| Wann
ist der Stadtumbau Ost erfolgreich?
Das Programm Stadtumbau Ost ist inzwischen nahezu
vier Jahre alt, damit ist rein rechnerisch die Halbzeit der bisher
für den Zeitraum von 2002 bis 2009 festgelegten Programmlaufzeit erreicht.
Dies ist Grund genug, auf die Erfolge aber auch die Probleme der bisherigen
Umsetzung des Programms zu schauen und sich dabei mit der Frage auseinanderzusetzen:
Wann ist Stadtumbau erfolgreich? Angeknüpft wird daran dann die Frage:
Wer ist eigentlich im Stadtumbau erfolgreich? Mit dem Programm Stadtumbau Ost sind zwei wesentliche
Ziele verbunden: -
die Steigerung der Attraktivität ostdeutscher
Städte (städtebauliche Zielorientierung) und -
die Reduzierung des Überangebotes an Wohnraum
durch Abriss von 350.000 Wohnungen (wohnungswirtschaftliche Zielorientierung). Die Verbindung dieser beiden Ziele innerhalb eines
Programms soll dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit ostdeutscher
Städte unter den Rahmenbedingungen rückläufiger Bevölkerungszahlen
und hoher Leerstände zu sichern. Beide Zielorientierungen sind allerdings nicht immer
mit denselben Maßnahmen und Strategien erreichbar. So kann der Abriss
von Wohnungen im Altbaubestand durchaus einen Beitrag zur Stabilisierung
der Wohnungswirtschaft leisten,[1]
trägt aber i.d.R. nicht unbedingt zur Attraktivitätssteigerung der
Städte bei. Aufwändige Aufwertungsmaßnahmen werden sich hingegen nicht
immer unmittelbar stabilisierend für die Wohnungswirtschaft auswirken.
Von einer Bürgermeisterin im Land Brandenburg wurde
diesbezüglich einmal treffend formuliert: Was aus wohnungswirtschaftlicher
Sicht sinnvoll sein mag, kann aus stadtplanerischer Sicht eine Katastrophe
sein. Ein Satz, der auch umgekehrt seine Bedeutung nicht verliert.
Hier werden die dem Stadtumbau innewohnenden Zielkonflikte sichtbar.
Diese sind angesichts der Dimension der Problemlage und der nur begrenzt
zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel derzeit nur teilweise
lösbar. Um den Stadtumbauprozess erfolgreich zu gestalten,
erscheint es notwendig, diese Zielkonflikte wahrzunehmen und in einem
kooperativen Verfahren für die beteiligten Akteure zumutbare und an
gemeinsamen strategischen, gesamtstädtischen Zielen ausgerichtete
Lösungen zu entwickeln. Dies setzt bei allen Akteuren voraus, Verständnis
für die jeweils anderen Beteiligten im Stadtumbau zu entwickeln und
wenn notwendig eigene Interessen den gesamtstädtischen
Zielen unterzuordnen. Der Abriss von Wohnungen ist in einer solchen idealtypischen
Herangehensweise nicht allein eine Maßnahme zur Stabilisierung der
Wohnungswirtschaft, sondern kann richtig verortet auch
eine Chance sein, Rückbau und Abriss als Elemente eines gesamtstädtischen
Aufwertungsprozesses zu begreifen. Durch Abriss vom Stadtrand her
kann eine stärkere Konzentration auf die Innenstädte unterstützt werden,
durch Rückbau können städtebaulich ungünstige Situationen und Baustrukturen
neu geordnet werden, durch neue Grünbereiche kann die Schaffung zusätzlicher
Qualitäten in bisher hochverdichteten Quartieren eingeleitet werden. Im Vordergrund steht ein aus gesamtstädtischer Sicht
entwickeltes Leitbild der künftigen Stadtentwicklung, das vorhandene
Überkapazitäten auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigt und daraus Gestaltungsspielräume
formt. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die betroffenen Akteure
beim Stadtumbau eng miteinander kooperieren, eigene Egoismen
überwinden und gemeinsam handeln. Genau so wie Lang / Tenz (2003:
139) es in ihrer Vision einer Lean City beschreiben: Die umfangreichen
