Eine politische Analyse: Was kann, was muss Stadtpolitik leisten?

Da Städte keine Wähler sind, werden ihre Probleme auf Landes- und Bundesebene eigentlich nur von den Fachpolitikern wahrgenommen. Die Themen der Stadtpolitik genießen nicht dieselbe öffentliche Aufmerksamkeit wie die Zehn-Euro-Praxisgebühr oder Rentenanpassungsfragen. Sie kommen nicht auf die erste Seite der Tageszeitungen, sie haben kaum Chancen, in Talkshows gewürdigt zu werden.

Dem geringen Medieninteresse zum Trotz sind die aktuellen Umbrüche in den Städten  dramatisch. Dabei sind Deutschlands Stadtregionen sehr unterschiedlich betroffen. Es gibt Gewinner- und Verliererstädte und Gewinner- und Verliererregionen und dieses Auseinanderdriften der Entwicklungschancen der Regionen ist eines der zu wenig beachteten Probleme. Die regionalen Unterschiede verfestigen und verstärken sich zwischen den Wachstumsregionen in Bayern, längs der Rheinschiene und Hamburg und den stagnierenden Regionen im übrigen Nord-Westdeutschland und den Schrumpfungsregionen in Ostdeutschland.

Stadt und Region im Umbruch

Das Zusammenwirken von vier Faktoren trifft aktuell und in den kommenden Jahren verstärkt  die Städte und Stadtregionen. Es sind: anhaltende wirtschaftliche Umbrüche und Standortkonkurrenzen, Bevölkerungsrückgang mit demografischem Wandel und verstärkten sozialen Spannungen, kommunale Finanznot und Suburbanisierung:

  • Die Deindustrialisierung schreitet fort, ebenso wie der Arbeitsplatzabbau in Landwirtschaft, Gewerbe und traditionellen Dienstleistungen. Die Chancen auf Kompensation durch Produktspezialisierungen, neue Technologien und moderne Dienstleistungen sind sehr unterschiedlich verteilt. Die Suche nach zukunftsfester Wirtschaftbasis führt zu einer immer härteren wirtschaftlichen Standortkonkurrenz der Städte und Regionen. Wirtschaftskonkurrenzen sind heute gleichermaßen globale, EU - weite, nationale und regionale Konkurrenz.
  • Die Städte müssen sich auf Stagnation und Rückgang der Bevölkerungsentwicklung einstellen, verbunden mit deutlichen demografischen und sozialen Veränderungen. Die Alterung der Gesellschaft, Kinderlosigkeit und Singularisierung stehen einem immer noch auf die Kleinfamilie ausgerichteten Wohnungsmarkt und einer Kleinfamilien-Infrastruktur gegenüber. Die Städte sind und werden vermehrt Zielort von Zuwanderung bleiben. In den Städten konzentriert sich die Arbeitslosigkeit. Die soziokulturellen Spannungen werden folglich steigen. Soziale Segregation und Migrantenghettos nehmen zu.
  • Die Finanzschwäche der Kommunen generell, aber insbesondere der Großstädte wird anhalten, selbst wenn endlich eine vernünftige Gemeindefinanzreform kommt. Die Gründe für das Fortdauern der Finanzschwäche liegen in der Unsicherheit der Einnahmenseite ebenso wie auf Seiten steigender kommunaler Ausgaben.
  • Die internationale Standortkonkurrenz bleibt weiterhin ganz entscheidend auch eine Konkurrenz um niedrige Steuern. Global agierende Wirtschafts- und Vermögensströme finden auch bei optimaler Gestaltung des Steuerrechts ihre Steuerschlupflöcher. Auf der Ausgabenseite werden die Pensionslasten für die Kommunen ebenso zwangsläufig anwachsen wie weitere Soziallasten. Dies wird auch Hartz IV nur mittelfristig überbrücken. Darüber hinaus werden Unterauslastung, Erneuerung und Umbau der Infrastrukturen in den kommenden Jahren neue Kosten und Anforderungen stellen.
  • Viele Infrastrukturen müssen auch bei sinkender Bevölkerungszahl aufrechterhalten werden.
  • Suburbanisierung ist in Zeiten und Regionen mit rückläufiger Bevölkerung und instabiler Wirtschaftskraft etwas ganz anderes als die Suburbanisierung im Weichbild eines vor Kraft strotzenden Zentrums. Heute und in Zukunft ist Zersiedelung nicht nur ein städtebauliches und ökologisches Problem. Bei entspannten Wohnungsmärkten wird durch die Zersiedlung die soziale Segregation forciert. Vor allem aber werden die volkswirtschaftlichen Kosten der Infrastrukturen für immer weiter entdichtete Siedlungsräume zunehmend untragbar. Dies ist die eigentliche Misere der kommunalen Finanzen. Die Bürger würden sich wundern, wenn ihnen jeweils die vollen Kosten ihrer Wohnstandortwahl aufgebürdet würden.

