Problemgebiete ostdeutscher Stadtentwicklung - Beobachtung aus der Begleitung des Städtebaulichen Denkmalschutzes

Vor dem Hintergrund anhaltender Schrumpfungsprozesse beleuchtet der folgende Artikel heute vielerorts vorfindbare stadträumliche Probleme in mittelgroßen ostdeutschen Städten sowie deren logisch erscheinende Ursachen. In die Überlegungen einbezogen werden die Möglichkeiten und Grenzen der Städtebauförderung, insbesondere des Städtebaulichen Denkmalschutzes und des Stadtumbau Ost. Ziel ist es, anhand der stadträumlichen und fördertechnischen Betrachtungen einen prägnanten Ausschnitt aus dem Wirkungsgefüge der Stadtentwicklung zu veranschaulichen, dessen Elemente zu benennen, sie angemessen zu gewichten und die daraus resultierenden Erfordernisse aufzuzeigen.[1]

Aktuelle Problemgebiete der Stadtentwicklung

Zu den vordringlichen stadträumlichen Problembereichen in vielen Städten Ostdeutschlands zählen heute die Randbereiche der historischen Altstadtkerne sowie die gründerzeitlich geprägten Vorstädte. Vereinzelt dürften dem auch noch einige weniger beachtete Quartiere und Siedlungen des frühen 20. Jahrhunderts, ggf. in ähnlicher stadträumlicher Lage, zugeordnet werden.

Gotha – am Rande der Altstadt, Foto: Thomas Kuder.

Während sich in vielen Kommunen die historischen Altstadtkerne bereits weitgehend saniert zeigen und mitunter einen revitalisierten, sprich vielseitig funktionierenden Eindruck hinterlassen, gehören heute in steigendem Umfang leer stehende und verfallende Gebäude und Ruinen zum alltäglichen Erscheinungsbild von Altstadträndern und Vorstädten. Auch völlig abgeräumte, als Parkplatz entfremdete Grundstücke sowie gänzlich entleerte und verfallene Straßenzüge finden sich immer häufiger, die im Extremfall nur noch vereinzelte Gebäude der früheren Bebauung aufweisen. Diese städtebaulichen Missstände unterscheiden sich oft nur durch die heute üblichen Kennzeichen von Vandalismus von den Zuständen, die früher das Bild vieler DDR-Innenstädte geprägt hatten.

Im Gegensatz zu den vielerorts bereits städtebaulich aufgewerteten, sanierten und gezielt zurück gebauten Großsiedlungen, finden heute vor allem hier, in den Altstadträndern und Vorstädten die stadträumlichen Folgen der Schrumpfungsprozesse und die nicht intendierten Nebenfolgen der aktuellen Planungs- und Stadtentwicklungspolitik einen deutlichen, wenngleich unrühmlichen stadträumlichen Niederschlag. Hier wird sich nach Lage der Dinge auch das drohende Ausmaß der vor Jahren bereits analytisch vorhergesagten „perforierten Stadt“ und des einhergehenden Verlustes historischer Stadtstrukturen erweisen.

Bei der Frage nach den Ursachen dieser stadträumlich problematischen Erscheinungen ist, abgesehen von den enormen Erblasten der DDR, in erster Linie auf die Schrumpfungsprozesse der letzten anderthalb Jahrzehnte zu verweisen, die eine nur schwer in den Griff zu bekommende Herausforderung für die Stadtentwicklung darstellen. Jahrelange Abwanderungsprozesse zu entfernten Arbeitsmärkten und spätere Suburbanisierungsprozesse haben in vielen ostdeutschen Städten Leerstände von über einer Million Wohnungen hervorgerufen, die sich auch mittelfristig förderpolitisch und städtebaulich nur schwer bewältigen lassen.

Vielmehr entsteht der Eindruck, dass die Größenordnung des Problems auch die Ein­griffsmöglichkeiten des Bundes, z.B. im Rahmen der Städtebauförderung, an die Grenzen ihrer Belastbarkeit führt. Immer öfter rufen die sich verselbständigenden Probleme auch in der Fachwelt ein resignatives Achselzucken hervor, verbunden mit dem Plädoyer, sich auf das Leistbare zu beschränken. Solche Reaktionen verdeutlichen die Überforderung, alle Probleme der Vergangenheit schnell lösen zu können.