Probleme der Schrumpfung betreffen alle städtischen und regionalen
Akteure. Daher gelingt es, in Krisensituationen alle Akteure an einen
Tisch zu holen und in einer strategischen Allianz ein integriertes
Gesamtkonzept zu erarbeiten, das von einer breiten Basis getragen
wird. Soweit die Theorie, warum aber ist es in der Praxis
so schwer, diese umzusetzen? Ein wesentlicher Punkt dabei ist sicherlich die Dimension
der Problemlage. Nahezu ein Drittel der ca. 300 Kommunen, die sich
am Programm Stadtumbau Ost beteiligen, weisen einen gesamtstädtischen
Wohnungsleerstand von mehr als 15 Prozent auf. In 37 Städten stehen
sogar mehr als 20 Prozent aller Wohnungen leer. Trotz des inzwischen
realisierten Abrisses von über 100.000 Wohnungen kann bisher maximal
konstatiert werden, dass ein weiteres Ansteigen der Leerstandszahlen
und damit eine weitere Problemzuspitzung verhindert wurde.[2]
Betrachtet man einzelne Städte, insbesondere die,
die besonders früh umfangreiche Stadtumbaumaßnahmen eingeleitet haben,
so sind dennoch beachtliche Erfolge erkennbar. In der Großsiedlung
Zwickau-Eckersbach ist nach dem Abriss von ca. 3.500 Wohnungen eine
parkähnliche Landschaft entstanden. In Halle-Silberhöhe wird aus der
ehemals hochverdichteten Großsiedlung eine Waldstadt.
In Magdeburg, Neustädter Feld, wurden fünf- und sechsgeschossigen
Plattenbauten zu einer Reihenhaussiedlung umgebaut. Weitere Stadtumbauprojekte
lassen sich benennen (bspw. in Leinefelde, Halberstadt, Schwedt/Oder),
wo verbunden mit umfangreichen Bestandsreduzierungen neue städtebauliche
Qualitäten innerhalb der Stadtumbaugebiete entstanden sind. Zwickau-Eckersbach: Nach dem flächenhaften Abriss
von mehr als 3.000 Wohnungen ist eine parkähnliche Landschaft entstanden.
Foto: Heike Liebmann. Allerdings wird in den meisten der genannten Städte
auch deutlich, dass sich ausgehend von größeren Wohnungsabrissen am
Stadtrand bisher nicht quasi automatisch Regenerierungsprozesse in
den Kernstädten oder planerisch definierten Konsolidierungsgebieten
entwickeln, die sich bspw. in Form von erhöhten Wohnungsnachfragen
oder steigenden Bestandsinvestitionen niederschlagen könnten. Diese
mit dem Rückzug vom Rand implizit erhoffte Folgewirkung
tritt nur in wenigen Stadtteilen / Innenstädten tatsächlich ein. Ist hier also die Schlussfolgerung abzuleiten, der
Stadtumbau braucht eine weitere Beschleunigung, um möglichst schnell
das vorhandene Überschussproblem zu lösen? Möglich wäre eine solche
Beschleunigung, wenn die vorhandenen Fördermittel weiter aufgestockt
würden, da schon heute längst nicht alle vorliegenden Förderanträge
zum Erhalt von Abrissmitteln bewilligt werden können. Angesichts nicht
gerade üppig gefüllter Kassen bei allen an der Finanzierung des Stadtumbauprogramms
beteiligten Akteursgruppen, ist eine Aufstockung der Mittel allerdings
eher nicht zu erwarten. Das bedeutet, dass einerseits andere Finanzierungsquellen
für den Abriss erschlossen und andererseits Alternativen für den Umgang
mit leerstehenden Gebäuden gesucht werden müssen. Neben den oben beschriebenen Beispielen, die alle
für einen flächenhaften Rückzug aus Teilbereichen von Siedlungen des
industriellen Massenwohnungsbau der 1970er und 1980er Jahre stehen,
vollziehen sich in nicht wenigen Städten andere Prozesse. Ausgehend
von der doppelten Anreizwirkung, die sich aus dem Erhalt von Rückbaufördermitteln
einerseits und der Entlastung von Altschulden andererseits ergibt,
geht es manchen Akteuren vor allem darum, in möglichst kurzer Zeit
