| Die
Problematik des Stadtumbau Ost als Erbe der DDR-Stadtentwicklung?
Wenn sich
das Phänomen der bevölkerungsmäßig schrumpfenden Städte heute noch
auf Ostdeutschland konzentriert und nach den Prognosen der Städtebauexperten
erst später und in geringerem Ausmaß auch die alten Bundesländer erfassen
wird, so ist diese Ursache nicht zuletzt auf spezifische Besonderheiten
der DDR-Stadtentwicklung zurückzuführen. Denn schon die damalige Baupolitik,
die wiederum ein Produkt von Wirtschafts- und Sozialpolitik war, hinterließ
im Osten Deutschlands baulich-räumlich perforierte Städte. In umgekehrter
Phasenverschiebung verlief die städtebauliche Entwicklung bis 1990.
Blicken
wir auf die verschiedenen Perioden des Städtebaus in Deutschland nach
1945 zurück, so manifestierten sich diese immer zuerst in der BRD
und vielleicht zehn Jahre später in anderer Intensität in der DDR.
Einige Entwicklungen beschränkten sich, bedingt durch die unterschiedlichen
Gesellschaftsordnungen, auf die DDR (so etwa der große Einfluss des
industriellen Wohnungsbaus), andere waren insbesondere für die Bundesrepublik
charakteristisch (beispielsweise die Dominanz des Eigenheimbaus) und
wurden auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erst als Folge der Wende
nachvollzogen. Einen wesentlichen
Unterschied in den natürlichen Voraussetzungen der Stadtentwicklung
beider deutscher Staaten bildeten ihre gegenläufigen demografischen
Tendenzen. Im Gegensatz zur BRD (einschl. Berlin-West), wo sich die
Bevölkerungszahl zwischen 1950 und 1990 von 49,9 auf 63,2 Mio. Einwohner
erhöhte, verringerte sich diese in der DDR (einschl. Berlin-Ost) während
des gleichen Zeitraums von 18,4 auf 16,1 Mio. Einwohner. (Statistisches
Bundesamt 1992: 50) Damit stand einem Zuwachs um 26,6% im Westen eine
Abnahme um 12,5% im Osten Deutschlands gegenüber. Erstaunlicherweise
hat sich trotz sinkender Bevölkerungszahl auch in der DDR eine Ausweitung
der Siedlungsflächen vollzogen. So erhöhte sich beispielsweise allein
im Zeitraum zwischen 1975 und 1990 der Anteil der Baugebietsfläche
an der administrativen Stadtfläche in Leipzig von 34% auf 39%, in
Erfurt von 21% auf 27%, in Dresden von 32% auf 35%, in Gera von 19%
auf 22% und in Potsdam von 18% auf 23%. (Hunger 1990: 62) Diese Flächenausdehnungen
entstanden nicht im Zuge einer gezielten Stadtentwicklungspolitik,
sondern vor allem als Folge einer sektoralen Wirtschaftsplanung in
Bezug auf die Wohnraumversorgung, die zu folgenden Ergebnissen führte: Es wurden Wohnungen an den falschen Standorten
gebaut. Wider bessere Einsicht bedeutete die Stadtentwicklung
bis 1985 ganz überwiegend Stadterweiterung. Der dann in Gang gesetzte
Übergang zum innerstädtischen Bauen hier in Bezug auf den Neubau
hätte aufgrund fehlenden Bevölkerungspotenzials, selbst wenn
die DDR fortbestanden hätte, nicht gereicht, die innerstädtischen
Bauflächen zu füllen. Es wurden zu viele Wohnungen gebaut. Nachdem die Wohnungsbauproduktion über zwei Jahrzehnte
lang dem tatsächlichen Bedarf hinterhergehinkt und sich die DDR-Bevölkerung
ohne Hoffnung auf Besserung in ihrem Fortpflanzungsverhalten auf einen
kontinuierlich anhaltenden Wohnraummangel eingestellt hatte, setzte
eine neue SED-Führung 1971 mit aller Kraft eine mächtige Wohnungsbaumaschinerie
in Gang, die sich im Laufe der Zeit verselbständigte und nicht mehr
anzuhalten war. Die mehrmals verschobene Verlagerung des Bauens in
die Innenstadt hier in Bezug auf die Instandhaltung und Modernisierung
hatte zur Folge, dass die Bausubstanz immer mehr verfiel und
die Bewohner, die eine baulich intakte und zeitgemäß ausgestattete
Wohnung suchten, keine andere Wahl hatten, als in ein Neubaugebiet
am Stadtrand zu ziehen. Wie die nicht mehr beherrschbare Wohnungsbaumaschinerie
verselbständigte sich im Wettlauf mit der Zeit auch der Verfallsprozess
der aufgrund dieser Bevölkerungsbewegung leerstehenden Altbauten.