Allein daraus erklärt sich allerdings noch nicht, warum gerade die Ränder der historischen Altstädte und die Vorstädte von den Problemen in besonderer Weise betroffen sind, und ob sich dem möglicherweise abhelfen ließe. Ein Anlass dafür, die Probleme und deren Ursachen unter die Lupe zu nehmen und daraus resultierende Erfordernisse zu benennen. Dazu wird im Folgenden der Blick auf einige Grundpfeiler der Stadtentwicklungspolitik nach der friedlichen Revolution von 1989/90 geworfen und eine darauf basierende Argumentationskette ausgebreitet.

 

Grundpfeiler der Stadtentwicklungspolitik

Die vergangenen fünfzehn Jahre stellen, vor dem Hintergrund der historisch einmaligen Transformationsprozesse im Zuge der deutschen Vereinigung, in planungspolitischer Hinsicht eine bedeutsame Erfolgsgeschichte dar. Führt man sich allein die dramatischen Umweltprobleme oder die heute kaum mehr vorstellbaren städtebaulichen Missstände in den DDR-Städten vor Augen, erscheint dies offensichtlich.

In kürzester Zeit wurden 1989/90 durch eine entsprechende Diversifizierung der einseitigen Planungspolitik der DDR, die fast ausschließlich auf den Ersatzneubau in Plattenbauweise und die Errichtung von entsprechenden Großsiedlungen ausgerichtet war, die Weichen für die Bewältigung der vordringlichen Auf­gaben und vielfältigen Probleme der Stadtentwicklung neu gestellt.

Dabei sind vor allem zwei planungspolitische Grundpfeiler hervorzuheben: Der radikale Umbruch hin zu einer nach innen orientierten, erhaltenden Erneuerung und zum Städtebaulichen Denkmalschutz einerseits sowie die kontinuierliche, vor allem auf qualitative Aspekte ausgerichtete Weiterentwicklung bestehender Großsiedlungen andererseits. Für beide Grundpfeiler wurden vom Bund recht früh problemspezifische Programmbereiche im Rahmen der Städtebauförderung eingerichtet. Entweder wurden sie von den alten Bundesländern übertragen oder, wie z.B. beim Städtebaulichen Denkmalschutz, für die neuen Bundesländer erst aufgelegt.[2]

Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass mit den planungspolitischen Festlegungen von damals zugleich auch eindeutige Förderschwerpunkte gesetzt wurden, die in wesentlichen Zügen bis heute aufrechterhalten werden und sich inzwischen stadträumlich deutlich niedergeschlagen haben. Im Folgenden sollen diese Programmbereiche und die damit erzielten stadträumlichen Wirkungen aufgezeigt und mit den eingangs benannten stadträumlichen Problemen kontrastiert werden.

 

Historische Altstädte und Innenstädte

Der radikale planungspolitische Umbruch hin zu einer nach innen orientierten erhaltenden Stadterneuerung hatte sich vielerorts schon in den 1980er Jahren bürgerschaft­lich formiert und konnte dementsprechend im Zuge der Umwälzungen von 1989/90 recht schnell vollzogen werden. Begleitet wurde er durch die zügig erfolgte Einführung der beiden Programmbereiche Städtebaulicher Denkmalschutz und Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern.

Gotha – sanierter Altstadtkern. Foto: Thomas Kuder.

Der Programmbereich Städtebaulicher Denkmalschutz wurde 1991 ins Leben gerufen, zur Sicherung und Erneuerung einer großen Anzahl von meist bereits schon zu DDR-Zeiten aufgelisteten historischen Altstädten sowie Kulturerbe-Stätten in Ostdeutschland, die vom völligen Zerfall und baldigen, mitunter lang geplanten Abriss bedroht waren. Die formelle Voraussetzung für eine Aufnahme in den auf die neuen Bundesländer begrenzten Städtebaulichen Denkmalschutz ist dabei die Festsetzung einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für das fragliche Fördergebiet sowie eine letztlich vom Bund ausgesprochene Programmaufnahme der jeweiligen Städte.