eine möglichst hohe Entlastung von vorhandenen Leerstandskosten zu
erreichen. Der sich daraus ergebende Aktionismus macht dann auch vor
historischen Altbaubeständen oder stadtbildprägenden Gebäuden nicht
mehr Halt. Diese Handlungsweisen werden teilweise durch einseitige
Prioritätensetzungen der Länder bei der Fördermittelvergabe zusätzlich
begünstigt, indem in einzelnen Ländern eine fast ausschließliche Konzentration
der Fördermittel des Programmbereichs Rückbau auf die nach dem §6a
Altschuldengesetz zu entlastenden Wohnungsunternehmen erfolgt. Andere
Akteursgruppen werden dabei von einer Beteiligung am Stadtumbauprogramm
nahezu ausgeschlossen. Stadträumliche Interessen des Stadtumbaus bleiben
hier zusehends auf der Strecke. Wenn solcherart Aktionismus bzw. ausschließlich wohnungswirtschaftliche
Interessenlagen dazu führen, dass der Bezug zu den Zielsetzungen des
Stadtentwicklungskonzeptes in der jeweiligen Stadt verloren geht,
schließt man sich gern der von Prof. Sulzer formulierten Mahnung zu
einer Entschleunigung des Abrissprozesses an (Bundestransferstelle
Stadtumbau Ost 2005). Wesentlich ist hier der Punkt, dass mit der Kopplung
von Altschuldenhilfe und Stadtumbauförderung starke Anreize für den
Abriss von Wohnungen (zumindest für AHG-Unternehmen) gesetzt werden,
wohingegen Alternativen für den Umgang mit Leerstand deutlich schlechter
gestellt werden. Egal ob es um eine Sicherung (oder auch die Veräußerung)
von erhaltenswerten Altbaubeständen, die dauerhafte Nachnutzung der
Gebäudehüllen oder um eine flächenhafte Stilllegung ganzer Quartiere
geht, es bleibt in diesen Fällen immer die Frage der Altschulden offen.
Für die Unternehmen ist es daher manches Mal attraktiver, Fördermittel
mitzunehmen, als über Alternativen zum Abriss auch nur
nachzudenken. Deutlich wird hier, der Erfolg des Stadtumbaus lässt
sich nicht allein quantitativ messen. Doch genau dies geschieht vielfach.
Wird über die Umsetzung des Stadtumbaus berichtet, so wird immer wieder
zuerst (oftmals auch ausschließlich) von der Höhe der Abrisszahlen
gesprochen. D.h., es wird vor allem ein wohnungswirtschaftliches Kriterium
zugrunde gelegt. Das liegt daran, dass eine qualitative Evaluierung
der Wirkungen des Programms bisher in der Regel nicht stattfindet
und es auch an qualitativen Bewertungskriterien, die dann vor allem
weiche Standortkriterien einbeziehen müssten, mangelt. Aufwertungsmaßnahmen
bspw. lassen sich nicht ebenso plakativ mit wenigen Zahlen messen
und beschreiben. In der Folge wird das Programm Stadtumbau Ost in
der Öffentlichkeit oft auf den Abriss reduziert und der Vollzug des
Abrisses bereits als Erfolg gewertet. Ein kontinuierliches auf quantitative (gut
messbare) Daten ausgerichtetes Stadtumbau-Monitoring wird dieses
Problem nur teilweise lösen können. Es muss untersetzt werden durch
eine regelmäßige Programmevaluation, die sich auch auf qualitative
Erhebungen (Befragungen, Experteninterviews etc.) stützt. Nur so sind
vertiefende Aussagen, im Hinblick auf die erzielten Wirkungen der
Programmumsetzung (Akzeptanz von Maßnahmen, Veränderung von Images,
Placemaking), möglich. Doch wieso ist in vielen Städten im Stadtumbauprozess
eine so deutliche Dominanz wohnungswirtschaftlicher Interessenlagen
zu beobachten? Hält das am Anfang des Beitrages entwickelte harmonische
Verständnis der Akteursbeziehungen im Stadtumbau möglicherweise in
der Realität nicht Stand? Welche wohnungswirtschaftlichen Akteure
sitzen denn am gemeinsamen Tisch, wenn es um die Planung und Umsetzung
des Stadtumbaus geht? Die Wohnungseigentümer sind keine homogene Gruppe.