Die Bundes- und die EU-Politik kann diese gesellschaftlichen und marktwirtschaftlichen Prozesse nur begrenzt beeinflussen. Sie muss aber ein Bewußtsein von und eine Haltung zu diesen für die gesamte Entwicklung des Landes sehr bedeutsamen Tendenzen haben und muss ihr politisches Steuerungspotenzial sehr wohl darauf hin überprüfen, ob es die Probleme verstärkt oder zumindest eindämmt.

Struktur- und Wirtschaftspolitiken

Bis heute ist aber selbst das Bewusstsein von den anstehenden Problemen und Herausforderungen noch sehr unterentwickelt. Wirtschaftspolitisch ist der Bund auf eine allgemeine Stimulierung von Wachstums- und Konjunkturimpulsen fixiert. Die  Gemeinschaftsaufgaben zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die EU-Strukturfonds sollen helfen, regionale wirtschaftliche Schwächen abzubauen (Kohäsionspolitik).

Um die Frage, ob wir überhaupt noch eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen Deutschlands beanspruchen dürfen oder ob einem stärkeren Wettbewerbsföderalismus der Vorzug gegeben werden soll, wird gerade heftig in der "Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" gerungen. Bei den EU-Strukturfonds wird für die Zeit ab 2007 um die Alternative: verstärkte Förderung von bestehenden Wachstumszentren oder Fortsetzung der Kohäsionsverantwortung gestritten.

Der Solidarpakt, die besondere Infrastrukturförderung und die Investitionszulagen sollen Ostdeutschland endlich auf die Beine helfen. Es wird aber gerade aktuell das Scheitern der bisherigen Wirtschaftsförderung eingestanden, ohne, dass es tragfähige Alternativkonzepte gibt.

Diese grundsätzlichen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Weichenstellungen werden die Entwicklungschancen der Städte ganz entscheidend beeinflussen.

Für die Stärkung der "ländlichen Räume" gibt es mittlerweile auf der Bundes- und auf der EU-Ebene durchaus ein Problembewußtsein, und es entstehen auf beiden Ebenen Konturen einer "Politik für den ländlichen Raum". Eine offensive "Stadtpolitik", die über die allgemeine Struktur- und Wirtschaftpolitik einerseits und die konkreten Instrumente Städtebauförderung, Stadtumbau und "Soziale Stadt" andererseits hinausgeht, gibt es bislang nicht.

Städtebaupolitik

Die rot-grüne Politik hat aber den seit den 50er Jahren überwiegend auf Siedlungswachstum und Neubau ausgerichteten schweren Tanker der Baupolitik Zug um Zug umgesteuert.

Als ich 1994 neu in den Bundestag kam und für die Grünen baupolitische Sprecherin wurde, trompetete schon bald der baupolitische Sprecher der CDU/CSU durch den Ausschusssaal: "Das werden auch die Grünen noch lernen, dass man vernünftige Baupolitik nur mit mehr Baulandausweisung machen kann!" und ich giftete zurück: "Das werde ich nicht lernen, Herr Kollege!" So waren die unterschiedlichen Leitbilder klargestellt und die Fronten abgesteckt.