Zum Fördergegenstand konnten bisher allerdings in der Regel nur die historischen, oft bis zu den mittelalterlichen Stadtgründungen zurückreichenden Altstadtkerne in den ostdeutschen Städten werden. Für diese wurden zwischen 1991 und 2005 von Bund, Ländern und Kommunen bislang weit mehr als 3,5 Mrd. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt, mit denen vorwiegend Gebäude, Straßen- und Platzräume sowie verschiedenste Infrastrukturen erhalten und saniert werden konnten.[3]

Viele der Vorstädte kamen allerdings je nach Gebietsabgrenzung nicht in den Genuss der hier bezeichneten Fördermittel. Die Gründe dafür dürften in einer überwältigenden Vielfalt an bedeutenden Aufgaben bei begrenzten finanziellen und fördertechnischen Möglichkeiten (auch zum Erbringen eines kommunalen Eigenanteils) z.B. in den Altstädten sowie in einer in den Vorstädten recht begrenzten wohnungswirtschaftlichen Dynamik zu finden sein. Dabei gerieten vor allem in den letzten Jahren selbst die in den Erhaltungsgebieten liegenden Randbereiche der Altstädte immer stärker in ein existenzbedrohendes Abseits.

Weniger räumlich-strukturell determiniert als der Städtebauliche Denkmalschutz ist dagegen der Programmbereich der Städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Diese nicht nur auf die neuen Bundesländer begrenzte Förderschiene  ist im Gegensatz zum Städtebaulichen Denkmalschutz nicht an einen bestimmten stadträumlichen Gebietstypus gebunden. Vielmehr ist hier allein das Vorliegen von städtebaulichen Missständen das entscheidende Kriterium dafür, ob ein Stadtgebiet zum Fördergegenstand des Programmbereiches werden kann.

Formelle Voraussetzung für den Einsatz einschlägiger Fördermittel ist im Wesentlichen die Festsetzung der betreffenden Quartiere und Flächen als Sanierungsgebiete (§§ 136-164 BauGB). Für die Städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen hat allein der Bund seit 1990 bereits mehr als 2,23 Mrd. Euro an Finanzhilfen für die neuen Bundesländer zur Verfügung gestellt.[4]

Anders als beim Städtebaulichen Denkmalschutz gibt es bei den Städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen keine Programm­inten­tion, die gegen eine Ausweisung der Vorstädte als Sanierungsgebiete und eine entsprechende Förderung zur Beseitigung städtebaulicher Missstände spräche. Wirft man aber einen Blick in die Dokumentation zum Bundesprogramm Städtebauförderung und vergleicht die Sanierungsgebiete Mitte der 1990er Jahre mit den heute ausgewiesenen Gebieten, dann zeigt sich, dass die festgesetzten Ortskerne und Altstädte, also die Sanierungsgebiete der ersten Stunde, deutlich gegenüber anderen Gebieten (z.B. Siedlungen und Vorstädte) dominieren. Auch sind viele der heutigen Sanierungsgebiete identisch mit den vor mehr als zehn Jahren festgesetzten. Beides verdeutlicht die erforderliche Dauer von umfassenden Sanierungsprozessen.[5]

Und trotzdem resultiert daraus auch die Frage, ob nicht eine zeitlich verzögerte Anpassung der Sanierungsgebiete an die bestehenden Problemgebiete (trotz der im BauGB verankerten Möglichkeit vereinfachter Sanierungsverfahren) bzw. die fehlende Ausweisung neuer Sanierungsgebiete seitens der Kommunen (aus welchen Gründen auch immer) mit zu der derzeitigen Misere beigetragen haben.   

