| Stadterneuerungsprobleme
in Polen als Folge fehlender Marktstrukturen im Wohnungswesen und ungenügendem
Planungsrecht – Praxisbericht und Ausblick
Die Zahl der Stadtbewohner in Polen betrug Ende 2000
23,88 Mio., dies entspricht 61,8% der Gesamtbevölkerung. Das Bevölkerungswachstum
ging im letzten Dezennium des 20. Jahrhunderts stark zurück und war
zehnmal niedriger, als in den 1980er Jahren. Die Zahl der Stadtbewohner
lag im Jahre 2000 um 11,5% unter dem entsprechenden Wert der 1980er
Jahre. Seit 1998
verzeichnete man zum ersten Mal einen Bevölkerungsrückgang in den
polnischen Städten. Insgesamt ging die Bevölkerungszahl der Stadtbewohner
in den Jahren 1998, 1999, 2000 um 30.5000 zurück. Gleichzeitig ging
auch der bisher bedeutende Zuzug von Landbewohnern in die Städte stark
zurück. Dafür beobachtete man einen verstärkten Zuzug von Stadtbewohnern
in die umliegenden Landgemeinden. Eine durchschnittliche polnische
Stadt zählte Ende 2000 27.000 Einwohner und war etwas kleiner als
im Jahre 1990 (28.500 Einwohner).[1] Der städtebauliche
Charakter der polnischen Städte spiegelt heute ihre historische Entwicklung
wider. Die historischen Stadtzentren sind geprägt durch die Zeit ihrer
mittelalterlichen Gründungen des 13. und 14. Jahrhunderts und das
damit verbundene deutsche Recht. Die Weiterentwicklung insbesondere
im 19. Jahrhundert trägt wiederum der Tatsache Rechnung, dass
sich die Städte nach den polnischen Teilungen 1772-1795 unterschiedlich
entwickelt haben. Im nördlichen und westlichen Teil des heutigen Polens
wurden sie durch die städtebaulichen Aktivitäten Preußens und des
Deutschen Reichs einerseits und dem des Österreichischen Kaiserreichs
anderseits bestimmt. Somit entsprechen diese Stadterweiterungen den
auch in Deutschland und in Westeuropa bekannten Beispielen. Etwas
anders verlief die städtebauliche Entwicklung im ehemaligen russischen
Teil Polens, obwohl dort - insbesondere in den größeren Städten -
das für das 19. und den Anfang des 20.Jahrhunderts typische, europäische
Stadtentwicklungsmodell gleichfalls bestimmend war. Dem Besucher
der polnischen Städte fallen einerseits die außergewöhnliche Dynamik
des Stadtlebens und andererseits die sie begleitenden gravierenden
städtebaulich-strukturellen, funktionellen und substanziellen Missstände,
Mängel und Fehlentwicklungen auf. Die Straßen und andere öffentliche
Bereiche werden im Verlauf des Tages in den meisten polnischen Städten
stark frequentiert, es herrscht in den zahlreichen Geschäften eine
lebhafte Geschäftigkeit und die Häuserfassaden stellen eine Flut von
Werbung dar. Vor allem in den Großstädten und darunter insbesondere
in den historischen, vom Krieg verschonten, bzw. nach 1945 historischgerecht
wiederaufgebauten Altstadtbereichen blüht die Gastronomie. Im Sommer
verlagert sich diese Nutzung in die öffentlichen Straßenbereiche.
In der wieder aufgebauten Altstadt von Breslau fanden in der letzten
Zeit zahlreiche Bauinvestitionen statt und die nach dem Zweiten Weltkrieg
nicht wiederaufgebauten Altstadtzentren in Glogau (Glogow), Elbing
(Elblag), Danzig (Gdansk) - Speicherinsel und Stettin (Szczecin),
erfahren seit der Wende großflächige Wiederaufbaumaßnahmen. Anderseits
wiederum, sind die Altbaubestände der polnischen Städten nach wie
vor stark sanierungsbedürftig. Ihre Erneuerung findet dabei vereinzelt
nur dort statt, wo es den Investoren gelingt, die vorwiegend vorhandene
Wohnnutzung aufzuheben und die dann sanierten Flächen gewerblich zu
vermieten. In den überwiegend von Wohnnutzung geprägten, nicht zerstörten
Altstadtgebieten und Gründerzeitquartieren herrschen in der Regel
katastrophale städtebauliche Missstände, und die Substanz der Gebäude
scheint seit vielen Jahrzehnten keiner besonderen Renovierungsmaßnahmen
unterzogen zu sein. Dort, wo in die vorhandene Substanz neue, vor
allem kleinteilige gewerbliche Nutzungen hineindrängen, kommt es zwar
zu einer wesentlichen Belebung der Nutzung, doch nur in geringem Umfang
zu städtebaulichen und bautechnischen Verbesserungen. Die neue Belastung
durch gewerbliche Nutzungen (kleinteiliger Handel und Dienstleistungen
kleiner privater Unternehmer) umfasst nicht nur die Erdgeschosszonen
der Häuser, sondern drängt in die Obergeschosse, wie auch in die Hofbereiche
der Häuser hinein. Es werden dabei ausschließlich die von der neuen
Nutzung beanspruchten Bereiche (oft sehr aufwändig) renoviert und
umgebaut. Die noch übrig gebliebenen Gebäudeflächen und -bereiche
bleiben davon unberührt. Die o.a. Aktivitäten sind meist spontan und
individuell geprägt. Oft unterliegen die neuen Nutzungen einer hohen
Fluktuation und führen letztlich zu einem extremen Ausnutzungsgrad
der Substanz, ohne sie dabei grundlegend zu erhalten und zu stabilisieren.