Bis 1998 waren die vorherrschenden Ziele der Baupolitik Neubautätigkeit, quantitative Ausweitung der Wohnungsangebote, Eigentumsförderung und Siedlungserweiterung. Allerdings genoss die Städtebauförderung zu allen Zeiten bei allen politischen Gruppen eine sehr hohe Wertschätzung - seit der Wende jedoch insbesondere für Westdeutschland auf niedrigstem finanziellem Niveau.

Ich habe mich in meiner politischen Arbeit immer für die Umorientierung von "mehr Neubau und mehr Siedlungserweiterung" auf  das "Bauen im Bestand" als Priorität eingesetzt. Bis 1998 stieß das nicht nur bei der Kohl-Regierung sondern auch bei der SPD auf Unverständnis. 1995 waren wir Grünen die einzigen, die das "Fördergebietsgesetz" und die aberwitzigen Sonderabschreibungen für das Bauen in Ostdeutschland abschaffen wollten und forderten, dass das Geld stattdessen als Zinssubvention für im Osten ansässige Hausbesitzer und die Wohnungswirtschaft eingesetzt werden sollte. Das galt damals als vaterlandslos. Wir Grünen stimmten gegen das Eigenheimzulagengesetz, weil wir die Suburbanisierung nicht steuerlich belohnen wollten. Auch das stieß auf Unverständnis.

Ab 1998 hat die Rot-Grüne Koalition aber baupolitisch wichtige Weichen für einen bestandsorientierten Städtebau gestellt, auch, wenn die Städtebauförderung nur sehr geringfügig erhöht werden konnte:

Wir haben das Programm "Soziale Stadt" bundesweit eingeführt. Auch wenn es ein "baupolitisches" Instrument ist, liegt die Qualität dieses Programms in der klaren Orientierung auf den ausgewählten konkreten Ort und auf die dort lebenden Menschen. Auch fordert dieses Programm in besonderer Weise zu ressortübergreifender Bündelung der Maßnahmen auf und damit zur Zusammenarbeit von sehr unterschiedlichen Akteuren, Ebenen und Verwaltungen.

Wir haben das Programm "Stadtumbau Ost" in 2002 eingeführt mit seiner Bindung an städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Konzepte. Von der Notwendigkeit des Abrisses von Häusern und des Rückbaus ganzer Straßenzüge und Siedlungen zur Rettung ostdeutscher Städte und der Wohnungswirtschaft wollten noch im Jahr 2000 nur wenige etwas hören. Hier hat die Politik schneller reagiert als die Fachwelt. Die hat sich diesem Thema erst mit den vom Bund geförderten Stadtentwicklungskonzepten gestellt.

Viele ostdeutsche Städte müssen einen fortgesetzten Prozess des Siedlungsrückbaus organisieren, um ihre Innenstädte und ihre Wohnungswirtschaft zu stabilisieren. Dabei darf es nicht nur um Abrissprogramme gehen (siehe Beitrag Haller). Der Stadtumbau muss selbstbewusst mit Wohnwertverbesserung, Stadtverschönerung und wo immer möglich mit neuen Perspektiven für die Städte verknüpft werden. Der Rückbau bietet auch die Chance für mehr städtebauliche Differenzierung, mehr Grünflächen, attraktivere Wohngebiete. Durch Rückbau gewonnene Flächen müssen auch genutzt werden für neue Kleinsiedlungsformen, um die vorhandene Infrastruktur weiter zu nutzen und die Qualitäten städtischen Wohnens mit den Qualitäten des Wohnens im Eigenheim zu verbinden.

Für Probleme des "Stadtumbaus West" werden seit 2003 Modellprojekte gefördert, wobei es anders als im Osten nur punktuell um Abriss und Siedlungsrückbau geht. Daneben steht in Westdeutschland die Anpassung älterer Siedlungen an heutige Wohnstandards, der Umbau von Gewerbebrachen oder die Stärkung von desolaten Einkaufsstraßen auf der Tagesordnung.