 

Großsiedlungen in Plattenbauweise

Dem planungspolitischen Umbruch hin zu einer erhaltenden Erneuerung in den historischen Altstädten und Innenstädten stand nach 1989/90 zugleich ein hohes Maß an fast zwangsläufig erscheinender planungspolitischer Kontinuität im Umgang mit den bestehenden Großsiedlungen in Plattenbauweise gegenüber. Diese artikulierte sich, jenseits der weitgehend akzeptierten Persistenz baulicher Strukturen generell, insbesondere darin, dass man die bestehenden Großsiedlungen trotz der planungspolitischen Neuorientierung als einen zentralen Bestandteil der ostdeutschen Stadtentwicklung akzeptierte und umgehend bereit war, sehr viele öffentliche Finanzmittel in ihre langfristige Beibehaltung und qualitative Weiterentwicklung zu investieren.[6]

Gotha – sanierter Plattenbau. Foto: Thomas Kuder

Ein entscheidender Faktor dafür dürfte in der gesellschaftspolitisch begründeten, wirtschaftlichen In-Wert-Setzung vor allem der jüngeren Neubauten in Plattenbauweise zu suchen sein, die über die so genannte Altschuldenregelung in den frühen 1990er Jahren erfolgte. Dieser Zusammenhang gestaltete sich ungefähr wie folgt: Die Errichtung von Plattenbauwohnungen wurde über den Staatshaushalt der DDR finanziert. Die zunächst nur zu Bilanzierungszwecken erfassten Finanzvergaben der DDR-Staatsbank wurden jedoch nach dem Verkauf der Staatsbank an bundesdeutsche Banken zu Beginn der 90er Jahre, in marktwirtschaftliche Kredite umgewidmet, mit einer entsprechenden Verzinsung versehen und so einer nicht nur buchhalterischen, sondern auch wirtschaftlichen In-Wert-Setzung unterzogen.[7]

1990 hatten sich die Verbindlichkeiten der entsprechenden Wohnungsbestände auf 36 Mrd. DM belaufen. Die Wohnungen, die überwiegend in kommunales und später marktwirtschaftliches Eigentum überführt worden waren, wurden auf diese Weise mit Krediten belastet und entwickelten sich zu einem den Kreditwerten gegenüber stehenden Produkt. Die Belastungen (durchschnittlich ca. 15.000 DM je Wohnung, bei den zuletzt, meist am Stadtrand errichteten Wohnungen aber bis zu 135.000 DM) stellten vor diesem Hintergrund eine kaum wirtschaftlich abzutragende Belastung dar. Das hohe, knapp zweistellige Zinsniveau der frühen 1990er Jahre führte dazu, dass sich die Schuldenlast allein zwischen 1991 und 1993 auf über 50 Mrd. DM erhöhte. Angesichts der Modernisierungserfordernisse der Wohnungen und der ungünstigen Lagebedingungen der Großsiedlungen, sowie des anfänglich niedrigen Mietniveaus drohten die Unternehmen der Wohnungswirtschaft in eine ernsthafte Sackgasse zu geraten.

Im Jahr 1993 wurde daraufhin das Altschuldenhilfegesetz (AHG) verabschiedet. Es sah im Kern eine Kappung der von den Wohnungsunternehmen anerkannten Altschulden vor, die letztlich in einem unter komplexen Auflagen gewährten Schuldenerlass in Höhe von rd. 31 Mrd. DM mündete. Die verbleibenden Restschulden und Zinsbelastungen sollten, so der gesetzgeberische Wille, später aus den Mieteinnahmen der Wohnungsunternehmen finanziert werden.

Letztlich wurden allerdings, durch die wirtschaftlich nachvollziehbare Über­führung von Haushaltspositionen in marktwirtschaftliche Kredite, zugleich auch die Weichen für die benannte planungspolitische Kontinuität im Um­gang mit den Neubaugebieten gestellt. Noch deutlicher formuliert: Ein späterer Kurswechsel war damit fast gänzlich verunmöglicht worden.[8]

Wie angesichts dieser wirtschaftlichen Weichenstellung auch planungspolitisch kaum anders zu erwarten war, wurde zu Beginn der 1990er Jahre im Rahmen der Städtebauförderung ein Programmbereich „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ aufgelegt. Damit wurden weitreichende Wohnumfeldverbesserungen in Großsiedlungen gefördert, z.B. Spiellandschaften oder hausnahe Grünflächen. Zudem wurde die Erneuerung bestehender oder der Neubau nachträglich implantierter Infrastruktureinrichtungen unterstützt. So konnten, neben den Gebietsaufwertungen, erhebliche Anreize für eine politisch gewünschte Privatisierung und weiterführende Investitionen in die Erneuerung und Modernisierung der Wohngebäude geschaffen und damit auch die bisherige Planungspolitik kontinuierlich fortgesetzt werden.