Völlig vernachlässigt wurde in allen Berechnungen der zunehmende Instandsetzungsbedarf
der nach 1945 entstandenen Wohngebäude. Trotz der für den Zeitraum
nach 1990 vorgesehenen Reduzierung des Wohnungsbestands hätte sich,
selbst wenn die DDR fortbestanden hätte, aufgrund fortschreitenden
Verfalls weiterer Bausubstanz der Leerstand bis 2000 kaum vermindert.
Über die bis 2000 entstandenen Abrissflächen hinaus hätte sich der
Perforationsprozess der Innenstädte auch im Zeitraum danach fortgesetzt. Es wurden die falschen Wohnungen gebaut. Sämtliche Reproduktionsstrategien beschränkten sich auf Mehrfamilienhäuser.
Die Erhaltung und Modernisierung der überwiegend in individuellem
Besitz befindlichen Einfamilienhäuser war keine Aufgabe der Wirtschaftsplanung,
sondern der einzelnen Eigentümer, die es erfindungsreich verstanden,
ihr Eigentum trotz einer Vielzahl von Versorgungsengpässen Instand
zu halten und ihren wachsenden Bedürfnissen entsprechend anzupassen.
Die mit dem Wohnungsbau befassten Ökonomen räumten zwar ein, dass
der geringe Anteil des Eigenheimbaus in der DDR nicht dem tatsächlichen
Bedarf entsprach, sahen aber in Anbetracht der geringeren Wohnungsbaukosten
im Mehrfamilienhausbau keine volkswirtschaftliche Möglichkeit, diesem
Bedarf entgegenzukommen. (Wagner 1961: 197) Anfang und Mitte der fünfziger Jahre erstreckte sich noch
rund ein Drittel des vom Umfang her damals insgesamt bescheidenen
Wohnungsbaus auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Dies waren anfangs vor
allem Neubauern-Häuser des zu Ende gehenden Bodenreformprogramms und
Eigenheime als Fördermaßnahme für loyale Angehörige der Intelligenz,
später Reihenhäuser der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Mit zunehmender
Orientierung auf das industrielle Bauen sank dieser Wert bis 1967
auf einen verschwindend geringen Anteil von knapp 1%, der im Gegensatz
hierzu in der BRD im gleichen Jahr bei 47% lag. (Melzer/ Steinbeck
1983: 52) Erst nach 1971 gewann der Eigenheimbau, den die marxistisch-leninistische
Soziologie als mit der weiteren Entfaltung der sozialistischen
Lebensweise voll vereinbar betrachtete (Bauakademie der
DDR 1988: 22), wieder ein gewisses Gewicht.
Das auf dem VIII. Parteitag eingeleitete sozialpolitische Programm
umfasste Maßnahmen, die vor allem für kinderreiche Familien die Finanzierungsbedingungen
verbesserten und die Baustoffversorgung sicherstellten. Unter der
Bedingung weitestgehender Selbsthilfe beim Bauen ließ sich der Wunsch
nach dem Eigenheim insbesondere für diesen Personenkreis seitdem leichter
verwirklichen. Der Anteil der Wohnungen, die in Ein- und Zweifamilienhäusern
entstanden, stieg bis 1980 auf 16 %, betrug damit aber immer noch
weniger als ein Viertel der westdeutschen Quote, die bis zu diesem
Jahr auf 69 % angewachsen war. (Melzer/ Steinbeck 1983: 66f.)