Das Konzept "Stadt 2030" des Forschungsministeriums hat wichtige Impulse gegeben zur Reflektion der langfristigen Entwicklungstendenzen der Städte. Für die beiden Aufgaben "Soziale Stadt" und "Stadtumbau" wird es mit der Novellierung des Baugesetzes ab 2005 eine eigene Definition und ein eigenes Satzungsrecht geben, die den Kommunen das Handeln zusätzlich zur und außerhalb der klassischen Städtebauförderung erleichtern wird (§171 a-d Stadtumbau und § 171 e Maßnahmen der Sozialen Stadt BauGB).

Die Novellierung des Sozialen Wohnungsbaus in 2002 ist in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen worden. Sie hat die Gleichstellung von Bestandserneuerung, Neubauförderung und Belegungsförderung gebracht und gibt den Ländern große eigene Spielräume bei der Entscheidung über die inhaltliche und räumliche Schwerpunktsetzung. Gleichzeitig wurden die Fördermittel stark eingeschränkt, zum einen aus schlichter Haushaltsnot, zum anderen aber auch, weil der öffentliche Wohnversorgungsauftrag weitgehend erfüllt ist. Die Regionen mit akutem Wohnungsmangel wie München, Frankfurt oder Stuttgart liegen durchweg in wirtschaftsstarken Ländern, die den Wohnungsbau alleine fördern können, ohne auf Bundeshilfe angewiesen zu sein.

Im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde vom Kabinett das Ziel der Senkung des Siedlungs- und Verkehrsflächenzuwachs von 129 ha pro Tag im Jahr 2000 auf 30 ha pro Tag bis 2020 beschlossen.  Der Nachhaltigkeitsrat und das "Green Cabinett", die Runde der Staatssekretäre der von Nachhaltigkeitsthemen tangierten Ressorts, arbeiten an Konzepten, wie dieses Ziel in die Praxis umgesetzt werden kann.

Steuerliche Steuerungsinstrumente

Während Bewusstseinswandel und politisches Handeln im städtebaulichen Bereich aktiv und in richtiger Weise vorangetrieben werden konnten, tut sich die Politik mit den indirekten Steuerungsinstrumenten sehr viel schwerer.

Das wichtigste steuerliche Steuerungsinstrument, um das gesellschaftliche Interesse an der kompakten Stadt zu stimulieren, war die Ökosteuer. Die Ökosteuer hat mit den über mehrere Jahre fortgesetzten Benzinpreissteigerungen tatsächlich in gewissem Maße zum bewussteren Umgang mit Mobilität geführt. Sie ist aber leider gesellschaftlich in solchem Maße diskreditiert worden, dass es praktisch kaum noch Spielraum gibt, sie fortzuführen. Auch die Tendenz, auf benzinsparsamere Autos umzusteigen, hat nicht allzu lange angehalten.

Unsere Gesellschaft muss sich aber darauf einstellen, dass die OPEC und die allgemeine Ölpreisentwicklung Schritt für Schritt das Benzin in einer Weise verteuert, die ähnliche und bald noch stärkere Wirkung entfalten könnte. Denn die ökonomisch stark wachsenden Märkte in China und anderen asiatischen Ländern forcieren die Weltmarktpreise des knapper werdenden Öls. Dies könnte eines Tages das Bedürfnis nach Einschränkung der Automobilität in einer Weise wecken, wie es der Ökosteuer leider nicht vergönnt ist. 

Der politische Bewusstseinswandel bei den Instrumenten Eigenheimzulage, Entfernungspauschale und Wohnungsbauprämie war im Herbst 2003 immerhin bei der Koalitionsmehrheit angekommen, wenn auch teilweise mehr der blanken Finanznot als der inhaltlichen Überzeugung geschuldet. Bei der Opposition und der Bundesratsmehrheit bedarf es noch einiger Überzeugungsarbeit, bis auch dort die Barrieren fallen.

Immerhin ist es gelungen, bei der im Dezember im Vermittlungsausschuss vereinbarten Kürzung der Eigenheimzulage um 30% die Gleichstellung von Neubau- und Bestandsförderung durchzusetzen (allerdings ohne irgendwelche Investitionsbindungen beim Bestand!). Gleichzeitig wurde erreicht, dass in den nächsten Jahren 25% der erreichten Kürzung der Eigenheimzulage den Aufgaben Stadtumbau, Altschuldenhilfe und Städtebauförderung zugute kommt.