Die gravierende
Abnutzung der öffentlichen Bereiche kaputte Straßenflächen,
chaotische Parksysteme wird von einer extremen Vernachlässigung,
Verunstaltung und funktionellen Degradierung der Innenblockbereiche
begleitet. Gleichzeitig findet man beachtenswerte Investitionen an
den öffentlichen Räumen, denen man eine repräsentative Funktion beimisst,
bzw. die aus Anlass von besonderen Veranstaltungen neu gestaltet wurden
(z.B. Papstbesuche). Oft wurden diese Maßnahmen von neuen Fassadenanstrichen
begleitet, ohne dass dabei eine entsprechende Gebäudesanierung vorgenommen
wurde. Auf vielen
innenstädtischen Industriebrachen siedelten sich zahlreiche kleinteilige
gewerbliche Aktivitäten, ohne dass dort eine angemessene und funktionsgerechte
Umgestaltung stattfindet. Charakteristisch waren für die städtebauliche
Situation der polnischen Städte nach der Wende zahlreiche investive
Maßnahmen im Bereich der Tankstellen und großflächigen Einkaufszentren.
Ihnen folgten einzelne Lebensmittelmärkte westlicher Firmen und in
letzter Zeit erleben die polnischen Großstädte eine rasche Entwicklung
von oft sehr großen multifunktionellen Zentren, in denen beträchtliche
Verkaufs-, Dienstleitungs- und Büroflächen, wie auch Hotels integriert
werden. Es folgten vor allem in den Metropolen riesige
Bürogebäude. Deutlich
sind in Polen die Zersiedlungsprozesse an den Randgebieten zu beobachten
vor allem mit der Entwicklung des Eigenheimbaus. Es scheint
so, dass der Eigenheimbau in Polen vornehmlich durch einzelne Eigentümer,
oft unter einer beträchtlichen Eigenleistung und etappenweise realisiert
wird, was eine bunte Vielfalt zu Folge hat. Einen besonderen Stellenwert
bekommen in letzter Zeit die von den Gemeinden ausgewiesenen Flächen
für sogenannte Residenzen großflächige Grundstücke für villenartige
Eigenheime. Im Gegensatz
zu Ostdeutschland gibt es in Polen, auf Grund des hohen Wohnungsdefizits,
keine nennenswerte Leerstände. Die Plattenbausiedlungen, welche vorwiegend
den Wohnungsbaugenossenschaften gehören, werden grundsätzlich als
akzeptable bis gute Wohnstandorte betrachtet, obwohl sie unterschiedliche
Qualitäten insbesondere im Bereich des Wohnungsumfelds
aufweisen. Generell sind vor allem Mängel im Bereich der Wärmedämmung,
der Fenster und der technischen Infrastruktur vorhanden.[2] Die soziale Struktur ist aber in der Regel
noch sehr gemischt. Probleme treten dagegen vor allem in den Städten
und Stadtteilen auf, wo es infolge der Abwicklung von Großindustrie
zu einem wesentlichen Abbau von Arbeitsplätzen, und damit auch zu
einem sozialen Abstieg der Bewohner, gekommen ist. Dort zeichnen sich
deutliche Auswirkungen in Form von Vernachlässigung und Verwüstung
des Umfelds und der Gebäude (vor allem in den Hochhäusern) ab. In
zahlreichen Neubaugebieten werden technische Verbesserungen und Maßnahmen
zur Verbesserung des Wohnumfelds durchgeführt. Bezeichnend ist, dass
es in vielen Plattenbausiedlungen nach der Wende zur Entwicklung von
großen Verkaufs- und Dienstleitungsflächen kam, aber auch zur Entstehung
von Großmärkten. Nicht selten werden in den Siedlungen Flächen von
Bewohnern angeeignet und spontan bewirtschaftet. Es sind gleichfalls
zahlreiche bewachte und von Privat bewirtschaftete Parkflächen geschaffen
worden. Außerdem finden oft bauliche Verdichtungen neue Wohnkomplexe
privater Developer bzw. TBS-Gesellschaften (s. u.) statt. Die Stadtentwicklung
in Polen wurde seit 1945, durch die Kriegszerstörung mehrerer Stadtzentren
und den unterschiedlich betriebenen Wiederaufbau, wie auch durch die
radikalen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen
mitbestimmt. Die letztgenannten brachten einerseits eine extensive
Entwicklung neuer Bauflächen im Rahmen der Errichtung zahlreicher
Plattenbausiedlungen, andererseits erfolgten gravierende Veränderungen
in den Eigentumsstrukturen des Grund und Bodens. Infolge gewaltiger
Bevölkerungsmigrationen, der Vernichtung der polnischen Juden durch
die Nazis, der Übernahme ehemals deutscher Gebiete und durch die praktische
Enteignung, Verstaatlichung, bzw. wesentliche Einschränkung des Eigentums
an Grund und Boden wurden in vielen Bereichen nicht nur alte Eigentumsstrukturen
zerstört bzw. beseitigt, sondern auch die vorhandenen Grundstücksstrukturen
aufgehoben oder verwischt. Der letztgenannte Prozess betraf insbesondere
die Städte bzw. Stadtbereiche, in denen das Eigentum total aufgehoben
wurde, die Eigentümer verschwunden waren bzw. wo staatlich finanzierte
und gesteuerte Investitionen ohne Rücksicht auf die ursprüngliche
Bodenordnung durchgeführt wurden. Daher stellte sich die Grundstücks-
und Eigentumsstruktur am Grund und Boden in polnischen Städten nach
der Wende wesentlich komplizierter dar, als das der Fall in der ehemaligen
DDR war. Die alten
Eigentumsverhältnisse und die ursprüngliche Bodenstruktur ist am besten
noch in den Städten erhalten bzw. rekonstruierbar, wo der Verlust,
bzw. der Bevölkerungsaustausch verhältnismäßig niedrig war
z.B. in den Großstädten Krakau und Poznan. Es gab keinen - wie in
der ehem. DDR straff organisierten Restitutionsvorgang. Vielmehr
werden in Polen berechtigte Eigentumsansprüche einzeln entschieden,
wobei oft nicht die rechtsunwirksame Verstaatlichung des Grund und
Bodens ein Problem darstellte, sondern die Tatsache, dass viele der
Grundbücher in den vor 1945 polnischen Gebieten seit Jahrzehnten nicht
mehr aktualisiert wurden. In den ehem.