Wie damalige soziologische Untersuchungen in der DDR andeuteten, konnte
auch mit dem gestiegenen Eigenheimvolumen den Wohnwünschen der Bevölkerung
noch nicht in ausreichendem Umfang entsprochen werden. (Bauakademie
der DDR 1988: 22) Der Eigenheimbau kann aufgrund seines bescheidenen Umfangs
im nachfolgenden außer Betracht bleiben. Er vollzog sich in der DDR
fast ausschließlich in den zahlreichen in den zwanziger und dreißiger
Jahren erschlossenen Einfamilienhausgebieten, in denen noch ein ausreichendes
Baulandpotenzial zur Verfügung stand, und wirkte damit dämpfend auf
die Stadterweiterung ein. Angesichts eines offensichtlich aufgestauten
Bedürfnisses war aber damit zu rechnen, dass unter veränderten wohnungswirtschaftlichen
Voraussetzungen, die eine freiere Wahl der Wohnform gestatteten, die
Befriedigung dieses unerfüllten Bedürfnisses nachgeholt und somit
ein Teil des Wohnungsbestandes im Plattenbau überflüssig werden würde. Die Ursache
für die Ausdehnung der Baugebietsflächen für Mehrfamilienhäuser ist
im Unvermögen der DDR-Baupolitik zu suchen, das Verhältnis von Außen-
und Innenentwicklung der Städte (in der damaligen Terminologie extensive
und intensive Stadtentwicklung genannt) wirkungsvoll zu
steuern. Hierüber wird, auf die verschiedenen Phasen des Städtebaus
bezogen, im nachfolgenden zu sprechen sein. Naheliegenderweise vor allem in Anbetracht der weitgehend
intakten unterirdischen Leitungsnetze begann der Wohnungsbau
nach der Trümmerberäumung um 1950 in konventioneller Mauerwerksbauweise
auf den Standorten kriegszerstörter Bausubstanz sowie in den Baulücken
der Stadtviertel, deren Entwicklung mit Kriegsbeginn zum Stillstand
gekommen war. Soweit unerschlossenes Bauland in Anspruch genommen
wurde, handelte es sich hierbei um Wohnsiedlungen für gänzlich neu
entstandene Industriestandorte. Das Wohnungsbauvolumen im ersten Fünfjahrplan (1951-55) war
mit durchschnittlich 28.000 WE jährlich gering (berechnet nach Wagner:
30 u. Anl. 1) und hinterließ ein nicht nennenswert reduziertes innerstädtisches
Baulandpotenzial. Mit der
im April 1955 von der Partei- und Staatsführung einberufenen 1. Baukonferenz
der DDR, die in Abkehr von stalinistischen Dogmen unter der Losung
Besser, schneller und billiger bauen! stand und die konsequente
Industrialisierung des Bauwesens einleitete (Ministerium für Aufbau
1955), begannen sich die Städte unter dem strikten Primat betrieblicher
Effektivität der Bauwirtschaft zu entwickeln, die gleichzeitig den
Produktionsbedingungen der Energiewirtschaft entgegenkam. Dem Plan
der sozialistischen Umwälzung des Bauwesens (Plan ... 1959)
entsprechend erfolgte nach sowjetischem Vorbild die Umprofilierung
der DDR-Wohnungsbauwirtschaft hin zur Plattenbauweise, deren entscheidender
Vorzug in der Einsparung von Arbeitskräften bestand. Damit steigerte
sich der Anteil der in Montagebauweise errichteten Wohnungen in der
DDR bis 1964 auf einen Wert von 94 %, blieb auf diesem Niveau über
einen mehr als zehnjährigen Zeitraum nahezu konstant, bis wieder ein
leichter Rückgang einsetzte, der diesen Anteil auf 83 % im Jahr 1985
reduzierte. Dagegen erreichte die Montagebauweise in der BRD einen
maximalen Umfang von nur 9 % der 1974 errichteten Wohnungen. (Hoscislawski
1991: 158, 200) In Anbetracht des mit dem Bevölkerungsrückgang einhergehenden
schrumpfenden Arbeitskräftepotenzials schien diese Art rationellen
Bauens für die DDR das einzige Mittel zu sein, in einem überschaubaren
Zeitraum - und zwar bis 1965 - das Wohnungsdefizit zu beseitigen,
das 1958 noch bei 730.000 WE lag. (Arndt 1960: 19) Durch die
Einführung der Plattenbauweise wandelte sich der Bauprozess zur Montage
von Typenbauten aus standardisierten Fertigteilen nach dem Prinzip
der Takt- und Fließfertigung um. Entgegen der bis dahin üblichen Praxis,
ein einzelnes Gebäude den individuellen Gegebenheiten eines Grundstücks
entsprechend zu entwerfen, verlangte der industrielle Bauprozess freies
zusammenhängendes Gelände ohne einengende Bindungen durch bestehende
Straßenführungen und vorhandene Bausubstanz. Nur dort ließen sich
die starren Typenbauten rationell ohne Einschränkungen bei der Baustelleneinrichtung,
ohne Schwenkbereichsbegrenzungen und ohne den Taktfluss hemmendes
zeit- und kostenaufwändiges Umsetzen der Kräne montieren. (Wohlgemuth/Spalteholz
1959) Die Konzentration des Wohnungsbaus auf so genannte
Komplexstandorte begünstigte zugleich eine effektive Wärmeversorgung.
