| Risiken
und Nebenwirkungen des Stadtumbaus
Seit ungefähr vier Jahren gehören Leerstand und Stadtumbau
zu den am meisten diskutierten Themen in der deutschen Stadtentwicklung.
Seit 2001 läuft das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost
mit einem Umfang von 2,5 Mrd. Euro, in dem erstmals in der Geschichte
der deutschen Wohnungspolitik der ersatzlose Abriss von Wohnraum gefördert
wird. In einer Reihe von Orten (z.B. Schwedt, Hoyerswerda, Wolfen,
Weißwasser) wurde der Abriss bereits in größerem Umfang in Angriff
genommen, in über 200 weiteren ostdeutschen Städten liegen Pläne dafür
vor. Abb. 1:
Abrissobjekt in Hoyerswerda Trotzdem ist die Stimmung in der mit dem Stadtumbau
befassten Fachöffentlichkeit zur Zeit eher skeptisch. Denn mit dem
Stadtumbau ist eine ganze Anzahl an neuen Problemen aufgetaucht
und in zunehmendem Maße zeigt sich auch hier die altbekannte Tatsache,
dass Formulieren und Anpacken einer Aufgabe noch lange
nicht ihre Lösung bedeuten, sondern daß im Umgang mit Schrumpfungsprozessen
neue Wege beschritten werden müssen. Die deutsche Stadtentwicklung
befindet sich dabei am Anfang einer langen Entwicklung voller Risiken
und unter der Gefahr nicht intendierter Nebenwirkungen. Ein erster kritischer Punkt betrifft bereits die planerischen
Grundlagen. Um den Stadtumbau planerisch zu steuern, haben fast alle
betroffenen Städte in den letzten zwei Jahren Integrierte Stadtentwicklungskonzepte
(INSEK) erarbeitet, die die einzelnen Maßnahmen zu einem zukunftsfähigen,
sinnvollen Ganzen (Ausschreibungsunterlagen BMVBW) verbinden sollten.
Die Ergebnisse dieses Planungsprozesses sind eher ernüchternd. Eine
erste Auswertung des BMVBW bescheinigt den Wettbewerbsbeiträgen nur
wenig Innovatives hervorgebracht zu haben. Ein Großteil der Beiträge
leide an Mängeln in der Bevölkerungsprognose, einem zu engen Fokus auf
die für den Stadtumbau ausgewählten Stadtteile, unfertigen Finanzierungsplänen,
einer unzureichenden Berücksichtigung wohnungswirtschaftlicher Aspekte
und einer mangelhaften Abstimmung mit den Stadtumlandgemeinden (vgl.
http://www.bmvbw.de/Aktuelles-.756.13201/Erste-Ergebnisse-der-Auswertung-der-Wettbewerbsb...htm). Offenbar befindet sich die Erstellung Integrierter
Stadtentwicklungskonzepte in einem nur schwer lösbaren Dilemma:
Einerseits soll sie eine umfassende, langfristige Zielplanung vorlegen,
die eine nachhaltige Entwicklung und ein sinnvolles
Ganzes des Stadtumbaus in die Wege leitet. Andererseits soll das
vorgelegte Konzept - angesichts des Problemdrucks auch völlig nachvollziehbar
- kurzfristig umsetzbar sein und praktikable Schritte ermöglichen. Die
Umsetzung dieser Schritte soll darüber hinaus durch das Mitwirken eigeninteressierter
Dritter (Wohnungsunternehmen, Umlandgemeinden) erfolgen, deren Interessen
dementsprechend in die Planung eingepasst werden müssen. Etwas salopp
formuliert: die Kommunen wurden durch die Vergabe von Fördermitteln
und Prämien in einem eher kurzfristig angelegten Bundeswettbewerb motiviert,
mit knappen Planungsressourcen bei notwendig unsicheren Prognosen, ungenügendem
Informationsstand und ohne sicheres Wissen um die Durchführbarkeit innerhalb
kürzester Zeit eine völlig neue Planung vorzulegen, die noch dazu die
oft entgegengesetzten Interessen verschiedenartiger lokaler Wohnungsanbieter
integrieren, mit den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit abgestimmt
sind und zu einem Konsens führen soll. Es ist wohl kaum übertrieben,
ein solches Vorhaben als gewagt zu bezeichnen. Auf Grund dessen vermochten die INSEK´s zwar einerseits