Mindestens drei Anbietergruppen sind zu unterscheiden, die in ganz
unterschiedlicher Art und Weise am Stadtumbau mitwirken: -
große, institutionelle Wohnungsvermieter (kommunale
Wohnungsgesellschaften und große Wohnungsgenossenschaften), -
größere semiprofessionelle Anbieter, -
kleine private, nicht professionelle Wohnungsanbieter. Die Gruppe der institutionellen Wohnungsanbieter
ist derzeit am stärksten im Stadtumbau aktiv.[3]
Die zumeist im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
e.V. (GdW) vertretenen Eigentümer waren mehrheitlich bereits an der
Erstellung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte beteiligt und
konnten hier eigene Interessen in den Abstimmungsprozess mit den Kommunen
einbringen. Es ist diejenige Akteursgruppe, die derzeit über die klarsten
eigenen Strategien im Stadtumbau verfügt. Trotzdem beteiligen sich
hieraus vorrangig nur diejenigen Unternehmen an der tatsächlichen
Umsetzung des Stadtumbaus, die eine Entlastung ihrer Altschulden nach
§6a AHG erhalten. Die zweite Gruppe der größeren Wohnungsanbieter (neu
gegründete kleinere Genossenschaften, Zwischenerwerber, so genannte
TLG-Bestände, zunehmend auch ausländische Fondgesellschaften) ist
im Wesentlichen durch relativ marktferne Unternehmensführungen,
die oft keinen räumlichen Bezug zu ihren Beständen besitzen, gekennzeichnet.
Diese Akteure zeigen auch angesichts der teilweise erfolgten
Komplettsanierung der eigenen Bestände i.d.R. kein Interesse,
sich aktiv an der Erstellung / Fortschreibung von städtebaulichen
Entwicklungskonzepten oder der Umsetzung von Stadtumbaumaßnahmen zu
beteiligen. Ihnen geht es vor allem um eine marktwirtschaftliche Verwertung
der eigenen Bestände. Eine Ausnahme bilden in gewisser Weise in den
1990er Jahren neu gegründete Genossenschaften, die durchaus einen
Bezug zu ihrer Wohnumgebung / der Stadt haben, allerdings aufgrund
der eigenen finanziellen Situation oft über keinen Handlungsspielraum
verfügen und damit den Stadtumbau eher von außen beobachten. Bisher
ist es nahezu nicht möglich, diese Gruppe der größeren semiprofessionellen
Anbieter tatsächlich für eine Beteiligung am Stadtumbau zu aktivieren. Die kleinen privaten Wohnungsanbieter verfügen jeweils
nur über wenige Wohnungen, die sich zumeist im Altbaubestand und manchmal
auch im seit 1990 errichteten Neubaubestand befinden. Insgesamt verfügen
diese Eigentümer über rund 2,1 Millionen Mietwohnungen in Ostdeutschland
(einschließlich Berlin-Ost). Sie sehen ihre Wohnungen als langfristige
Wertanlage, die vor allem substanziell zu erhalten ist. Gleichzeitig
aber verfügen sie teilweise nur über geringe Marktkenntnisse. Der
finanzielle Handlungsspielraum dieser Akteursgruppe ist durch bereits
getätigte Sanierungen, Mietausfälle und häufig nicht vorhandene finanzielle
Rücklagen gering. Sie agieren bisher vor allem als Einzelakteure auf
dem Wohnungsmarkt, die kaum Kontakt untereinander und zur öffentlichen
Verwaltung haben und zumeist keinen Bezug zum Programm Stadtumbau
Ost besitzen. Dies zumal, da auch von Seiten der Verwaltung im Rahmen
des Stadtumbaus bisher vielfach nur geringe Anstrengungen unternommen
wurden, die Privateigentümer intensiv in den Stadtumbau einzubeziehen.
Dem mit der Umsetzung von umfangreicheren Stadtumbaumaßnahmen im Altbaubestand
verbundenen Aufwand (personell, finanziell, Know How) ist diese Akteursgruppe
daher derzeit i.d.R. nur eingeschränkt gewachsen. Von den drei beschriebenen Akteursgruppen sind z.