deutschen Gebieten wurde der Grund und Boden in den Städten nach 1945
generell verstaatlicht und nach der Wende bis auf wenige Flächen,
die staatlich blieben - den Gemeinden zugeordnet. Vor einer
besonderen Situation standen nach der Wende die nach 1945 neu gegründeten
Genossenschaften Eigentümer von Plattenbaubeständen. Diese
wurden in der Regel auf privaten (vom Staat vereinnahmten) bzw. auf
gemeindeeigenen Boden errichtet. Bisher wurden diese Flächen den Genossenschaften
nicht zugeordnet und auch die entsprechenden privaten Flächen
soweit unrechtmäßig vereinnahmt blieben Privatbesitz. Heute
noch sind die Wohnungsgenossenschaften Eigentümer von unzähligen Wohnungen,
denen kein Grund und Boden zugeordnet ist. Ein Teil davon besitzt
dabei den Status von Eigentumswohnungen. Diese Form des genossenschaftlichen
Wohnungseigentums entstand noch vor der Wende, wonach Mitglieder
der Wohnungsgenossenschaften ihre Wohnungen als Eigentumswohnungen
erwerben konnten. Nach der
Wende setzte gleichzeitig eine Massenprivatisierung kommunaler Wohnungsbestände
ein. Per Gesetz mussten die Gemeinden die Wohnungen verkaufen, deren
Mieter ein entsprechendes Verlangen äußerten. Zu diesem Zweck mussten
Grundbücher angelegt und damit Grundstücke geschaffen werden. Dieses
erfolgte in der Regel dadurch, dass die Grundstücke auf Umrissen der
Häuser gebildet wurden und sämtliche Hofbereiche, wie auch die dazu
gehörige Infrastruktur bei den betroffenen Gemeinden blieb. Da nicht
alle Mieter ihre Wohnungen erwerben wollten, entstanden in den meisten
Häusern mit ihren Umrissgrundstücken gemischte, kommunal-private
Wohnungseigentümergemeinschaften. Der o.g. Privatisierungsprozess
der Altbauwohnungen umfasste praktisch fast ausschließlich unsanierte,
doch in der Regel stark sanierungsbedürftige Wohnungen. In Folge
dessen sind die Eigentumsformen des Grund und Bodens in den polnischen
Städten recht kompliziert und stark differenziert. Außer des Gemeindeeigentums
(Wohnungen, Häuser, Hofbereiche) gibt es privates Eigentum an Gebäuden
mit Grund und Boden (Erwerb von ganzen Häusern von der Gemeinde durch
Neueigentümer, wie auch Restitutionen), Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften
in Häusern auf Umrissgrundstücken mit und ohne Gemeindebeteiligung,
wie auch Eigentum an Wohnungen ohne Grund und Boden. Die Gemeinden
treten also in den polnischen Städten einerseits als Eigentümer von
öffentlichen Strassen, Plätzen, Grünanlagen und öffentlichen Gebäuden
(Rathäuser, Schulen, Krankenhäuser etc.), anderseits als Eigentümer
von Wohnungsbeständen und Wohnhäusern auf. Nach der Wende ging der
Bau von neuen Wohnungen vorwiegend an private Developer über. Im Zuge
dieser Aktivitäten entstanden zahlreiche Eigentumswohnungen. An diesen
Aktivitäten beteiligten sich auch die Wohnungsgenossenschaften. Neue
Eigentumswohnungen entstanden sowohl in den Innenstadtbereichen (vor
allem als Baulückenschließungen) als auch an attraktiven Standorten
innerhalb und außerhalb der geschlossenen Stadtbereiche. Dabei wurden
sehr oft die bereits vorhandenen Plattenbausiedlungen verdichtet. Eine besondere
Eigentumsform sind seit der Wende die Wohnungsbestände der Gesellschaften
für Soziales Bauen (TBS). Es handelt sich hier um Investitionen, denen
die Übertragung des Grund und Bodens an die Gesellschaften seitens
der Gemeinde zugrunde liegt, wobei die Baukosten teilweise durch staatliche
Zuwendungen, teilweise von den zukünftigen Mietern finanziert werden.
Im Ergebnis entstehen unverkaufbare Mietwohnungen, deren Nettomiete
wesentlich über dem Niveau der bisher reglementierten Miete in bewohnten
Mietshäusern liegt. Der äußeren Lebendigkeit der polnischen Städte, die
besonders angesichts der fortschreitenden Verödung der frisch sanierten
Städte Ostdeutschlands ins Auge fällt, stellt sich der hohe Sanierungsbedarf
entgegen. Neben städtebaulichen Missständen, Mängeln und Funktionsschwächen
gibt es in den polnischen Altbaubeständen einen flächendeckenden Verfall
der Bausubstanz. Die durchschnittliche
Wohnfläche beträgt in Polen 66,6 qm, d.h. 20,7 qm pro Person. Trotz
einer wesentlichen Verbesserung in der technischen Ausstattung der
Wohnungen ist der augenblickliche Wohnstandard als eher schlecht anzusehen.