die Diskussion über ein unbequemes Thema anzustoßen und einen Orientierungsrahmen
zu erarbeiten. Auf der anderen Seite enthalten sie aber notwendig regelmäßig
eine ganze Reihe von offenen Posten, deren Relevanz sich
erst in der Durchführung zeigt, und sie sind darauf angewiesen, ihre
Ziele - quasi huckepack - durch das Handeln Dritter (vor
allem der Wohnungseigentümer) umzusetzen. Die Integration wohnungswirtschaftlicher Interessen
und städtebaulicher Bedürfnisse ist vor diesem Hintergrund ein zentraler
Knackpunkt für die Umsetzbarkeit des Stadtumbaus. Gleichzeitig ist sie bislang fast völliges Neuland und erste Erfahrungen,
die in den letzten Jahren mit dem Thema gesammelt wurden, sind eher
ernüchternd. Die Anforderung, durch einen Abriss eigener Bestände
eine Stabilisierung des Wohnungsmarktes zu befördern, trifft die ostdeutsche
Wohnungswirtschaft in einer schwierigen Situation. Die Belastungen,
die sich aus der Kombination von Altschulden, Kreditrückzahlungen
und Wohnungsleerständen ergeben, haben hier inzwischen Ausmaße erreicht,
bei denen ein großer Teil der betroffenen Wohnungsunternehmen kaum noch
in der Lage ist, seine wirtschaftliche Existenz aufrecht zu erhalten.
Es ist darum leicht verständlich, warum die Wohnungswirtschaft durchaus
ein intensives Interesse an der raschen Beseitigung von Marktüberhängen
hat, obwohl sie dadurch Vermögenswerte verliert. Denn auch für leer
stehende Wohnungen fallen Belastungen für Bewirtschaftungskosten, Altschulden
und Zins- und Tilgungsleistungen für angelaufene Modernisierungsdarlehen
an - ohne dass ihnen entsprechende Einnahmen entgegenstehen. Ein Abbau
der Überstände würde die Wohnungsunternehmen also in relevantem Ausmaß
von überflüssigen Bewirtschaftungskosten befreien und ihre Kostenbilanz
verbessern. Trotzdem erweist sich eine Einigung der Wohnungsmarktakteure
mehr und mehr als Kernproblem des Stadtumbaus. Da es theoretisch für
jeden einzelnen Eigentümer am besten wäre, wenn alle anderen Eigentümer
so lange ihre Bestände vom Markt nähmen, bis wieder genügend Nachfrage
für die eigenen leeren Bestände vorhanden ist, ergibt sich hier ein
klassisches, aus der Theorie rationalen Handelns bekanntes free-rider-problem:
wenn einerseits alle Marktteilnehmer von der Marktbereinigung profitieren,
andererseits aber nur die die Kosten dieser Maßnahme tragen, die Rückbau
selbst durchführen, kommt der Trittbrettfahrer am günstigsten
weg. Denn er kann am allgemeinen Nutzen teilhaben, ohne eigene Kosten
und Risiken tragen zu müssen. Allerdings führt diese Kalkulation - da
sie für alle Akteure gleichermaßen gilt - zu einer allgemeinen Handlungsblockade,
die sich auch mit einer Analogie zum Gesellschaftsspiel Mikado
beschreiben lässt: Wer sich als erster bewegt, hat verloren.
Diese wechselseitige Blockade hat in den letzten zwei Jahren zu intensiven
Diskussionen über einen Interessenausgleich zwischen verschiedenen
Wohnungsanbietern geführt - bislang jedoch flächendeckend mit nur wenig
ermutigenden Ergebnissen. Vom Chemnitzer Modell, über den
Leipziger Pakt der Vernunft, Grundstückspools
und Unternehmensfusionen wurde zwar viel diskutiert, aber
in der Praxis wenig umgesetzt. In der Fachdiskussion stößt man darum zunehmend auf
die Tendenz, das unerfreuliche Thema einfach ad acta zu legen und
mit der Marktbereinigung dort zu beginnen, wo sie durchsetzbar ist.
Im Ergebnis dessen ist der Stadtumbau heute im wesentlichen
zu einer Sache der kommunalen und genossenschaftlichen Vermieter geworden.