Die Plattenbautypen waren grundsätzlich auf eine Beheizung mit Wärme
ausgelegt, die nicht im Gebäude selbst erzeugt wurde. Im Vergleich
zur weitgehend automatisierten Verbrennung von flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen, die gebäude- oder sogar wohnungsweise erfolgen kann,
erforderte eine zentrale Wärmeversorgung auf der Basis fester Brennstoffe,
nämlich unter der im Bemühen um energiewirtschaftliche Autarkie vorrangigen
Verwendung heimischer Braunkohle, einen höheren Bedienungs- und damit
Arbeitskräfteaufwand. Dieser konnte durch eine möglichst weitgehende
Zentralisierung der Wärmeerzeugung in großen Heizwerken reduziert
werden. Auch die Anlieferung der Rohbraunkohle und die Ascheabfuhr
auf dem Schienenweg waren rationeller durchzuführen, wenn die Verbrennung
in möglichst wenigen, dafür größeren Heizwerken erfolgte. Der Anteil
der mit Fernwärme versorgten Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand
war damit 1990 in der DDR mit 25 % drei mal so hoch wie in der BRD.
(Laschke/Förster 1993: 9) Die Verteilung der zentral erzeugten Wärme
wiederum war ohne größere Energieverluste nur innerhalb eines begrenzten
Umkreises möglich, gleichzeitig war die Anlage des hierfür notwendigen
kostspieligen Leitungsnetzes nur wirtschaftlich, wenn daran möglichst
viele Abnehmer angeschlossen werden konnten. (Zimmermann 1967: 5)
Deswegen bildete die konzentrierte Bauweise in den Städten die
Voraussetzung für den Einsatz der Fernwärmeversorgung. (Munser
1983: 20) Wirksam werden konnten diese Formen betriebswirtschaftlicher
Effektivität freilich nur durch die aus stalinistischer Zeit fortwirkende
Auffassung von der Wertlosigkeit des Bodens. Abgeleitet von der marxistischen
Arbeitswerttheorie wurde dem Boden kein Wert zugeschrieben, da er
nicht das Ergebnis vergegenständlichter menschlicher Arbeit darstellte.
(Deutsche Akademie ... 1961: 16) Die Bodenpreise blieben auf der 1936
eingefrorenen Höhe festgeschrieben und stellten bei der Inanspruchnahme
der grünen Wiese für den Wohnungsbau keinen Kostenfaktor
dar. Ideologisch anrüchig und deswegen in der Praxis ausgeschlossen
war selbstverständlich die Erzielung eines arbeitslosen Einkommens;
so blieben die Mietpreise gleichfalls auf dem Niveau von 1936 fixiert.
Ausgeschlossen war damit auch die Initiative des weiterhin existierenden
privaten Grundeigentums, seine innerstädtischen Baugrundstücke zur
Erzielung einer Grundrente der Bebauung zuzuführen. Die oben genannten Faktoren hatten zur Folge,
dass die Zahl kleiner Wohnungsbaustandorte seit Mitte der fünfziger
Jahre kontinuierlich abnahm: Wurden im Jahre 1955 noch 31 % aller
Wohnungen auf Standorten mit 1-20 WE errichtet, so schrumpfte der
Anteil dieser Kleinstandorte bis 1963 auf 9 %. Im gleichen Zeitraum
erhöhte sich der Anteil von Wohnungen, die auf Großstandorten mit
über 800 WE errichtet wurden, von 15 % auf 50 %. (Wagner 1964: 571)
Die Konzentration des Wohnungsbaus in Komplexstandorten auf der grünen
Wiese bedeutete zwangsläufig, dass - abgesehen von repräsentativen
Zentrumsbebauungen in flächenhaft zerstörten Gebieten - die in ausreichender
Anzahl vorhandenen Bauflächen in den Innenstädten unbebaut blieben. Die Ende der fünfziger Jahre im Zusammenhang mit
dem Siebenjahrplan (1959-65) ausgearbeitete Strategie zur Reproduktion
der Wohnbausubstanz sah vor, im Jahr 1966 nach der bis dahin erwarteten
Behebung des quantitativen mit dem Abbau des qualitativen Wohnraumdefizits,
also mit Stadterneuerungsmaßnahmen durch Verlagerung des Bauens in
die Innenstadt, zu beginnen, um so bis 1980 auch hinsichtlich der
sanitär- und heizungstechnischen Wohnungsausstattung zeitgemäße Verhältnisse
für alle DDR-Bürger zu schaffen. (Wagner 1961: 95) Dabei sollte
sich die Stadterneuerung, dem anerkannten Leitbild entsprechend, schwerpunktmäßig
durch die Übertragung der für die Neubaugebiete am Stadtrand geltenden
Planungsgrundsätze auf die Innenstädte nach vorausgegangener Beseitigung
der Altbausubstanz vollziehen. Effektivitätsberechnungen stellten
allerdings schon zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzbarkeit dieser Reproduktionsstrategie
in Frage, da ja für die neue städtebauliche Struktur auch in den vorhandenen
Baugebietsflächen Erschließungsmaßnahmen durchzuführen waren und unter
Berücksichtigung der auf eine Neubauwohnung in der Innenstadt umzulegenden
Abbruchkosten die Fortführung des Bauens am Stadtrand preiswerter
war. (Lorenz 1963: 43) Gleichzeitig
erkannten die Ökonomen auch die mit dem fortdauernden Bodenverbrauch
verbundenen volkswirtschaftlichen Belastungen. So verringerte sich
die landwirtschaftliche Nutzfläche in der DDR Anfang der sechziger
Jahre um durchschnittlich 10.000 ha jährlich, was eine spürbare Belastung
der auf Autarkie bedachten Nahrungsmittelwirtschaft zur Folge hatte.