Im Jahre 2001 verfügten nur 61% der Stadtwohnungen über eine moderne
technische Ausstattung (Wasser, WC, Bad, Warmwasserversorgung, Gasversorgung,
Zentralheizung). Auf dem Lande waren es lediglich 13 % der Wohnungen. Insgesamt
müssen in Polen ca. 570.000 Wohnungen rasch renoviert, ca. 820.000
Wohnungen auf Grund ihres schlechten technischen Zustands spätestens
innerhalb von knapp 20 Jahren abgerissen werden. Es besteht die Befürchtung,
dass von den vor 1945 gebauten Wohnungen 20%, d. h. ca. 340.000 abgerissen
werden müssen.[3] Das Problem
der Stadterneuerung steht in Polen seit Jahren im Mittelpunkt der
öffentlichen Diskussion und beschäftigt die polnischen Fachkreise.
Trotzdem gelang es bis heute nicht, einen Ausweg aus der Krisensituation
und eine nachhaltige Lösung für die Stadtsanierung zu finden. An dieser
Diskussion nahmen zahlreiche europäische und deutsche Fachleute teil.[4]
Die Erfahrungen waren eher ernüchternd. Es konnte festgestellt werden,
dass es in Polen bisher keine generellen Rahmenbedingungen für eine
wirksame und nachhaltige Stadterneuerung gibt, und da Städtebau und
Stadterneuerung nicht zum Bereich der europäischen aquis communitaire
gehören, besteht auch seitens der Europäischen Union keine Möglichkeit
die Schaffung notwendiger Voraussetzungen für die Stadterneuerung
in Polen zu beeinflussen. Es fehlen sowohl wirtschaftlich-finanzielle,
wie auch rechtliche Voraussetzungen für den Aufbau eines systemischen
Sanierungsprozesses. Nach der
Wende entstanden im Bauwesen zwei unterschiedlich funktionierende
Bereiche. Der erste ist der marktwirtschaftlich bestimmte Bereich
privater Bauinvestitionen, der andere, welcher fast den gesamten Altbaubereich
umfasst, wurde der Bestimmung durch marktwirtschaftliche Mechanismen
entzogen. Diese Baubestände und Flächen besitzen auf Grund ihrer Eigentumsstruktur
und in Folge der gesetzlich festgelegten Mietbeschränkungen keine
Fähigkeit, das für die Sanierung notweniges Kapital zu generieren.
Sie sind generell kaum belastbar und ihre Eigentümer nicht kreditwürdig.
Das kommunale
Eigentum kann schon deshalb kein Geld generieren, da die Gemeinde
kaum in die Rolle eines wirtschaftlich agierenden Hausbesitzers treten
kann. Die Wohnungsgenossenschaften und ihre Wohnungseigentümer
können ihren Besitz, ohne Eigentümer an Grund und Boden zu sein, nicht
belasten. Die Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaften befinden
sich in der Regel in der Situation von Besitzern sanierungsbedürftiger
Eigenheime, welche die Kosten für eine notwendige Sanierung von Gebäuden
aus der eigenen Tasche finanzieren müssten. Dazu sind die meisten
aus finanziellen Gründen außer Stande. Zudem sind die Wohnungseigentümergemeinschaften
mit ihren sanierungsbedürftigen Wohnungen keine Rechtssubjekte. Auch aus
diesem Grunde zieht sich durch die gesamte Sanierungsdiskussion in
Polen wie ein roter Faden die verzweifelte Suche nach einer externen
Sanierungsfinanzierung, die praktisch als ein 100%-ger verlorener
Zuschuss fungieren müsste. Als Quellen werden dann Haushaltsmittel
der Gemeinde, hohe direkte bzw. indirekte Subventionen der öffentlichen
Hand, oder fast schon die legendär wirkenden EU-Mittel
in Betracht gezogen. Es wird
dabei hartnäckig jeder Hinweis darauf ignoriert, dass die Finanzierung
der Sanierung von Gebäuden nur durch entsprechende Einnahmen aus den
sanierten Flächen gesichert werden kann und nicht über eine vollständige
Zuwendung aus Drittmitteln. Oft glaubte man den deutschen Partnern
nicht, dass die Finanzierung der Stadterneuerung in Deutschland vor
allem aus den Mitteln des privaten Finanzmarktes und nur anteilig
über öffentliche Mittel erfolgte und eine Finanzierung der Sanierung
in Polen bei der augenblicklichen, verordneten Miethöhe nicht möglich
ist, bzw. horrende öffentliche Mittel verschlungen hätte. Die von
den polnischen Gemeinden nach dem Wohnungsgesetz und unter immensen
politischen Druck festgelegten Mieten, erreichen pro Quadratmeter
den Preis einer Tageszeitung und reichen nicht mal dafür,
die laufenden Unterhaltungskosten zu decken. Aus den
Erhebungen des polnischen Instituts der Wohnungswirtschaft (Instytut
Gospodarki Mieszkaniowej) von 2001 ergibt sich, dass in den kommunalen
Wohnungsbeständen die Kaltmieten lediglich 68% der Unterhaltungskosten
abdecken, somit über 30% der Kosten von den Gemeinden getragen werden.
Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich der privaten Wohnungsbestände
dar. Das polnische Wohnungsgesetz vom 2.07.94 fixiert die Mietobergrenze
auf 3% der Wiederbeschaffungskosten. Tatsächlich betrugen die Mieten
im Jahre 2002 lediglich 1,3% der Wiederbeschaffungskosten. Das Verfassungsgericht
wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Berücksichtigung
der Inflation, die vom o.g. Gesetz festgelegte Mietobergrenze, erst
nach 60 Jahren erreicht werden könne.[5] Nach allgemeinem
Verständnis sind die Mieten trotzdem sehr hoch, nicht zuletzt, da
man in Polen unter dem Begriff Miete die gesamten Abgaben
des Mieters versteht, inklusive der Nebenkosten, welche sich immer
mehr nach den realen Marktpreisen richten. Diese Abgaben sind bereits
jetzt ein beträchtlicher Anteil des generell niedrigen Einkommens
der Bevölkerung. Im Jahr
2001 verfügten ca. 57% der Haushalte über ein Einkommen oberhalb des
Existenzminimums. An der Grenze des Existenzminimums lebten ca. 9,5%
der polnischen Haushalte. Die Armut betrifft vor allem Haushalte,
die von der wachsenden Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Anteil
von Haushalten, in denen mindestens eine Person als arbeitslos gemeldet
war, lag in den Städten Polens 2001 bei 21%. Etwa 31% der Haushalte
bezogen Sozialhilfe. Ein gravierendes Problem ist die Arbeitslosigkeit
als Folge einer unzureichenden Ausbildung. Die mehrfach
heftig politisch diskutierte Entscheidung über die Freigabe der Wohnungsmieten
wurde deshalb mehrfach hinausgeschoben. Nun soll sie ab 2005 erfolgen. Ein weiteres
Problem besteht durch die fehlenden rechtlichen Instrumente für die
Sanierung, was das insgesamt sehr defizitäre Baurecht in Polen widerspiegelt.
Der deutsche
Begriff Städtebau hat in der polnischen Begrifflichkeit
keine adäquate Entsprechung. Es wird im Allgemeinen der Begriff Raumplanung
verwendet, worunter man sowohl städtebauliche, wie auch regionalplanerische
Aspekte versteht. Laut polnischem Baugesetzbuch (Ustawa o planowaniu i zagospodarowaniu przestrzennym)
gibt es zwei Bauleitpläne. Die unverbindliche Bauplanung (Studium) ist eine allgemeine Erfassung der
Gemeindefläche und kennzeichnet Rahmenbedingungen für ihre Raumentwicklung.
Die verbindliche Planung ähnelt der deutschen Bebauungsplanung und
schafft Baurecht. Sie beinhaltet gleichzeitig Festlegungen über die
Nutzung, Art und Maß der Bebauung, obwohl die dort enthaltenen Festlegungen
verhältnismäßig allgemein und interpretierbar sind. Diese Planung
beinhaltet sehr allgemein gefasste planerische Darstellung der betroffenen
Flächen, und ihre eigentlichen Inhalte sind eher verbal erfasst. Das
einzige Ziel der polnischen Baugesetzgebung ist die Schaffung des
Baurechts und die Bestimmung des Baugenehmigungsverfahrens. Es fehlen
dabei generell rechtliche Grundlagen für den baurechtlichen Umgang
mit bereits vorhandenen, doch im Sinne der Sanierung, neu zu ordnenden
Stadtbereichen. Diese Situation entspricht in etwa der deutschen Planungskultur
der 1950er und 1960er Jahren, wo es vor allem darum ging, Baurecht
für umfangreiche und großflächige Neubaumaßnahmen zu schaffen. Da
es solche Maßnahmen kaum mehr in Polen gibt, werden Bebauungspläne
in der Regel für einzelne, meistens verhältnismäßig kleine Flächen
erstellt (z.B. einzelne Grundstücke). Es besteht auch praktisch kaum
eine Art von Planung, welche die einzelnen, gelegentlich erstellten
B-Pläne wirksam in einen übergeordneten Zusammenhang bringen würde,
da die o.g. Studien (informelle Planung) sehr allgemein und für eine
städtebauliche Steuerung kaum geeignet sind (Flächennutzungspläne
sind im polnischen Baugesetz nicht vorgesehen). Da es keine staatlichen
oder regionalen Förderprogramme für zusammenhängende städtebauliche
Sanierungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen gibt, gibt es auch keine informelle
Planung, keine Sanierungs- oder Entwicklungsplanung. Es gibt auch
kein Sanierungs- bzw. Entwicklungsrecht. Insgesamt
wird in Polen der Städtebau vor allem in rein baurechtlichen Kategorien
und die Sanierung nicht als eine städtebauliche Aufgabe, sondern vor
allem als Renovierung von einzelnen Gebäuden verstanden. Dementsprechend
verstehen die Gemeinden ihre städtebauliche Verantwortung lediglich
im Bereich der Sicherung des Baurechts für private Investoren und
in der Durchführung öffentlicher Investitionen. Das Fehlen einer Regelung
im Sinne des deutschen städtebaulichen Vertrags und fehlende Rechtsgrundlagen
für Privat-Public-Partnerships minimieren noch zusätzlich die Möglichkeit
der Gemeinden, eine wirksame Steuerung städtebaulicher Entwicklung
zu realisieren. Somit bleibt den Gemeinden nur der B-Plan als das
einzige Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung. Die Gemeindeflächen
werden im Zuge von Ausschreibungen veräußert, ohne dass die Städte
die Durchführung der privaten Investitionen über die Festlegungen
eines Bebauungsplans hinaus beeinflussen können. Auch die Industrie-
und Militärbrachen werden in der Regel ohne jegliche planerische und
infrastrukturelle Vorbereitung privatisiert. Auch werden oft Gemeindeflächen
an private Investoren veräußert, ohne dass sie danach bebaut bzw.