Der Grund dafür findet sich vor allem im Altschuldenhilfegesetz,
das die ehemaligen KWVen und AWGen zu besonderen Zins- und Tilgungszahlungen
auf Altschulden in Höhe von 150,- bzw. 250,- DM/m2,
auch für leer stehende Wohnungen, zwingt.
Für die Bereitschaft der betroffenen Wohnungsunternehmen zum
Abriss eigener Bestände ist die Altschulden-Belastung
von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Denn die Verknüpfung von Altschuldentilgung
und Wohnungsabriss ist für die betreffenden Unternehmen eine einzigartige
Gelegenheit einen wesentlichen Kostenfaktoren los zu werden. Im Unterschied
zu allen anderen Wohnungsunternehmen haben die in den Geltungsbereich
des Altschuldenhilfegesetzes fallenden kommunalen und genossenschaftlichen
Unternehmen darum vom Abriss eigener Bestände zumindest eine Erleichterung
ihrer Schuldenlast zu erwarten. Anders als bei andere Vermietertypen kann der Abriss
eigener Bestände darum für kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen
zu einer Verbesserung ihrer Situation führen. Hinzu kommt, dass die
Bestände dieser Unternehmen im allgemeinen sehr stark auf wenige Standorte
und wenige, örtlich geballte Bautypen (Platten)
konzentriert sind. Die eigene betriebswirtschaftliche Situation
ist daher enger als bei anderen Vermietertypen
mit der Entwicklung der jeweiligen Immobilienlage verknüpft.
Durch diese Konzentration haben kommunale und genossenschaftliche Wohnungseigentümer
in Ostdeutschlang oft nicht nur eine hohe Fähigkeit zur Durchsetzung
von über die Einzelimmobilie hinaus gehenden teilräumlichen Entwicklungskonzepten
sondern auch ein hohes Interesse an der Entwicklung von Standorten. Entsprechend haben gerade die ostdeutschen kommunalen
und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen mit großen Beständen
an industriell gefertigten Wohngebäuden in den letzten Jahren über
ihren Verband sehr intensiv die Diskussion um den Stadtumbau-Ost vorangetrieben
und dominieren das Abrissgeschehen sowohl intellektuell, als auch
in der konkreten Umsetzung. Sie sind faktisch die Träger der Wohnungsmarktbereinigung,
während alle anderen Eigentümertypen sich kaum am Abriß beteiligen,
aber von der Sanierung des Immobilienmarktes profitieren. In Folge
dieser Schieflage konzentriert sich die Bestandsreduzierung auch im
Wesentlichen auf den Bestand dieser Vermieter, d.h. auf die Platte. In der gegenwärtigen Stadtumbaupraxis erstaunlich
wenig reflektiert, ist auch die Problematik der Einbindung der Bewohner
in die geplanten Stadtumbaumaßnahmen. Das ist umso erstaunlicher als
ein Rückbau von (nur selten komplett leer stehenden) Wohngebäuden,
angesichts der nach wie vor in Ostdeutschland ausgeschlossenen Verwertungskündigung
ohne die Mitwirkung, resp. den Auszug, der noch in ihnen wohnenden
Mieter unmöglich ist. Die meisten abrisswilligen Wohnungsunternehmen
haben zudem durchaus auch ein Interesse daran, Mieter zu halten und
mit ihnen ihre Verbleibebestände aufzufüllen. Für eine Integration
der vom Abriss betroffenen Bewohner gibt es also gute, praktische
Gründe. Trotzdem erfolgt die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen
und Bürger i.A. punktuell, scheibchenweise und oftmals erst zu einem
sehr späten Zeitpunkt. Um Gerüchteküchen und Panikreaktionen
zu vermeiden, tendieren abrisswillig Vermieter meist dahin, Informationen
und Diskussionen nur scheibchenweise, für den jeweils nächsten
Umsetzungsschritt zur Verfügung zu stellen. Auch eine dezidiert öffentliche
Sozialplanung erfolgt nur selten. Meist wird die Umsetzung der Mieter
und die Konditionen, zu denen sie geschieht, der individuellen Aushandlung
zwischen den jeweiligen Mietern und Vermietern überlassen. Der Abriss der eigenen Wohnung stellt sich dadurch
vielen Mietern als ein oft sogar pauschal akzeptierter, aber trotzdem
kaum beeinflussbarer, von außen kommender Eingriff in die eigenen
Lebensverhältnisse dar. Das ist besonders problematisch, da die eigene
Wohnung angesichts der rasanten Veränderungen des letzten Jahrzehnts
gerade für viele Ostdeutsche mit langer Wohndauer zu einer Art letzten
Rückzugsgebiet geworden ist, in dem man sein eigener Herr
ist - My home is my castle. Der Abriss des Wohnbereiches
wird entsprechend als Versuch der Enteignung, als Angriff auf die
Privatsphäre erlebt. Dadurch wird die Räumung der Wohnung etwas anderes,
als ein freiwilliger, außerhalb dieses Kontextes stehender Umzug.