Neben ertragssteigernden Maßnahmen auf den verbliebenen Bodenflächen
war es unumgänglich, in immer stärkerem Umfang landwirtschaftliche
Produkte zu importieren. Zudem verursachte die überproportionale Ausdehnung
der Siedlungsfläche wachsende laufende Aufwendungen für die Unterhaltung
des städtischen Leitungs- und Verkehrsnetzes. (Günther/Stiehler/Tennert
1967: 7) Ein grundsätzliches
Umdenken bewirkten die schon zu Beginn des Siebenjahrplans auftretenden
wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die nach dem Mauerbau 1961 anhielten
und dramatische uneinholbare Planrückstände in allen Bereichen der
Volkswirtschaft zur Folge hatten. Bald deutete sich an, dass auch
das Ziel, den quantitativen Wohnungsmangel bis 1965 zu beseitigen,
nicht mehr erreichbar war und somit der Übergang zum innerstädtischen
Bauen verschoben werden musste. So wurde das Planziel von 691.000
im Siebenjahrplan zu bauenden Wohnungen nur zu 73 % erfüllt und es
entstanden statt 98.700 im jährlichen Durchschnitt nur 72.000 Wohnungen.
(Jenkis 1976: 213) Diese prekäre Gesamtsituation offenbarte die Reformbedürftigkeit
der DDR-Wirtschaft und veranlasste die SED-Führung, 1963 auf dem VI.
Parteitag ein Neues ökonomisches System der Planung und Leitung
der Volkswirtschaft (NÖSPL) zu verkünden, das später auch als
Ökonomisches System des Sozialismus bezeichnet wurde,
und mit dem die Effizienz der Kommandowirtschaft durch Einführung
monetärer Steuerungsmechanismen, so genannter ökonomischer Hebel,
erhöht werden sollte. Durch einen daraus resultierenden effektiveren
Einsatz der Produktionsfaktoren, die Erhöhung ihres Wirkungsgrades
mittels Rationalisierungsmaßnahmen, hoffte man den Übergang von der
extensiv zur intensiv erweiterten Reproduktion des volkswirtschaftlichen
Anlagevermögens vollziehen zu können. Einhergehend mit dem Übergang zum NÖSPL überwand
man die bisherige Auffassung von der Wertlosigkeit des Bodens und
führte 1967 eine von den Investitionsauftraggebern aufzubringende
Bodennutzungsgebühr ein, deren Höhe sich nach dem Wert des Bodens
für die landwirtschaftliche Produktion bemaß und die zu einem Rückgang
der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche auf 3.000 ha jährlich
führte. (Rohde 1981: 71) Die damalige DDR-Rechtswissenschaft betrachtete
dies als Startsignal für eine Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen
der Bodenverbrauch künftig in noch größerem Umfang über ökonomische
Hebel gesteuert werden sollte. (Rohde 1981: 64) Die Bodennutzungsgebühr
war damit ein erster Schritt zur Durchsetzung des Ziels, die Ausdehnung
der Städte zunächst über eine dichtere Bebauung der Neubaugebiete
einzuschränken und anschließend unter der Direktive die Stadt
muß in der Stadt aufgebaut werden (Deutsche Bauakademie 1967:
7) zur intensiven Stadtentwicklung überzugehen. Nach der unter dem Einfluss des NÖSPL Mitte der
sechziger Jahre entwickelten Reproduktionsstrategie erwartete man
nunmehr die Deckung des quantitativen Wohnungsdefizits und den Übergang
zum innerstädtischen Bauen im Jahr 1971. (Doehler 1963: 458) Dieses
sollte sich in Abhängigkeit von der Intensität der Bodennutzung in
zwei unterschiedlichen Formen vollziehen. Eine von der Bauakademie
durchgeführte Analyse der Flächennutzung hatte gezeigt, dass die Baugebietsflächen
in der DDR mit durchschnittlich 126 EW/ha genutzt wurden und diese
Nutzung somit, legte man die für Neubaugebiete gültigen Richtwerte
von 320 bis 400 EW/ha zugrunde, auf den Durchschnitt aller Städte
bezogen in erheblichem Umfang intensiviert werden konnte. (Greiner/Schattel/Scheibel
1968: 33) Die beiden vorgesehenen Reproduktionsformen sollten
dabei großräumig differenziert werden. (Kabus 1976: 393f.) In den
vor 1871 entstandenen Altstadtgebieten der Klein- und Mittelstädte,
deren Einwohnerdichten weit unter den Richtwerten lagen und deren
Bausubstanz sich meist in unterdurchschnittlich gutem Zustand befand,