entwickelt werden. Nicht selten
werden aus größeren innerstädtischen Gemeindeflächen Parzellen nach
Bedarf, bzw. entsprechend der finanziellen Möglichkeiten kleiner Investoren,
zusammenhanglos herausgeschnitten und privatisiert. Im
Zuge der Privatisierung von Wohnungen, wurden auch einzelne, frei
stehende Garagen und Schuppen samt Grund und Boden nach ihren Umrissen
an Nutzer veräußert. Diese Vorgänge führten zur weitgehenden Chaotisierung
und Entwertung weiter Stadtbereiche und schufen oft verwinkelte und
jeder Funktionalität entbehrende Grundstücksstrukturen in gewachsenen
Stadtgebieten. Nicht anders
ging man beim Verkauf von Flächen an Investoren von Tankstellen und
mittelgroßen Handelseinrichtungen in den geschlossenen Stadtgebieten
vor. Das Fehlen von zusammenhängenden und integrierten Plänen und
die Zufälligkeit von städtebaulichen Entscheidungen führen regelmäßig
zu städtebaulichen Konflikten und Unverträglichkeiten. Die städtebauliche
Entwicklung und die damit zusammenhängende Planungs- und Steuerungskultur,
die seit den 1970er Jahren im Zusammenhang mit der Stadterneuerung
im Westen Europas ansetzte und entsprechende rechtliche und planerische
Instrumente, wie auch entsprechende Erfahrungen im Stadtentwicklungsmanagement
und der Stadterneuerung mit sich brachte, sind an Polen praktisch
spurlos vorbeigegangen. Die o.g.
Situation führt zu einer extrem passiven Haltung seitens der Gemeinden.
Konfrontiert mit dem deutschen Baurecht, betrachteten die Polen darin
eine unzulässige Einmischung in das verfassungsmäßig verankerte private
Verfügungsrecht über Grund und Boden und waren davon überzeugt, dass
Privatisierungsprozesse des Grund und Bodens in den Städten lediglich
baurechtschaffende und den individuellen Absichten der privaten Investoren
entgegenkommende Maßnahmen seitens der Gemeinden bedürfen. Somit betrachtet
man den städtischen Raum in Polen als ein Wirkungs- und Entfaltungsfeld
freier privater Aktivitäten, die vor allem den Mechanismen des freien
Marktes zu gehorchen haben. Dieser Auffassung
stellt sich die Situation der bewohnten Wohnungsbestände mit ihrer
regulativen Mietenpolitik und der daraus resultierenden finanziellen
Impotenz krass entgegen. Somit stellen die polnischen Städte ein kurioses
Feld der Widersprüche dar, die eine Sanierung, im Sinne
von der Gemeinde gesteuerten Gesamtmaßnahmen, unmöglich macht. Der Traum
von schön sanierten polnischen Städten, gespeist vor allem aus den
Bilderbüchern der ostdeutschen Beispiele, schien näher
zu rücken, als es nach dem Beitritt Polens in die EU möglich wurde,
in den Genuss der europäischen Strukturfonds zu kommen. Diese beinhalten
u.a. Mittel für die Revitalisierung der Städte. Nun hat
sich der Schwerpunkt der Stadterneuerung in Westeuropa inzwischen
wesentlich verlagert[6].
Es ist dort nicht mehr die Renovierungslücke der Bausubstanz
und die Degradierung der städtebaulichen Funktionen und Räume das
wichtigste Problem der Städte, sondern die neuen sozialen und wirtschaftlichen
Probleme der Bevölkerung, die zum wichtigsten Sanierungsthema geworden
sind. Dementsprechend wurden in Westeuropa auch die neuen nationalen
und europäischen Sanierungsprogramme ausgelegt. Die polnischen
Gemeinden waren sichtlich enttäuscht abgesehen von den finanziellen
Problemen, welche der Einsatz der EU-Mitteln für die armen polnischen
Gemeinden mit sich bringt (Eigenanteile, Vorfinanzierung etc.)
als sich herausstellte, dass mit den neuen EU-Mitteln nicht die Häuser
renoviert, sondern vor allem soziale, infrastrukturelle und ggf. denkmalpflegerische
Aufgaben bewältigt werden können und das Ziel der Sanierung sich vom
Raum und Bau auf die Stadtbewohner verlagert hat.[7]
Nicht die kaputten Städte sollen schöner werden, sondern ihre Bewohner
sollen vor sozialem Abstieg bewahrt werden. Es besteht kein Zweifel,
dass die sozialen und wirtschaftlichen Probleme der polnischen Stadtbewohner
einer tiefen und schnellen Revitalisierung bedürfen. Wie
jedoch und mit welchen Methoden und Mitteln die städtischen Räume
und ihre Bauten instand gesetzt werden sollen, bleibt offen. Es kann
praktisch ausgeschlossen werden, dass es in Polen zur Entstehung von
Sanierungsprojekten kommt, die den klassischen Sanierungsmaßnahmen
entsprechen würden, die in Deutschland auf der Grundlage des Städtebauförderungsgesetzes
stattgefunden haben. Dafür gibt es wie bereits dargestellt
keine finanziellen, organisatorischen und planungsrechtlichen
Grundlagen. Die bevorstehende
Aufhebung der allgemeinen Regelung über die Mietobergrenzen wird jedoch
die Sanierung von Gebäuden dort begünstigen, wo private Eigentümer
ganzer Häuser in guten Lagen, eine Sanierung wirtschaftlich durchführen
können, d.h. wo sie ihre sanierten Flächen an einkommensstarke Mieter
vermieten werden können. Es wird dabei erkannt, dass für die Miethöhen
nicht nur der Wohnungsstandard eine Rolle spielen wird, sondern auch
die Qualitäten des Standortes. Somit wird es zu einer wachsenden Mobilität
der Bewohner und einer Differenzierung von guten und schlechten Wohnlagen
kommen. Diese Differenzierung wird gleichermaßen die Altbaubestände,
wie auch die Neubausiedlungen betreffen. Bereits jetzt gibt es gute
und schlechte Neubausiedlungen. Die Grenze
zwischen guten und schlechten Wohnungen bzw.