Denn die Wahlmöglichkeiten sind hier mehrfach begrenzt: die Wahl des
günstigsten Zeitpunktes ist beschränkt, ebenso das Angebot an Umsetzwohnungen
durch den Vermieters. Wollen Bewohner diese Beschränkungen nicht akzeptieren,
können sie sich ihnen allerdings entziehen, indem sie sich selbst
eine Wohnung suchen. Angesichts entspannter Wohnungsmärkte haben
sie dazu meist die Möglichkeit. In Anbetracht ihrer starken Rechtsposition
können sie sich auch entschließen, in ihrer Wohnung zu bleiben und
so lange zu pokern bis sie ein gutes Ersatzangebot kriegen.
Neben dem Eingehen auf den Wunsch ihres Vermieters haben Mieter also
auch andere Handlungsmöglichkeiten. Für welche sie sich entscheiden,
hängt von den Umständen ab. Modellhaft lassen sich diese Entscheidungsmöglichkeiten,
die Mietern in vom Abriss betroffenen Häusern offen stehen auf die
Typen übertragen, die A. Hirschman in einer klassischen Studie entwickelt
hat, um zu zeigen, wie Menschen auf unübersichtliche Situationen
reagieren können (vgl. Abb. 2): Sie lauten Exit, Voice
und Loyality. Das lässt sich auch auf die Entscheidungsmöglichkeiten
übertragen, die Mietern in vom Abriß betroffenen Häusern offen stehen:
Exit wäre dann gleichbedeutend mit Wegzug, Voice
mit Widerstand oder Protest und Loyality mit einem Umzug
zu den angebotenen Konditionen. Entscheidend ist dabei, dass alle
drei Handlungstypen rationale Optionen sind, bei denen die Entscheidung
für einen Handlungstyp aus einer Abwägung von Einschätzungen über
Vor- und Nachteile resultiert. Die Variablen einer solchen Entscheidung
werden in nachstehender Tabelle aufgelistet: Abb. 2:
Entscheidungsschema abrissbetroffener Mieter Handlungsoption mögliche Vorteile mögliche Nachteile Risiken,
Unsicherheiten voice: keine Umzugskosten keine Mieterhöhung Erhalt des gewohnten Umfeldes und der lokalen soz. Netzwerke absehbare Verschlechterung des Instandhaltungszustandes
des Hauses Verschlechterung des Services höhere Betriebskosten Verschlechterung des Umfeldes (Baulärm und Dreck durch Abriss) Kosten und Ausgang des Rechtsstreits Entwicklung der loyality: Beteiligung des Vermieters an Umzugskosten Erhalt des gewohnten Umfeldes und der lokalen soz. Netzwerke evtl. höhere Miete evtl. anderer Grundriss Verschlechterung des Umfeldes (Baulärm und Dreck durch Abriss) Passgerechtigkeit des Angebotes zu eigenen Bedürfnissen Zukunft des Viertels bei weiterem Abriss evtl. Notwendigkeit weiterer Umzüge exit: selbst Wohnungsangebot in anderer Lage suchen Zukunftssicherheit Wahlfreiheit Umzugskosten neuen Wohnung Aufgabe des gewohnten Umfeldes und der lokalen soz. Netzwerke Lage, Zuschnitt, Preis und Zugangsmöglichkeit des Wohnungsangebotes Eine Konzentration der Abrisse auf die Plattenviertel
ohne ein gleichzeitiges Aufwertungskonzept für die Verbleibebestände
kann vor diesem Hintergrund sogar Entwicklungen beschleunigen, die
eigentlich durch den Stadtumbau aufgehalten werden sollten.