Zt. vor allem die großen professionellen Wohnungsunternehmen am Stadtumbau
beteiligt. Sie sind in der Lage, die vorhandenen Instrumente professionell
zu nutzen und nehmen so mit ihrer Energie und ihren klar formulierten
Zielen großen Einfluss auf die Stadtentwicklung. Gleichzeitig wird
für die Wohnungsunternehmen eine gewisse Entlastung (sowohl bezogen
auf den Leerstand, als auch auf die finanzielle Situation der Unternehmen)
spürbar. Die Wohnungsleerstände der im GdW organisierten Wohnungsunternehmen
sind von 16,2 % im Jahr 2002 über 16,0 % im Jahr 2003 (398.000 Wohnungen)
auf 15,0 % im Jahr 2004 (360.000 Wohnungen) gesunken. Ohne die erfolgten
Abrisse wäre die Leerstandsquote auf 18,5 % gestiegen (GdW 2005).
Die Einbeziehung der privaten Wohnungseigentümer,
die verstärkt im Altbaubestand vertreten sind, in den Stadtumbau ist
eine Voraussetzung und ein wichtiges Potenzial für die Aufwertung
der Innenstädte bzw. für die Erreichung des Stadtumbauziels Stärkung
der Attraktivität der Städte. Trotzdem gibt es dafür (im Gegensatz
zur Einbindung der großen Wohnungsunternehmen) in vielen Städten keine
klare Strategie. Die privaten Wohnungsanbieter ihrerseits sind bisher
schwach aufgestellt. Sie verfolgen erst ansatzweise das Ziel, tatsächlich
Einfluss auf die Stadtentwicklung zu nehmen. Es fehlt ihnen an Manpower,
Vernetzung untereinander und strategischem Know How, um sich selbst
stärker als Partner im Stadtumbau anzubieten. Trotzdem sind sie, wie
Erfahrungen aus verschiedenen Städten zeigen, durchaus aktivierbar
(bspw. Leipzig, Magdeburg, Neustadt an der Orla). Allerdings erfordert
der Aufbau von Kooperationen zwischen bzw. mit den Einzeleigentümern
ein hohes Maß an Koordination und fachlicher Unterstützung. Die Beteiligung der Wohnungseigentümer am Stadtumbau
befindet sich somit in einer Schieflage, die sich dann auch in der
stadträumlichen Verteilung der bisher umgesetzten Stadtumbaumaßnahmen
widerspiegelt, die sich weniger an städtebaulichen Kriterien als vielmehr
an konkreten Zugriffsmöglichkeiten orientiert. Matthias Bernt umschreibt
die Situation sehr deutlich: In der Praxis wird Stadtumbau nicht
nur primär als wohnungswirtschaftliches Problem verstanden, sondern
meist auch auf die Probleme der abrisswilligen Unternehmen verengt.
Sie (die Stadtumbauförderung, H.L.) offeriert dadurch zwar
Prämien für kooperatives Verhalten aber sie tut dies derart
selektiv, dass ein Zusammenhang zu den angestrebten Zielen des Stadtumbaus
kaum noch zu erkennen ist (Bernt 2005: 126). Der Stadtumbau
ordnet sich so nicht selten den Sachzwängen einer wohnungswirtschaftlichen
Logik unter, die die räumlichen und thematischen Handlungsalternativen
erheblich beschränkt. Stadtplanung degradiert unter diesen Umständen
vielfach zum Einarbeiten von Abrissplänen der Wohnungswirtschaft in
städtische Planungsunterlagen. (ebenda: 128) Trotz der beschriebenen Probleme soll an dieser Stelle
Mut gemacht werden. Ein erfolgreicher Stadtumbau ist möglich und viele
interessante Beispiele wie in Lutherstadt Wittenberg, Neustadt an
der Orla, Leinefelde oder Guben belegen dies! Notwendig scheint allerdings
eine Diskussion über die Grenzen des Stadtumbauprogramms und eine
Auseinandersetzung darüber, wie über den steuernden Einsatz von Fördermitteln
die größten Wirkungen für die Gesamtstadt erreicht werden können.
