der Fördergebiete an neue erkennbare Problembereiche.
Die Probleme sollten zunehmend mehr aber auch aus
einer anderen, dem sozialstaatlichen Denken weniger verpflichteten
Perspektive heraus betrachtet werden. Aus dieser zukünftig an Bedeutung
gewinnenden Perspektive lassen sich die Probleme als nicht intendierte
Nebenfolgen komplexer staatlicher Subventionssysteme interpretieren.
Mit dem bereits heute erkennbaren Rückzug solcher Subventionssysteme
werden bürgerschaftliche Eigenverantwortung und die Aktivierung und
Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement erheblich an
Gewicht und Bedeutung gewinnen. Und gerade auch darin liegen die bedeutenden
Herausforderungen für die Zukunft, denen man sich heute kaum frühzeitig
genug zuwenden kann. [1] Eine solche Erörterung kann angesichts des Standes der
Forschung nur eine vorsichtige, auf ersten Überlegungen basierende
Annäherung an erkennbare Tendenzen und mögliche Ursachen sein. Wissenschaftlich
fundierte Ergebnisse würden dagegen weitergehende systematische
Untersuchungen erfordern. [2] Zudem regeln jährliche Verwaltungsvereinbarungen zwischen
Bund und Ländern die Fördertatbestände und Finanzausstattungen und
die Bundesländer unterlegen die Programmbereiche mit entsprechenden
Förderrichtlinien. [3] Eigene Berechnungen; Bundesprogramm Städtebauförderung
2005, Berlin 2005. [4] Bundesprogramm Städtebauförderung 2005, Berlin [5] Bundesprogramm Städtebauförderung 1996 und 2005, Berlin
[6] Die geschilderten Zusammenhänge sollen an dieser Stelle
nur festgestellt, keineswegs aber einer nachträglich immer einfachen
Bewertung unterzogen werden. Gleichwohl dürfte sich eine Erörterung
lokaler Wohnungspolitiken dieser Zeit insbesondere im Kontext der
Theory of Urban Decline als fruchtbarer und aufschlussreicher
Untersuchungsgegenstand erweisen. Friedrichs, Jürgen (1993): A Theory of Urban Decline. In: Urban Studies,
Vol. 30, No. 6: 907-917. [7] Siehe zum Folgenden auch: Borst, Renate: Volkswohnungsbestand
in Spekulantenhand? In: Häußermann Hartmut, Neef Rainer (Hg.): Stadtentwicklung
in Ostdeutschland. Soziale und räumliche Tendenzen. Westdeutscher
Verlag 1996: 108f. und Häußermann, Hartmut: Von der staatlichen
zu einer marktwirtschaftlichen Wohnungsversorgung. In: Strubelt,
Wendelin u.a. (Hg.): Städte und Regionen Räumliche Folgen
des Transformationsprozesses. Opladen 1996: 289ff. [8] In diesen intentionalen Erklärungszusammenhang ist auch
die mit dem AHG eingeforderte Privatisierung von Wohnungen einzuordnen,
die sich ursprünglich (allerdings weitgehend erfolglos, abgesehen
von einigen daraus resultierenden, absurd anmutenden Stadtgrundrissen)
als Investitionsanreiz für die neu errichteten Wohnungen am Stadtrand,
deren Infrastruktur und Wohnumfeld erweisen sollte. [9] www.stadtumbau-ost.info
v. 19.11.2005 [10] Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
(Hg.): Ergebnisse der Begleitforschung zum Städtebaulichen Denkmalschutz.
Darin: Stadtumbau 2003 in den Programmstädten Städtebaulicher Denkmalschutz,
Berlin 2004. [11] Erfolgversprechende Untersuchungsansätze zu dieser Frage
bestünden jenseits der sicherlich schwierigen Finanzlage
in den Kommunen - z.B. darin, die Eigentümerstrukturen und deren
Interessen zu analysieren, aber auch wie es die Bundestransferstelle
Stadtumbau Ost beabsichtigt - die Nutzerfreundlichkeit der Städtebauförderung
im Hinblick auf unterschiedliche Eigentümerstrukturen einer kritischen
Überprüfung zu unterziehen. [12] Diese bewusst zugespitzte Darstellung erscheint vordergründig
zunächst fragwürdig. Sie kann auch definitiv nicht auf Städte übertragen
werden, die im Stadtumbau die Präferenz auf den Abriss gesetzt haben
und sie bedürfte letztlich einer genauen empirischen Analyse. Und
doch gibt es für alle Städte die fördertechnische Selbstverständlichkeit,
erhebliche öffentliche Finanzmittel zur Aufwertung der Großsiedlungen
in Anspruch nehmen zu können. Auch gibt es selbst heute noch viele
Städte, die sehr viel für die Aufwertung der Großsiedlungen (mitunter
sogar mehr, als für den Rückbau) investieren und zudem eine Dichtereduzierung
unter Beibehaltung einem technisch gebotenen Rückzug aus der Fläche
vorziehen. [13] Eröffnungsrede zur Ausstellung Denk!mal
alte Städte, neues Leben, am 08.11.2005 in Berlin |
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| Dies ist
ein Dokument der Seite www.schrumpfende-stadt.de Erstelldatum: 30. Januar 2006 Autor: Thomas Kuder |