Was ist zu tun?

Im demografischen und wirtschaftlichen Wandel darf die Politik auf den Ebenen Kommune, Land, Bund und EU nicht mit einem laissez-faire-Verhalten reagieren oder gar mit der Förderung von Prozessen, die die Städte schwächen.

Grundforderung ist darum, das Thema „Stadtpolitik“ als politische Verantwortung im Bund zu verstärken und in der EU überhaupt zu erhalten. Konkret stehen die Aufgaben an: Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft, Stärkung der Gemeindefinanzen (insbesondere der großstädtischen Finanzen) und Maßnahmen der Begrenzung der Zersiedlung. Darüber hinaus muss den Städten, die Stadtumbau und Rückbau betreiben müssen, weiterhin aktive Unterstützung von Bund und Ländern gewährt werden.

„Stadtpolitik“ als Aufgabe in Bund und EU verstärken:

Die bundesstaatliche Zuständigkeit für Raumordnung, Siedlungspolitik und Wohnungspolitik steht in der „Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ derzeit zur Disposition. Ich meine, die Verantwortung für die Wohnungspolitik kann angesichts der erreichten Wohnversorgung in die Hände der Länder gegeben werden. Denn die Regionen mit anhaltend großen Wohnproblemen und hohem Mietendruck sind jeweils wirtschaftsstarke Regionen in finanzstarken Ländern. Auf keinen Fall aber darf der Bund seine raumordnungs- und siedlungspolitische Verantwortung aufgeben.

Denn die raumordnerische Verantwortung steigt bei sinkenden Einwohnerzahlen und ungleicher Verteilung der Wirtschaftskraft. Auch die erweiterte EU, wo Deutschland nun in eine Mittellage gekommen ist, erfordert neues Raumordnungsbewusstsein. Hier muss also mehr statt weniger getan werden.

Auch in den Debatten um die Ausgestaltung der EU-Strukturfonds ab 2007 droht das Thema „Stadtpolitik“ als eigenständiger Baustein verloren zu gehen, obwohl gerade die integrierten URBAN-Programme sich als sehr erfolgreiche Instrumente erwiesen haben. Hier muss aktiv für die Sicherung von mindestens 10% der künftigen Strukturfondsmittel für stadtpolitische Programme gestritten werden.

Stärkung eigenständiger lokaler und regionaler Ökonomien:

In den Städten muss das Bewusstsein für die Bedeutung der eigenständigen lokalen und regionalen Wirtschaft des noch verbliebenen Einzelhandels neu belebt werden. Das klingt sehr altmodisch. Aber eine Stadt, die ihr eigenes lokales und regionales Wirtschaftsbürgertum nicht pflegt – und zwar ohne übermäßige Kungelei oder Bestechung – darf sich nicht wundern, wenn ihr eines Tages die wirtschaftliche Basis fehlt. Das gilt für die Kommunalpolitik, die schon wieder einen Verbrauchermarkt genehmigt. Es gilt auch für die Stadtgesellschaft. Wer ausschließlich bei Lidl kauft und McDonalds isst, darf sich nicht wundern, wenn das heimatliche Stadtzentrum allmählich verödet.

Im zerstörerischen Umgang mit lokalen Einzelhandel haben Kommunal- und Landespolitiker in den letzten Jahren große irreversible Fehler gemacht. Mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuches wird – leider viel zu spät – die Ansiedlung des Einzelhandels außerhalb von raumordnerisch definierten Ober- und Mittelzentren eingeschränkt.