Dazu sind oftmals veränderte Prioritätensetzungen im Stadtumbau notwendig,
die bei den zu erhaltenden bzw. zu stabilisierenden Stadtteilen ansetzen
und die dort vorhandenen Qualitäten erkennen und entwickeln. Im Vordergrund
stehen dann nicht mehr zuerst Abrissquantitäten sondern die Schaffung
von Qualitäten in einer Stadt, die an ihre Zukunftsperspektive glaubt. Im Stadtzentrum von Wittenberg nach der Aufwertung;
Foto: Heike Liebmann. Verbunden damit ist die Erkenntnis, dass sich allein
aus dem Abriss von Wohnungen keine Zukunftsfähigkeit für Städte ableiten
lässt. Nur wenn der Abriss in ein gesamtstädtisches Leitbild der Qualifizierung
von Stadtstrukturen eingebettet wird, können daraus auch für die Bewohnerschaft
in den Städten nachvollziehbare und positive Perspektiven erwachsen.
Deutlicher formuliert: von neu entstehenden Grün- oder Brachflächen
am Stadtrand gehen keine wirklichen Entwicklungsimpulse für die Stadtentwicklung
aus. Diese müssen vielmehr durch Aufwertungsmaßnahmen in den zukunftsfähigen
Stadtteilen geschaffen werden. Wenn der Stadtumbau ausschließlich
als Stadtrückbau verstanden wird, wird dies der Grundintention des
Programms nicht gerecht. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang allerdings
eine Veränderung einseitiger Anreizwirkungen (zumal in seiner Kopplung
mit der Altschuldenentlastung) bezogen auf den Wohnungsabriss sowie
eine stärkere aktive Gestaltung und Steuerung des Stadtumbaus durch
die Kommunalverwaltungen. Sie müssen Sorge dafür tragen, dass die
gemeinsam vereinbarten Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
als Richtschnur des Stadtumbaus dienen und der Blick für die strategische
gesamtstädtische Entwicklung nicht verloren geht. Voraussetzung dafür
ist zum einen, dass die Stadtentwicklungskonzepte eine hohe Qualität
aufweisen und regelmäßig fortgeschrieben werden. Zum anderen ist in
bestimmten Abständen eine Evaluierung der Wirkungen der Programmumsetzung
notwendig. Die eingangs gestellte Frage kann somit nur aus einer
ganzheitlichen Sicht der Stadtentwicklung beantwortet werden. Die
Antwort ist daran zu messen, wie es gelingt einen Beitrag zu leisten,
um die Zukunftsfähigkeit der jeweiligen Stadt zu sichern. Wesentlich
dabei sind funktionsfähige Stadtstrukturen und ein Stadtbild, das
zum Bleiben einlädt. Bernt, Matthias 2005: Stadtumbau im Gefangenendilemma.
In Weiske, C.; Kabisch, S.; Hannemann, C.: Kommunikative Steuerung
des Stadtumbaus. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.
109-130. Bundestransferstelle Stadtumbau Ost 2005: Dokumentation
der Transferveranstaltung zur Stärkung innerstädtischen Wohnens. Erkner
(www.stadtumbau-ost.info). [GdW 2005] Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen 2005: Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2004. Lang, Thilo; Tenz, Eric 2003: Von der schrumpfenden
Stadt zur Lean City. Prozesse und Auswirkungen der Stadtschrumpfung
in Ostdeutschland und deren Bewältigung. Dortmund: Vertrieb für Bau-
und Planungsliteratur. [1]
Insbesondere aufgrund der Ausdehnung der Altschuldenbelastung der
Wohnungsunternehmen auf den Altbaubestand und die Kopplung der Altschuldenentlastung
an den Abriss von Wohnungen (bei Wohnungsunternehmen, die nach §
6a AHG eine Altschuldenentlastung erhalten). [2]
Zu berücksichtigen ist, dass allein von 2002-2004 ca. 125.000 Wohnungen
in Ostdeutschland neu auf den Markt gekommen sind (Neubau, Ausbau,
Erweiterung). Zu einer tatsächlichen Reduzierung des Wohnungsbestandes
kam es erstmals im Jahr 2004, als die Zahl der Wohnungen gegenüber
2003 um ca. 2.600 Wohnungen gesunken ist. [3]
Diese Gruppe verfügt in Ostdeutschland (einschließlich Berlin-Ost)
über rund 2,5 Millionen Wohnungen, das sind ca. 48 Prozent des vorhandenen
Mietwohnungsbestandes. |
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| Dies ist
ein Dokument der Seite www.schrumpfende-stadt.de Erstelldatum: 30. Januar 2006 Autor: Heike Liebmann |