wollte man am Prinzip Neubau nach vorhergehendem Abriss festhalten,
da so eine Erhöhung der Bebauungs- und Einwohnerdichte bis hin zu
den geltenden Richtwerten zu erzielen war. Durch diese Verdichtung
wurde auch der Abriss der Altbausubstanz finanzierbar, denn die hierfür
aufzubringenden Kosten konnten auf eine größere Zahl von Neubauwohnungen
umgelegt werden. Dagegen sollten in den zwischen 1871 und 1914 entstandenen
Gründerzeitquartieren der Groß- und Mittelstädte, deren Einwohnerdichten
in der Regel bereits über den Richtwerten lagen und deren Bauzustand
zu diesem Zeitpunkt noch weitgehend zufriedenstellend war, die vorhandenen
Gebäude saniert werden - eine Sanierung nicht aus Respekt vor historischer
Bausubstanz, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit, da Abriss
und Neubau dort eine Dichtereduzierung zur Folge gehabt hätten. Der trotz weiteren Einwohnerrückgangs in gewissem
Umfang zunehmende Wohnraumbedarf aufgrund steigender Wohnflächenansprüche
und Veränderungen der Haushaltsstruktur hätte so weitestgehend auf
dem besiedelten Territorium gedeckt werden können. (Weigel 1966: 711)
Doch wurde auch diese Reproduktionsstrategie von der realen Entwicklung
überholt. Weil Mitte und Ende der sechziger Jahre die Wohnungsbauziffern
weiter dem Plan hinterherhinkten, bestand im Jahr 1971 immer noch
ein quantitatives Wohnungsdefizit, wodurch die Voraussetzung zum innerstädtischen
Bauen überzugehen fehlte. Zudem fand nach der Ablösung von Walter
Ulbricht durch Erich Honecker als Generalsekretär der SED im Jahre
1971 ein grundsätzlicher politischer Kurswechsel statt. Unter Aufgabe
des NÖSPL, das eine allmähliche Preisgabe von als sozialistischen
Errungenschaften betrachteten Prinzipien befürchten ließ, legte Honecker
den Schwerpunkt auf die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik.
In diesem Zusammenhang thematisierte der VIII. SED-Parteitag 1971
die Sorge um die Geburtenentwicklung. Die in den sechziger Jahren
abnehmenden Geburtenziffern ließen erwarten, dass sich der Schrumpfungsprozess
der DDR-Bevölkerung in den siebziger und achtziger Jahren trotz geschlossener
Grenzen dramatisch beschleunigen würde. Mit einem Bündel sozialpolitischer
Maßnahmen versuchte die SED nun dieser Entwicklung entgegenzutreten.
Verschiedene soziologische Studien hatten als eine bestimmende Ursache
für den Geburtenrückgang die unzureichenden Wohnverhältnisse erkannt,
die sich negativ auf die Stabilität der Ehen und den Wunsch nach Kindern
auswirkten. (Seifert 1976: 50ff.) Zu den wichtigsten die Geburtenentwicklung
fördernden Maßnahmen, die schrittweise wenigstens die einfache Reproduktion
der Bevölkerung sichern sollten, gehörte daher der Wohnungsbau, den
die SED zum Kernstück der Sozialpolitik erkor. (Wissenschaftlicher
Rat ... 1980: 12f.) Nachdem dieser schon zu einem Schwerpunkt des
Fünfjahrplans 1971-75 geworden war, fasste das ZK der SED im Oktober
1973 den Beschluss über ein umfangreiches Wohnungsbauprogramm mit
dem Ziel, durch den Neubau bzw. die Modernisierung von 2,8 - 3 Mio.
Wohnungen bis 1990 sowohl das quantitative wie auch qualitative Wohnraumdefizit
zu beseitigen, wobei die Proportionen zwischen beiden Reproduktionsformen
noch offen blieben. (Junker 1973: 16) Nach über
zwanzig Jahren unerfüllter Versprechungen sollte nun unter dem neuen
SED-Generalsekretär die Verbesserung der Wohnverhältnisse endlich
rasch spürbar werden. Wenngleich in den siebziger Jahren vereinzelt
mit ersten Modernisierungsmaßnahmen begonnen wurde, lag damit der
Schwerpunkt des Wohnungsbaus bis 1985 in der weiteren Bestandserhöhung
und damit in der Fortführung des Wohnungsbaus am Stadtrand in noch
umfangreicheren Dimensionen als bisher. Ausgehend von 65.000 Fertigstellungen
im Jahre 1971 steigerte sich die Wohnungsbauproduktion bis auf ein
Maximum von 111.000 WE im Jahre 1981, um danach planmäßig wieder zurückzugehen.