In der Folge ist auch ein Szenario vorstellbar, in dem die Plattenviertel
sukzessive abgewertet werden und sich zu sozialen Brennpunkten
entwickeln. Die drohende Wirkungskette lässt sich plastisch wie folgt
beschreiben: Die Unsicherheit über die Zukunft der Plattenviertel
könnte zunächst in eine allgemeine Investitionsblockade münden, einem
Prozess, der aus den USA als redlining bekannt ist. Durch
das Zusammenwirken von Mieterfluktuation, Zukunftsunsicherheit und
Investitionsblockaden würde in den betroffenen Vierteln ein filtering-down-Prozess
einsetzen, der in eine kumulative Abwärtsspirale münden kann und wie
eine Kettenreaktion verläuft (vgl. Abb. 3): Durch Unsicherheit über
die Zukunft, fehlende Investitionen in Wohnsubstanz und Infrastruktur
verschlechtert sich die Konkurrenzfähigkeit der dortigen Bestände
gegenüber Alternativangeboten (z.B. im sanierten Altbau oder im Eigenheim).
Das motiviert weitere Wegzüge, so dass der Leerstand steigt. Der steigende
Leerstand führt wiederum bei den betroffenen Vermietern zu weiteren
Erlösrückgängen, so dass ihnen noch weniger Mittel für Investitionen
zur Verfügung stehen. Sie sind daher nicht mehr in der Lage, den noch
bestehenden Modernisierungsstau abzubauen und müssen sukzessive auch
an Instandhaltung und Service sparen - wodurch sich die Marktposition
der von diesen Vermietern verwalteten Plattenbauten weiter verschlechtert.
Der durch den Bevölkerungsverlust vor Ort bedingte Rückgang an zahlungskräftiger
Nachfrage trifft schließlich auch das lokale Gewerbe, das mit Umsatzeinbußen
zu kämpfen hat, die ab einer bestimmten Schwelle nicht mehr getragen
werden können. Zusätzlich zur Verschlechterung der Wohnsubstanz dünnt
sich also auch die Dienstleistungs- und Gewerbestruktur aus. Es gibt
also immer weniger Gründe, in dem betroffenen Viertel wohnen zu bleiben,
so dass die Bereitschaft zum Wegzug weiter steigt. Mit sinkenden Bewohnerzahlen
ist schließlich irgendwann ein Punkt erreicht, an dem die Unterauslastung
der sozialen und technischen Infrastruktur so gravierend wird, dass
sich die finanzschwache Kommune ihren Erhalt nicht mehr leisten kann.
Sie wird daher zurückgebaut oder aufgegeben, der Gebrauchswert des
Viertels verschlechtert sich weiterhin, weitere Bewohner ziehen weg... Abb. 3:
Die Leerstandsspirale Die Wirkungskette derAbwärtspirale funktioniert
dabei sowohl mit als auch ohne Rückbau. Während ein Abwarten sukzessive
die Vermieter in den Ruin treibt, kann ein Stadtumbau ohne klare Zukunftsaussichten
die Unsicherheit der Mieterhausalte vergrößern und zu einer Flucht
aus dem - sei es auch nur potentiell betroffenen - Bestand führen.
Ohne eine Zukunftskonzeption wäre dann also mit dem
Abriss nicht der Wohnungsmarkt wieder in Gang, sondern marktgesteuerte
Abwertungsketten in Bewegung gesetzt worden. Die Folgen für die Städte
wären: eine Abwertung der Plattensiedlungen, und eine Herausbildung
von sozialen Brennpunkten in
bislang gut sozial durchmischten Gebieten. Fragt man nach Risiken und Nebenwirkungen des
Stadtumbaus landet man also unabdingbar bei Fragen, die die politische
Steuerung von Schrumpfungsprozessen betreffen. Diese Fragen berühren
nicht nur die aktuelle Planungspraxis sondern sie betreffen Kernbestände
des deutschen Stadtplanungssystems. Dominante Aufgabe dieses Planungssystems
war es in der Vergangenheit immer, Wachstumsprozesse zu lenken und mit
sozialplanerischen Schutzmaßnahmen zu begleiten. Diese Planung war
(und ist) im wesentlichen eine Angebotsplanung, bei der es darum ging,
in die Städte drängende Investitionen so zu steuern, dass sie sich
verträglich über den Raum verteilten und soziale und ökologische Spannungen
dabei vermieden oder gemildert werden konnten. Sie funktionierte, weil
Stadtentwicklung (resp. Schaffung von neuen Bauflächen und Neubau)
als privates Geschäft funktionierte, das genügend Rendite abwarf, um
auch den Erfordernissen der gesellschaftlichen Reproduktion genügen
zu können. Unter Schrumpfungsbedingungen ändern sich diese Vorzeichen
grundlegend. Denn der Abriss nicht mehr benötigter Strukturen schafft
unmittelbar überhaupt keinen privaten Gewinn, sondern nur Kosten. Auch
die unter Umständen durch den Abriss möglich werdende Aufwertung von
Lagen durch die Schaffung neuer Freiflächen und Grünanlagen kann nur
sehr begrenzt neue Gewinnmöglichkeiten für die Immobilienwirtschaft
öffnen. Denn kurz-, mittel- und langfristig wird die Bevölkerung Ostdeutschlands
weiter zurückgehen und mit ihr der Bedarf an bebauter Fläche. Es gilt
also nicht nur kurzfristig Fehlfunktionen des Immobilienmarktes zu beseitigen,
sondern langfristig eine Stadt- und Regionalentwicklung zu organisieren,
die bereits bebaute Räume mit wenig Aussicht auf private Gewinne entwickelt.