Zu Beginn des neuen Jahrtausends wurde der Programmbereich „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubausiedlungen“ eingestellt. Inzwischen hatten grundlegende Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein programmatisches Umdenken notwendig gemacht. Vor allem aber hatten die anhaltenden Bevölkerungsverluste vieler ostdeutscher Städte nicht mehr zu übersehende Wohnungs- und Gebäudeleerstände nach sich gezogen. Hinzu kamen Leer­stands­verlagerungen von den modernisierten Wohnungen in den historischen Stadtkernen in die sich entleerenden Plattenbaugebiete. In Folge hatten die trotz vielfältiger Subventionen geschwächten Wohnungsunternehmen mit erheblichen Leerständen von bis zu 30 % und enormen, daraus resultierenden wirtschaftlichen Verlusten zu kämpfen.

Im Jahr 2001 erfolgte, basierend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen der Expertenkommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Bundes­ländern“, die Auflage des neuen Programmbereiches Stadtumbau Ost. Dieser zielt darauf, die Attraktivität ostdeutscher Städte zu erhöhen, insbesondere durch die Stärkung der Innenstädte, die Reduzierung der leer stehenden Wohnungen um rd. 350.000 Einheiten und die Aufwertung der von Schrumpfung betroffenen Städte. Zu diesem Zweck werden bis zum Jahr 2009 insgesamt 2,5 Mrd. Euro bereitgestellt.[9]

Auch dieser Programmbereich, mit den beiden zentralen und gleichgewichtigen Bestandteilen Aufwertung und Rück­bau, zeigt sich in der Ausweisung von Fördergebieten nicht deterministisch. Eine Befragung aus dem Jahr 2003 in allen Stadtumbau betreibenden Städten des Städtebaulichen Denkmalschutzes zeigt, dass eine überragende Mehrheit der Städte weite Teile der Stadt, einschließlich der Sanierungs- und Erhaltungsgebiete, als Flächen für den Stadtumbau ausgewiesen hat.[10]

Eine solche - der Programmintention entsprechende - Ausweisung ermöglicht es bei idealtypischer Betrachtung, die Innenstadtentwicklung im Sinne des Leitbildes der „kompakten Stadt“ durch Aufwertungsmaßnahmen in der Innenstadt sowie durch Rückbau mit begleitender Aufwertung in den Großsiedlungen zu unterstützen.

Allerdings steht trotz der idealtypisch intendierten innerstädtischen sowie randstädtischen Förderschwerpunkte im Stadtumbau Ost auch einer Förderung der Entwicklung der Altstadtränder und Vorstädte vor allem durch Aufwertungsmaßnahmen grundsätzlich nichts im Wege und könnte von den partizipierenden Städten durchaus praktiziert werden. Auch hier stellt sich somit die Frage nach den Ursachen der augenscheinlich fehlenden oder reduzierten Inanspruchnahme von Aufwertungsmitteln aus dem Stadtumbau Ost in diesen Stadtbereichen.[11]

 

Auswirkungen

Bei genauer Betrachtung lassen sich deutlich zwei fördertechnisch gestützte, stadträumliche Schwerpunkte erkennen: Zum Einen die historischen Altstadtkerne und Innenstädte, für die nahezu alle aufgezeigten Programmbereiche miteinander kombinierbare Fördermöglichkeiten aufzeigen. Das diesbezügliche Förderinstrumentarium wird damit dem formulierten Anspruch gerecht, wonach der Entwicklung der Innenstädte höchste Priorität beigemessen werden sollte.