Standorten wird dabei nicht zwischen Wohnungseigentum und Mietwohnungsbau
verlaufen. Gleichfalls wird sie nicht zwischen den Bereichen der Eigenheimsiedlungen
und der geschlossenen Bauweise bzw. Neubausiedlungen verlaufen. Bereits
jetzt gibt es gravierende Unterschiede zwischen bescheidenen, in der
Regel in Eigenleistung errichteten Eigenheimsiedlungen und vornehmen
Residenzen. Die soziale Grenze wird also zunehmend zwischen
Standorten verlaufen, nicht zwischen Eigentum und Miete. Arme Eigentümer
und arme Mieter einerseits und reiche Eigentümer und reiche Mieter
werden die unterschiedlichen Standorte bestimmen. Auf der
Verlierseite werden vor allem solche Stadtbereiche stehen, wie die
stark dekapitalisierten Altstadtkerne mittlerer und kleiner Städte,
ähnlich bestimmte Gründerzeitviertel, unattraktive, durch neue Verdichtungsmaßnahmen
privater Developer nicht betroffene Neubau-
und bescheidene Eigenheimsiedlungen. Auf der Gewinnerseite
wiederum, die attraktiven Altbaubestände und Neubausiedlungen, wie
auch die neu errichteten residentionalen Villenviertel.
Die Altstadtkerne größerer attraktiver Städte mit beträchtlicher Ausstrahlung
für den Tourismus werden gleichfalls zu den Gewinnern gehören. Der
Träger dieser letztgenannten Entwicklung ist der Markt. Dort, wo er
einsetzt, kann mit baulichen Investitionen gerechnet werden. Je schneller
diese Entwicklung einsetzen wird, umso klarer wird sich der eigentliche
Sanierungsbedarf der polnischen Städte offenbaren. Die soziale
Entmischung der polnischen Gesellschaft und ihre zukünftige Differenzierung
innerhalb der urbanen Strukturen ist dabei unvermeidbar. Diese Behauptung,
die aus der deutschen Sicht und aus dem Standpunkt der EU-Sozialideologie
so ungeheuerlich erscheint, verkennt, dass die städtebauliche Entwicklung
in den hoch entwickelten Städten des Westens nie durch eine totale
soziale Durchmischung geprägt war. Die Sanierung betraf Randgebiete,
die es galt, mit viel Geld auf die Beine zu stellen. In
Polen stellen die meisten Stadtgebiete potenzielle Sanierungsgebiete,
bewohnt mit einer bisher sozial durchmischten, einkommensmäßig ausgeglichenen
Bevölkerung, dar. Es wird unweigerlich zu einer Entmischung der Gesellschaft
kommen. Bereits jetzt ist dieser Prozess im Gange und nicht mehr aufzuhalten.
Es wird sich dann zeigen, wo sich der Markt für die Sanierung einsetzen
lässt und wo Eingriffe des Staates erforderlich sind. Die Entmischung
der gesellschaftlichen Strukturen polnischer Städte stellt im Prinzip
den Zustand her, der für jede europäische Stadt typisch war und der
eine vernünftige Konzentration des Kapitals und des freien Marktes
auf einzelne städtebauliche Aufgaben sicherte. Was übrig blieb, waren
die Sanierungsgebiete. Dieser Weg muss nun in Polen erst beschritten
werden. Es muss geklärt werden, wo in einem kaputten Haus der wohnt,
der nicht im Stande ist, es zu reparieren, da er zu arm ist und dem
geholfen werden muss. Es muss gleichzeitig geklärt werden, wo der
hinziehen wird, der im Stande ist, sein Haus- und Wohnungsproblem
selbst zu lösen. Zunächst werden sie kaum zusammen wohnen können,
da der erste nichts kann und der andere dort nichts machen will. Damit kommen
wir einer der vielleicht wichtigsten Ursache der Sanierungsimpotenz
in Polen auf die Spur. Sie gründet nicht zuletzt in der nüchternen
Erkenntnis über die Unmöglichkeit der Sanierung, so lange die sanierungsbedürftigen
Stadträume von gesellschaftlichen Strukturen besetzt sind, deren Wirtschaftspotentiale
und wirtschaftlich bestimmte Lebensprojekte nicht auf einen gemeinsamen
Nenner zu bringen sind und kaum zusammenwirken können. Somit scheinen
die Polen bewusst oder intuitiv auf Eigeninitiative,
auf reine Marktmechanismen, auf turbulente Entmischungsprozesse zu
setzen und warten zunächst ab. Die Sanierung kommt, wenn die Sanierungsaufgabe
standort- und problembezogen klar zu erkennen sein wird. Neben der
sozialen Entmischung muss man auch noch mit weiteren Prozessen rechnen,
welche die zukünftige Aufgabe der Sanierung in Polen mitbestimmen
werden. Die Globalisierungsprozesse in Polen werden trotz aller
strukturangleichender Maßnahmen und Programme nicht wenige
Land- und Stadtgebiete überflüssig machen. Der Versuch die Bewohner
dort partout zu halten, wird wohl in vielen Fällen fehlschlagen. Wird
es sich lohnen geisterhafte Stadtbereiche zu sanieren und welche werden
es denn sein? Auch hier gilt es vielleicht die Entwicklung abzuwarten.