Anstatt Investitionen zu kanalisieren und Raum für hereindrängende und
wachsende Nutzungen bereit zu stellen, muss sie neue Nutzungen für längst
erschlossene Raumkomplexe entwickeln. Mit dieser Umorientierung wird aber auch der Sockel,
auf dem die Mehrzahl der zur Verfügung stehenden Planungsinstrumente
steht, vakant. Denn an die Stelle eines Pokers zwischen
öffentlichen Bedürfnissen und privaten Gewinnen tritt unter Schrumpfungsbedingungen
ein Handeln über die Übernahme von Kosten. Wenn das Planungsspiel
aber statt aus einer Beteiligung an Gewinnen nur noch aus einer Verteilung
von Verlusten besteht - wer sollte dann Lust haben, an ihm teilzunehmen?
Für die Steuerung von Schrumpfungsprozessen wird also ein Akteur gesucht,
der unabhängig von eigenen Renditeinteressen ist, die Fähigkeit zu
übergreifendem Interessenausgleich hat und die Kapazitäten, umfangreiche
Kosten auch ohne Gegenleistung zu übernehmen. In Theorie und Praxis
gibt es nur einen institutionellen Akteur, der dazu in der Lage ist:
den Staat. Ein Beibehalten der Steuerungsansprüche bedarf daher auch
notwendig eines Nachdenkens über eine Reetatisierung der Stadtentwicklungspolitik. Matthias Bernt Eine Langfassung dieses Beitrages ist als UFZ-Diskussionspapier
5/2002 erschienen und kann unter http://www.ufz.de/(de)/spb/oekus/disk-papiere/2002-05.pdf
abgerufen werden. Beer, Ingeborg 2002: Wohnen und Leben im Wartestand.
Ein Quartier in Schwedt zwischen Abriss und Aufwertung, In: Berliner
Debatte Initial 13 (2002) Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
2001: Wettbewerb Stadtumbau Ost. Für lebenswerte Städte und attraktives
Wohnen. Auslobung und Wettbewerbsunterlagen, Berlin Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung e.V. 2002: Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in
Ostdeutschland. Redebeiträge zum Schwerpunktthema des Deutschen Verbandes
für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (Tagungsdokumentation),
Berlin 2002 Franz, Peter 2001: Leerstände in ostdeutschen Städten
- Keineswegs nur ein wohnungspolitisches Problem, In: IWH, Wirtschaft
im Wandel 2/2001 Kabisch, Sigrun 2001: Stadtumbau aus Akteursperspektive.
Stadtsoziologische und stadtplanerische Perspektiven zur Auseinandersetzung
mit dem Problem des Wohnungsleerstandes, In: Keim, Karl-Dieter (Hg.): Regenerierung schrumpfender Städte - zur Umbaudebatte
in Ostdeutschland, Erkner, S. 69-97 Kabisch, Sigrun/ Bernt, Matthias 2002: Praxis ohne
Theorie Thesen zu Wissensdefiziten in der Stadtumbau-Debatte,
In: PlanerIn, Heft 1-2003 |
.........................................................................................................................................................
| Dies ist
ein Dokument der Seite www.schrumpfende-stadt.de Erstelldatum: 19. Mai 2003 Autor: Matthias Bernt, Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH (UFZ) |