Die Politik kann eine Stärkung dezentraler Wirtschaftsstrukturen entgegen vielfachen Versprechungen nur sehr begrenzt beeinflussen. Wo sie es kann, soll sie aber die Bildung regionaler Wirtschaftskreisläufe unterstützen. Hier muss vor allem die Grenzziehung zu den Regeln der EU-Wettbewerbspolitik überprüft werden. EU-weiter Wettbewerb darf nicht soweit greifen, dass lokale Wirtschaft keine Chancen hat. Dies geschieht unter Rot-Grün beispielsweise mit dem Aufbau regenerativer Energien. Windenergie und Biomasse stärken die Ökonomie im ländlichen Raum. Wo möglich sollten ebenso auch wieder regionale Nahrungsmittelkreisläufe zwischen Stadt und Land verstärkt und gestützt werden.

Auch die Gewerkschaften müssen endlich ehrlich Bilanz ziehen, ob sie mit ihrer fortgesetzten Lohnsteigerungspolitik nicht mehr zum Abbau von Arbeitsplätzen beitragen als zur Stabilisierung der Wirtschaftsstrukturen. Wenn die Industriekosten in Deutschland über 25 Euro pro Stunde ausmachen, in Polen, Ungarn, Tschechien etc. aber unter 5 Euro, dann ist es schlicht selbstmörderischer Wahnsinn, die Tarife alle Jahre ein Stück weiter nach oben zu treiben!

Stärkung der Gemeindefinanzen:

Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wird ab 1.1.2005 die großen Städte wirklich entlasten. Allerdings haben die Städte ihrerseits die Finanzierung der Unterkunftskosten für die Arbeitslosenhilfeempfänger übernommen und damit neue wohnungspolitische Verantwortlichkeiten, die oft im Widerspruch zu dem derzeitigen laxen Umgang mit dem städtischen Wohnungsbesitz stehe. Die Folgen dieser Entscheidungen werden erst nach und nach sichtbar werden.

Unabhängig davon brauchen die Städte weiterhin eine grundlegende Gemeindefinanzreform. Diese Finanzreform darf nicht so gestaltet werden, dass im Effekt die bereits jetzt privilegierten Umlandgemeinden die Hauptgewinner sind. Ich plädiere weiterhin für eine Neubelebung der Gewerbesteuer wie von der Rot-Grünen Koalition im letzten Herbst beschlossen, von Schwarz-Gelb aber im Vermittlungsausschuss verhindert.

Darüber hinaus halte ich die Neuaufteilung der Einkommenssteuer für ein vordringliches Ziel. Die Einkommenssteuer, die zu 15% an die Kommunen geht, wird bislang ausschließlich nach dem Wohnortprinzip verteilt. Für die Städte wäre es sehr wichtig, dass mindestens ein Drittel, möglichst 50% des kommunalen Einkommenssteueranteils am Arbeitsort verbleibt. Dies ist allerdings eine revolutionäre Forderung, gegen die sich die stadtperipheren Wohnkommunen mit aller Vehemenz wehren.

Als dritten Baustein brauchen die Gemeinden nicht nur eine Reform, sondern auch eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer. Leider fehlt auch hier den Kommunen der Mut. Obwohl sie massiv über zu geringe Einnahmen klagen, schöpfen die wenigsten Gemeinden ihr bereits jetzt geltendes Hebesatzrecht bei der Grundsteuer aus. Bayern und Rheinland-Pfalz haben Anfang des Jahres einen Grundsteuerreformentwurf vorgelegt. Der ist allerdings sehr vom Blickwinkel westdeutscher Flächenstaaten geprägt und nicht „stadtfreundlich“.

Der Abbau der Eigenheimzulage, der Wohnungsbauprämie und der Entfernungspauschale muss weiterhin auf der politischen Tagesordnung bleiben und mit ihnen auch die Forderung, dass 25% des Einsparvolumens der Eigenheimzulage in Städtebau und Stadtumbau fließen.