Besonders zugeschnittene Fördermöglichkeiten gab und gibt es zum Anderen aber auch für den städtebaulichen Umgang mit den Großsiedlungen. Sehr schnell hatten die Großsiedlungen nach 1989/90 eine wohnungswirtschaftliche In-Wert-Setzung einerseits und eine weitgehende planungspolitische Kontinuität andererseits erfahren, die sich in einer bis heute aufrecht erhaltenen – wenn auch deutlich modifizierten und diversifizierten - finanziellen Unterstützung ausdrückt.[12] 

Eine förderpolitisch bedingte, etwas unscharfe stadträumliche Schnittstelle zwischen diesen sich herausbildenden Schwerpunkten stellen dagegen die Altstadtränder und Vorstädte dar. Das Wohnungsüberangebot führt hier, vor allem bei den älteren, unsanierten Wohnungen und in vielleicht weniger nachgefragten Quartieren, die zudem noch aufgrund ihrer stadträumlichen Lage bislang nicht in den Genuss von Fördermitteln und Gebietsaufwertungen gelangten, zu einem potenziell geringen Interesse von Eigentümern, Kaufinteressenten oder Mietern an Investitionen und am Erhalt der Gebäude. Und selbst bislang verbliebene Mieter dürften in dieser Situation die Stand­ortwahl nach Kosten-Leistungs-Gesichtspunkten optimieren und sich für günstige und qualitativ bessere Wohnungen entscheiden.

Auch für diese städtebaulichen Problembereiche stehen zwar, bei entsprechenden kommunalen Anstrengungen, Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung, trotzdem stellen sie gegenwärtig, allein schon wegen der vordringlichen Aufgaben in den historischen Altstädten, keineswegs vergleichbare stadträumliche Förderschwerpunkte dar. Dem entsprechend werden die Förderangebote für diese Schnittstellenbereiche in der Praxis meist weniger in Anspruch genommen.

Ein weiteres Problem, das im Hinblick auf die benannten Stadtentwicklungsprobleme einer Hinterfragung bedürfte, besteht in der noch immer möglichen Kombination von gefördertem Rückbau von Altbauwohnungen im Rahmen des Stadtumbau Ost, verbunden mit der einhergehenden Möglichkeit der Altschuldenentlastung. Gerade vor dem Hintergrund der über Jahre hinweg getätigten öffentlichen und privaten Investitionen in den Großsiedlungen dürfte es - zumindest bei ökonomisch kurzfristigem Denken – offensichtlich ein wirtschaftliches Eigeninteresse vieler Wohnungsunternehmen geben, ihre schlecht erhaltenen, unsanierten, leer stehenden und aufwändig zu verwaltenden Bestände in den Vorstädten und an den Altstadträndern bevorzugt aufzugeben und einhergehend mit dem womöglich im Stadtumbau geförderten Abriss dieser Bestände zudem noch eine Altschuldenentlastung zu erfahren.

Allerdings wird in Fachkreisen bereits darüber diskutiert, wie sich solche nicht intendierten Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Stadtumbau-Fördermitteln unterbinden lassen. Gefordert wird z.B. die in der Verwaltungsvereinbarung bereits bestehenden Zustimmungsvorbehalte der Bundesländer beim Abriss von Altbauten zu verschärfen und die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel dafür zu unterbinden.

 

Fazit

Auf einer analytischen Betrachtungsebene gilt es zunächst festzuhalten, dass die mit der erfolgreichen Neuausrichtung der Planungspolitik zu Beginn der 1990er Jahre eingeschlagenen Entwicklungspfade nicht nur dazu tendieren, Sachzwänge für die zukünftige Entwicklung hervorzubringen, sondern auch sich selbst zu verstärken und stadträumlich auszuprägen. Einhergehend mit den sich dabei ergebenden stadträumlichen Aufwertungsschwerpunkten (hier die Altstadtkerne und Großsiedlungen), können sich, im Kontext der heutigen nachfrageschwachen Zeiten, fast zwangsläufig stadträumliche Problembereiche (hier die Vorstädte und Altstadtrandbereiche) als nicht intendierte, kritisch zu erachtende Nebenfolgen herausbilden. 