(Buck 1993: 510) Die Befreiung der für den Wohnungsbau zuständigen
Investitionsauftraggeber von der Bodennutzungsgebühr schuf dabei erneut
die Voraussetzung für eine ungezügelte Entfaltung des betrieblichen
Effektivitätsstrebens in der Bau- und Energiewirtschaft. Dass im Verlauf des Wohnungsbauprogramms mit zunehmender Deckung
des quantitativen Defizits ein schrittweiser Übergang zum innerstädtischen
Bauen erfolgen musste, war von Anfang an vorgesehen. Doch bestanden
über dessen Zeitpunkt und Umfang unterschiedliche Vorstellungen. Architekten
und Stadtplaner plädierten vor dem Hintergrund des sich verschlechternden
Bauzustands und eines zwischenzeitlich vollzogenen Wandels in der
kulturellen Bewertung der aus vorsozialistischer Zeit stammenden Bausubstanz
schon frühzeitig für einen höheren Anteil von Modernisierungsmaßnahmen
(Bauakademie der DDR 1975: 70), während Ökonomen immer auf die hohen,
in die materiell-technische Basis des industriellen Bauens investierten
Mittel hinwiesen. Das innerstädtische Bauen erforderte einen verstärkten
Einsatz von Modernisierungskapazitäten und die Einführung flexiblerer
Bauweisen für kleinteilige Neubaumaßnahmen. Weil sich die in den siebziger
Jahren aufgebauten Plattenwerke ebenso wie die beschafften Transportfahrzeuge
und Montagekräne noch nicht amortisiert hatten, schien die erforderliche
Umprofilierung der Bauwirtschaft erst in den neunziger Jahren durchsetzbar.
(Hunger 1990: 152) Erst im Fünfjahrplan 1986-90 nahm das Bauen in der Innenstadt,
wo nun rund 50 % der Wohnungen entstanden, einen für die Stadtentwicklung
wirksamen Umfang ein. (Bauakademie der DDR 1988: 39) Zwei zwischenzeitlich
eingetretene Entwicklungen führten dabei zu einer Revision der im
Zuge des NÖSPL entwickelten und als Zielvorstellung noch ungefähr
bis 1980 verfolgten, jedoch nur in Ansätzen realisierten Reproduktionsstrategie.
Einerseits war der Substanzverfall in den Gründerzeitgebieten inzwischen
so weit fortgeschritten, dass auch dort ein bestimmter Anteil von
Gebäuden, der nicht mehr anders als abbruchreif eingestuft
werden konnte, beseitigt werden musste. Andererseits hatte die mit
der Energiekrise in den siebziger Jahren einhergehende Verteuerung
von Energieträgern und Rohstoffen - und damit auch von Baumaterialien
- zur Folge, dass in den Altstadtgebieten ebenfalls Gebäude, die unter
den veränderten Voraussetzungen nicht mehr abbruchreif
waren, erhalten bleiben konnten. Die Reproduktionsformen in den Gründerzeit-
und Altstadtgebieten näherten sich somit aneinander an, und in beiden
Gebietstypen entstanden unter Beibehaltung des bestehenden Erschließungssystems
Komplexstandorte für das innerstädtische Bauen, die durch eine kleinräumige
Differenzierung zwischen den Reproduktionsformen Erweiterungsneubau
(in Baulücken), Ersatzneubau (nach vorhergehendem Abriss) und Modernisierung,
und damit durch die Einheit von Neubau und Modernisierung in der Reproduktion
der Wohnbausubstanz, gekennzeichnet waren. Effektivitätsberechnungen wiesen nach, dass das innerstädtische
Bauen trotz standortbedingter höherer Aufwendungen im Bauprozess wegen
der Einsparung von Erschließungskosten und unter Berücksichtigung
der bei einer intensiven Stadtentwicklung entstehenden laufenden Einsparungen
in der Bewirtschaftung der Stadt volkswirtschaftlich von Vorteil war.
(Doehler 1982) Wenn sich das innerstädtische Bauen dennoch zu spät
und zu langsam durchzusetzen begann, so lag dies am fortbestehenden
Unvermögen der Planwirtschaft, betriebs- und volkswirtschaftliche
Erfordernisse in Übereinstimmung zu bringen, was Ende der achtziger
Jahre wieder Forderungen nach einer wirkungsvolleren Steuerung der
Stadtentwicklung durch geeignete monetäre Instrumente entstehen ließ.