Den Zuwachs an Siedlungsfläche wirksam einschränken:

Zuallererst muss das Leitbild „Stadt als Lebens- und Wohnort“ verstärkt positiv verankert werden und dem Leitbild des „Häuschens im Grünen“ offensiv gegenübergestellt werden. Bürgermeister und Stadtverwaltung müssen in Zusammenarbeit mit dem städtischen Hausbesitz in den Stadtteilen konkret prüfen, was mit vertretbarem Aufwand geleistet werden kann und muss, um Wohnwert und Wohnumfeld städtischer Wohnquartiere zu verbessern für ältere Menschen ebenso wie für das Leben mit Kindern. Bausparkassen müssen ebenso wie Architekten und Stadtplaner für diese Aufgabe gewonnen werden. In den Städten müssen Lärm und Unfallgefahren verringert werden, privater und städtischer Raum für Grün, Spiel, Sport und Erholung qualifiziert werden. Dafür müssen Bürger aktiviert und neuer Nachbarschaftsgeist geweckt werden.

Politisch sind eine Reihe von Maßnahmen nötig zur Einschränkung der Suburbanisierung, angefangen mit einer klareren Verbindlichkeit der Raumordnungsplanung über den Abbau der Förderanreize Eigenheimzulage, Entfernungspauschale, niedrige Grundsteuer. Solange aber die Mobilitätskosten einerseits und neues Bauland andererseits so preiswert bleiben wie bislang, wird die Umstülpung der Städte in ihr Umland anhalten.

Zwei neue Instrumente zur Versteuerung von Neubauland sind in der Diskussion: die Einführung von Flächenhandelsrechten und die Erhebung von Neuerschließungsabgaben. Ich glaube, dass ein Handel mit Flächenverbrauchsrechten zu kompliziert ist, um von den vielen Bürgermeistern mit sehr unterschiedlichen kommunalen Entwicklungsbedingungen und Zielen gehandhabt zu werden. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass eine Sonderabgabe auf neu erschlossenes Bauland, die gleichzeitig zweckgebunden wird für die Finanzierung von Flächenrecycling im gleichen Land zum bewussteren Umgang mit Flächenverbrauch erzieht.

Förderung von Stadtumbau und Stadtrückbau:

Das Konzept des Stadtumbau Ost hat sich bislang als gut und treffsicher erwiesen. Es muss aber leider verstärkt werden angesichts des anhaltenden Bevölkerungsrückgangs. Der fortdauernde Stadtrückbau muss in würdiger und geordneter, wirtschaftlich tragbarer und sozial abgefederter Weise erfolgen.

Eine Reihe von ostdeutschen Klein- und Mittelstädten wird kaum eine neue wirtschaftliche Basis finden. Darum müssen für die Entleerungsregionen Zentren definiert werden, die auch bei sinkender Bevölkerung und im Rückbau die wichtigsten regionalen Infrastrukturen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, soziale Dienste, Öffentlicher Nahverkehr aufrechterhalten.

Auch westdeutsche Städte werden in den nächsten Jahren verstärkt auf Stadtumbau angewiesen werden, auch wenn diese Prozesse sehr viel langsamer erfolgen und sehr viel weniger Rückbau sein werden als in Ostdeutschland. Hier besteht eine zentrale Aufgabe darin, ältere Siedlungen und Sozialwohnungen neuen Wohnstandards anzupassen.

Stadtumbau und Stadtrückbau müssen soweit wie möglich marktwirtschaftlich erfolgen. Dennoch wird ein gewisses Maß an Förderung unabdingbar sein. Auch die Sicherung von Infrastrukturen bei rückläufiger Bevölkerungsentwicklung wird in den kommenden Jahren einige Fördersummen erfordern. Daraus folgt, dass jegliche Fehlsubvention und Überflusssubvention heute endlich abgebaut werden muss. Denn wir brauchen das Geld nicht nur zum Schuldenabbau, sondern dringend auch zur Anpassung unserer Siedlungsstrukturen an die Herausforderungen der Zukunft.

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Franziska Eichstädt-Bohlig ist seit 1994 Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen. Sie ist bau- und wohnungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie im Haushaltsausschuss. Nach dem Architektur- und Städtebaustudium in Hannover und Berlin ist sie seit 1969 als Architektin und Stadtplanerin praktisch und wissenschaftlich tätig gewesen.

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Dies ist ein Dokument der Seite www.schrumpfende-stadt.de
Erstelldatum: 03. Mai 2004
Autor: Franziska Eichstädt-Bohlig