Bedeutsamer erscheint jedoch die Feststellung, dass viele der benannten stadträumlichen Probleme noch immer auf alten Erblasten und grundlegend veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, sprich aktuelle, sich weiter zuspitzende Schrumpfungsprozesse, zurückzuführen sind. Angesichts dessen dürfte auch die Städtebauförderung an verständliche Grenzen in ihrer – zeitbezogenen - Leistungsfähigkeit gestoßen sein. Die sich an den Altstadträndern und in den Vorstädten artikulierenden Problemlagen sind demnach ebenfalls als bedeutsame und zu bewältigende Aufgaben zu verstehen, die vor allem bei der künftigen Anwendung des förderpolitischen Instrumentariums stärker und frühzeitiger in Betracht zu ziehen sind.

Ein weiterer Aspekt, den es in diesem Kontext anzuführen gilt, dürfte in der konkreten planungs- und förderpolitischen Rahmensetzung für den Stadtumbau zu finden sein. So beträgt das von der Expertenkommission zum wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel (2000) vorgeschlagene und im Stadtumbau Ost angestrebte Abrissvolumen gerade ein Drittel der damals bereits vom Leerstand betroffenen Wohnungen in den neuen Bundesländern. Die Leerstandszahlen erhöhen sich aber fortlaufend durch aktuelle demographische Entwicklungen und führen zu einer Zuspitzung der Lage. Immer öfter wird daher in Fachdiskussionen darauf hingewiesen, dass der Rückbau im Stadtumbau kaum noch der Leerstandsentwicklung folgen und ein erneutes Ansteigen der Leerstände über die Millionengrenze hinaus verhindern könne.

Eine zufrieden stellende Problemlösung dürfte angesichts dessen in absehbarer Zukunft nur mit Geduld (z.B. beim Erhalt gesicherter, wenngleich unsanierter und ungenutzter Altbauten), Ausdauer (z.B. beim Aufbringen erforderlicher Finanzmittel) und Kreativität (z.B. für die Entwicklung innovativer Lösungen) möglich sein. Nach fünfzehn Jahren Stadterneuerung und Denkmalschutz in den neuen Bundesländern, so der frühere Bundesbauminister Stolpe, habe man heute etwa die Hälfte der anstehenden Aufgaben eines etwa dreißig Jahre umfassenden Prozesses bewältigt.[13] Angesichts der historischen Aufgabe, so ist zu ergänzen, ein geringer Zeitraum.

Auf einer konkreten Ebene der Städtebauförderung lassen sich dagegen aufgrund der durchaus bestehenden, aber längst nicht im notwendigen Umfang genutzten Förderinstrumente keine stichhaltigen Argumente dafür finden, dass die stadträumlichen Probleme wesentlich auf das detailgenaue Zusammenspiel der verschiedenen Programmbereiche zurückzuführen seien und somit auf ein grundlegendes Problem verweisen würden – wie von Kritikern zuweilen behauptet wird.

Tatsächlich verweisen die aufgezeigten stadträumlichen Problemgebiete eher auf die Herausforderungen der kommenden Jahre. Diese liegen in sozialstaatlicher Lesart insbesondere in einer den Problemen gerecht werdenden Finanzhilfe des Bundes und der Länder sowie in der deutlichen Formulierung und Zuspitzung planungspolitischer Zielsetzungen und der konsequenten fördertechnischen Umsetzung sowie bei den Kommunen in der flexiblen Anwendung von Förderinstrumenten und der Anpassung der Fördergebiete an neue erkennbare Problembereiche.

Die Probleme sollten zunehmend mehr aber auch aus einer anderen, dem sozialstaatlichen Denken weniger verpflichteten Perspektive heraus betrachtet werden. Aus dieser zukünftig an Bedeutung gewinnenden Perspektive lassen sich die Probleme als nicht intendierte Nebenfolgen komplexer staatlicher Subventionssysteme interpretieren. Mit dem bereits heute erkennbaren Rückzug solcher Subventionssysteme werden bürgerschaftliche Eigenverantwortung und die Aktivierung und Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement erheblich an Gewicht und Bedeutung gewinnen. Und gerade auch darin liegen die bedeutenden Herausforderungen für die Zukunft, denen man sich heute kaum frühzeitig genug zuwenden kann.