Somit ist
in der Zukunft in Polen wohl nicht mit systematischen und geordneten
Sanierungsmaßnahmen zu rechnen. Sie werden zuerst an den erfolgsversprechenden
Standorten unter Einsatz des Privatkapitals und mit begleitenden Maßnahmen
der Gemeinden stattfinden. Wie in dem Zusammenhang die bereits erwähnten
EU-Strukturmittel für eine sozial orientierte Revitalisierung
eingesetzt werden bleibt eine gute Frage. Andreas
Billert ist Leiter und Dozent des polnischen Studiums "Raumwirtschaft,
Stadtentwicklung, Stadt- und Dorferneuerung" an der Europa-Universität
Viadrina in Frankfurt/Oder. Er war von 1996-1999 Leiter des EU-Projektes
"Modernes Stadtentwicklungsmanagement" für polnische Städte und von
2001-2003 Sanierungsexperte bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ). [1] Statistische
Angaben gem. Polnisches Hauptamt für Statistik (GUS) www.stat.gov.pl [2] Zur Plattenbauproblematik vgl.: Jan Maciej
Chmielewski: Modernizacja osiedli mieszkaniowych, Warszawa 2001,
wyd.: Oficyna Wydawnicza Politechniki Warszawskiej. Dort auch umfangreiche
Literatur. [3] Statistische
Angaben gem. Polnisches Hauptamt für Statistik (GUS) www.stat.gov.pl; Kominikat Urzedu Mieszkalnictwa i Rozwoju Miast Nr.22
(387) z dnia 6.06.2003 www.mi.gov.pl/umirm/komunikaty/komunik5/komu22.doc
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Sanierung
von Altbauwohnbeständen in Polen Institut Wohnen und Umwelt
GmbH Darmstadt im Auftrag der GTZ Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit GmbH Eschborn erstellt im Rahmen des deutsch-polnischen
Transferprogramms 2001; Transformation der Wohnungswirtschaft
in Polen bearb. Von Philipp Kruse und Karin Weber, Deutsche Verlags-Anstalt
Stuttgart. Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen der Universität
Münster Stuttgart: Dt.Verl.-Anstalt 1994 [4] Insbesondere
im Rahmen des deutsch-polnischen TRANSFORM-Projekts, durchgeführt
im Auftrag des deutschen Ministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
2001-2003 für das polnische Ministerialamt für Wohnungswesen und
Stadtentwicklung (UMiRM) von der Deutschen Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ). Im Rahmen des Projekts wurden zahlreiche Gutachten
zu diversen Problemen der Sanierung, des Wohnungswesen (ins. Wohnungsgenossenschaften),
wie auch zur Finanzierung der Sanierung erstellt. Die Gutachten
befinden sich im Archiv des polnischen UMiRM. (Kontakt: www.mi.gov.pl)
[5] Czynsze po wyroku Trybunału Konstytucyjnego
(Erklärung des Verfassungsgerichtsvom 2.09.2002 r). in: Gazeta Prawna
Nr.13 www.kamienica.pl/pdf/GP13Styczen.pdf [6] Zur polnischen Sanierungsauffassungen vgl.:
T.Sumień, J.Furman-Michałowska, K.Ufnalewska, W.Wąs:
Odnowa miast europejskich. Instytut Gospodarki Przestrzennej i Komunalnej,
Warszawa 1989, dieselben: Problemy odnowy zagospodarowania
miast i stref podmiejskich na przykładzie Łódzkiego Zespołu
Miejskiego; Instytut Gospodarki Przestrzennej i Komunalnej, Warszawa
1992, str. 6. auch: Krzysztof
Skalisk: Problemy rewitalizacji (in:) Gospodarka przestrzenna gmin.
Poradnik T. III, Kraków 1998 wyd.: Fundusz współpracy
Brytyjski Fundusz knoć - how , s. 135 136. auch: Rewitalizacja
Rehabilitacja Restrukturyzacja Odnowa miast (Bearb.):
Z.Ziobrowskiego, D.Ptaszyckiej-Jackowskiej, A.Rębowskiej, A.Geisslera.
(herausgeg.): Wydawnictwo Instytut Gospodarki Przestrzennej i Komunalnej
Oddział w Krakowie, Kraków 2000; Von der Zerstörung zur Rekonstruktion
und moderner Bebauung. Altstadtsanierung in Polen nach 1945 (in):
Jahrbuch für Stadterneuerung Bd.10-2000, S.161-173 [7]
Es muss jedoch daraufhingewiesen werden, dass bereits seit den 90-er
Jahren polnische Fachleute - unter dem Einfluss der URBAN-Programme
- auf die Bedeutung der sozialen Komponente bei der Sanierung hingewiesen
haben. Dieses kam in dem Entwurf eines Sanierungsgesetzes zum Tragen,
das im polnischen Amt für Wohnungswesen und Stadtentwicklung
2001 erarbeitet wurde, vgl.: Stellungnahme zum Entwurf eines
Gesetzes zur Sanierung von Altbauwohnbeständen in Polen Institut
Wohnen und Umwelt GmbH Darmstadt im Auftrag der GTZ Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit GmbH Eschborn im Rahmen des deutsch-polnischen
Transferprogramms 2001,auch: Podrecznik rewitalizacji. Zasady i
metody dzialania wspolczesnych procesow rewitalizacji Warszawa 2003
(Sanierungshandbuch. Grundsätze und Methoden gegenwärtiger Sanierungsprozesse)
www.umirm.gov.pl/Urzad/podrecznik.pdf |
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ein Dokument der Seite www.schrumpfende-stadt.de Erstelldatum: 08. November 2004 Autor: Andreas Billert |