(Hunger 1990: 175) Im Jahr 1990 schließlich war das quantitative Ziel des Wohnungsbauprogramms
rein rechnerisch tatsächlich erreicht und sogar übertroffen worden.
Zwischen 1971 und 1990 hatte sich der Bestand in der DDR unter
Abzug der abgebrochenen Wohnungen von 6,06 auf 7,07 Mio. WE
erhöht. Dieser Wohnungszahl standen 1990 jedoch lediglich 6,78 Mio.
Haushalte gegenüber, wobei freilich regionale und von der Gemeindegrößenklasse
abhängige Unterschiede in der Bedarfsdeckung existierten. (Krehl 1990:
13) Der rechnerische Erfolg bedeutete jedoch keineswegs, dass das
eigentliche Ziel, nämlich die Lösung der Wohnungsfrage in der DDR,
erreicht worden war. Dem rechnerischen Überschuss von 290.000 WE standen
noch 780.000 unerledigte Wohnungsanträge gegenüber, die auf ein hinsichtlich
der qualitativen Bedarfsdeckung weiterbestehendes Defizit hindeuteten.
(Bartholmai/Melzer 1991: 27) So waren 1989 noch 18 % der Wohnungen
in der DDR ohne Bad oder Dusche, 24 % ohne Innentoilette und 53 %
ohne modernes Heizungssystem ausgestattet. (Bartholmai/Melzer 1991:
27) Schätzungsweise 500.000 WE waren wegen baulicher Mängel überhaupt
nicht mehr vermietbar und warteten auf den Einsatz der knappen Modernisierungs-
oder Abbruchkapazitäten. (Bartholmai/Melzer 1991: 26) Dies betraf
vor allem Wohnungen im Erdgeschoss oder obersten Wohngeschoss, die
wegen Nässeschäden bauaufsichtlich gesperrt waren, aber auch komplette
Gebäude oder sogar Straßenzüge. (Krehl 1990: 24) Die Ende der achtziger Jahre für den Zeitraum 1991-2000 erarbeitete
Reproduktionsstrategie ging von einer immer noch, wenn auch nur leicht
abnehmenden Einwohnerzahl in der DDR aus. Wie erhofft, hatten die
mit dem VIII. Parteitag eingeleiteten sozialpolitischen Maßnahmen
tatsächlich zu einem Geburtenanstieg geführt. Trotz Legalisierung
des Schwangerschaftsabbruchs im Jahr 1972 erhöhte sich die Geburtenziffer
(Zahl der Lebendgeborenen je 1.000 der Bevölkerung) zwischen dem 1973
erreichten Tiefpunkt von 10,6 auf einen Wert von 14,6 im Jahre 1980
und bremste damit, auch wenn diese bis 1989 wieder auf 12,0 schrumpfte,
den Bevölkerungsrückgang. (Grundmann 1998: 329f.) Ausgehend von diesen
Werten prognostizierten die Demografen bis 2000 eine geringfügige
Verringerung auf 6,52 Mio. Haushalte. Wie geplant war, sollte sich
zwischen 1991 und 2000 durch Neubau von 700.000 und Abriss von 810.000
WE der Bestand gegenüber 1990 um 100.000 auf 6,97 WE reduzieren, was
in einem Zeitraum von zehn Jahren eine Verminderung des Leerstandes
um nur 10 % auf ca. 450.000 WE ergeben hätte. (Krehl 1990: 36) Stellt man also zusammenfassend fest, dass über einen
Zeitraum von vier Jahrzehnten betrachtet in der DDR zu viele
Wohnungen, die falschen Wohnungen und diese zudem noch an den falschen
Standorten gebaut wurden, so bedeutete diese dreifache Fehlentwicklung
für eine nach dem Untergang der DDR neu einsetzende Stadtentwicklungspolitik
eine nicht zu unterschätzende Hypothek. Sind Sie
anderer Meinung? schreiben
Sie einen --> Leserbrief! Dr. Thomas Hoscislawski ist seit 1994 im Stadtplanungsamt
Leipzig tätig. Er hat 1991 über die Programmatik und Realisierung
im Städtebau der DDR promoviert. Arndt, K.D.: Wohnverhältnisse und Wohnbedarf in der
sowjetischen Besatzungszone, Berlin (West), 1960 Bartholmai, B. / Melzer, M.: Künftige Perspektiven
des Wohnungsbaus und der Wohnungsbaufinanzierung für das Gebiet der
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ein Dokument der Seite www.schrumpfende-stadt.de Erstelldatum: 03. Mai 2004 Autor: Thomas Hoscislawski |