[1] Eine solche Erörterung kann angesichts des Standes der Forschung nur eine vorsichtige, auf ersten Überlegungen basierende Annäherung an erkennbare Tendenzen und mögliche Ursachen sein. Wissenschaftlich fundierte Ergebnisse würden dagegen weitergehende systematische Untersuchungen erfordern.

 

[2] Zudem regeln jährliche Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern die Fördertatbestände und Finanzausstattungen und die Bundesländer unterlegen die Programmbereiche mit entsprechenden Förderrichtlinien.

[3] Eigene Berechnungen; Bundesprogramm Städtebauförderung 2005, Berlin 2005.

[4] Bundesprogramm Städtebauförderung 2005, Berlin

[5] Bundesprogramm Städtebauförderung 1996 und 2005, Berlin

[6] Die geschilderten Zusammenhänge sollen an dieser Stelle nur festgestellt, keineswegs aber einer nachträglich immer einfachen Bewertung unterzogen werden. Gleichwohl dürfte sich eine Erörterung lokaler Wohnungspolitiken dieser Zeit insbesondere im Kontext der „Theory of Urban Decline“ als fruchtbarer und aufschlussreicher Untersuchungsgegenstand erweisen. Friedrichs, Jürgen (1993): A Theory of Urban Decline. In: Urban Studies, Vol. 30, No. 6: 907-917.

[7] Siehe zum Folgenden auch: Borst, Renate: Volkswohnungsbestand in Spekulantenhand? In: Häußermann Hartmut, Neef Rainer (Hg.): Stadtentwicklung in Ostdeutschland. Soziale und räumliche Tendenzen. Westdeutscher Verlag 1996: 108f. und Häußermann, Hartmut: Von der staatlichen zu einer marktwirtschaftlichen Wohnungsversorgung. In: Strubelt, Wendelin u.a. (Hg.): Städte und Regionen – Räumliche Folgen des Transformationsprozesses. Opladen 1996: 289ff.

[8] In diesen intentionalen Erklärungszusammenhang ist auch die mit dem AHG eingeforderte Privatisierung von Wohnungen einzuordnen, die sich ursprünglich (allerdings weitgehend erfolglos, abgesehen von einigen daraus resultierenden, absurd anmutenden Stadtgrundrissen) als Investitionsanreiz für die neu errichteten Wohnungen am Stadtrand, deren Infrastruktur und Wohnumfeld erweisen sollte.

 

[10] Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Hg.): Ergebnisse der Begleitforschung zum Städtebaulichen Denkmalschutz. Darin: Stadtumbau 2003 in den Programmstädten Städtebaulicher Denkmalschutz, Berlin 2004. 

[11] Erfolgversprechende Untersuchungsansätze zu dieser Frage bestünden – jenseits der sicherlich schwierigen Finanzlage in den Kommunen - z.B. darin, die Eigentümerstrukturen und deren Interessen zu analysieren, aber auch – wie es die Bundestransferstelle Stadtumbau Ost beabsichtigt - die Nutzerfreundlichkeit der Städtebauförderung im Hinblick auf unterschiedliche Eigentümerstrukturen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.  

[12] Diese bewusst zugespitzte Darstellung erscheint vordergründig zunächst fragwürdig. Sie kann auch definitiv nicht auf Städte übertragen werden, die im Stadtumbau die Präferenz auf den Abriss gesetzt haben und sie bedürfte letztlich einer genauen empirischen Analyse. Und doch gibt es für alle Städte die fördertechnische Selbstverständlichkeit, erhebliche öffentliche Finanzmittel zur Aufwertung der Großsiedlungen in Anspruch nehmen zu können. Auch gibt es selbst heute noch viele Städte, die sehr viel für die Aufwertung der Großsiedlungen (mitunter sogar mehr, als für den Rückbau) investieren und zudem eine Dichtereduzierung unter Beibehaltung einem technisch gebotenen Rückzug aus der Fläche vorziehen.

[13] Eröffnungsrede zur Ausstellung „Denk!mal – alte Städte, neues Leben“, am 08.11.2005 in Berlin

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Dies ist ein Dokument der Seite www.schrumpfende-stadt.de
Erstelldatum: 30. Januar 2006
Autor: Thomas Kuder