| Wohnungsleerstand
und Heizkosten - Wie hoch ist die Belastung für den Vermieter?
Leer stehende Wohnungen verbrauchen, da sie indirekt
mitbeheizt werden, Heizenergie aus angrenzenden bewohnten Wohnungen.
Die Veränderung der Heizenergieverbräuche in den bewohnten Wohnungen
ist bei verschiedenen Gebäudetypen je nach wärmetechnischem Sanierungsgrad
des Gebäudes sowie Höhe und Verteilung des Leerstandes im Gebäude
unterschiedlich ausgeprägt. Am IÖR Dresden wurde eine detaillierte
Untersuchung zu den Effekten des Wohnungsleerstandes auf den Wärmebedarf
der verbleibend genutzten Wohnfläche durchgeführt. Als
typische Repräsentanten für Geschosswohnungsbauten des Wohnungsbestandes
wurden für die Untersuchung ein Würfelhaus bis 1918,
ein Gebäude in geschlossener Blockrandbebauung bis 1918 sowie
jeweils ein Gebäude der Baujahre 1919 bis 1930, 1950 bis 1960, 1970
bis 1980 und nach 1990 ausgewählt.[1] Für die genutzte Wohnfläche, kann es in der Gesamtbilanz
des Gebäudes je nach Gebäudetyp zu Mehr- aber auch Minderverbräuchen
an Heizenergie kommen (Abb. 1). Abbildung 1: Einfluss der Leerstandsquote
auf den Heizenergiebedarf (Quelle: IÖR) Die Höhe des Leerstandes (Leerstandsquote) wirkt
sich bei den einzelnen Gebäudetypen recht unterschiedlich auf den
Heizenergieverbrauch aus. Die Gründe dafür sind im wärmetechnischen
Ausgangszustand selbst, vor allem aber in der Gebäudegeometrie der
unterschiedlichen Typen zu suchen. Ist ein Gebäude noch nicht wärmetechnisch saniert,
wirkt der Leerstand auf den gebäudeinternen Wärmestrom nicht so eindeutig
wie erwartet. Bei günstiger Lage des Leerstandes, z. B. wenn die komplette
Erdgeschosszone leer steht, können aufgrund der Pufferwirkung sogar
Minderverbräuche auftreten. Bei wärmetechnisch guten Gebäuden kommen
Temperaturdifferenzen innerhalb des Gebäudes erheblich stärker zum
Tragen, aber auf niedrigem Niveau. D. h., je besser die Gebäudehülle
gedämmt ist, umso sensibler reagiert das Gebäude auf innere
Temperaturunterschiede. Das führt in fast allen Fällen zu Mehrverbräuchen
an Heizenergie für die verbleibend genutzte Wohnfläche. Je nachdem, wo der Leerstand im Gebäude auftritt,
ändert sich die für die Energiebilanzrechnung wichtige Hülle des beheizten
Volumens. Sie kann kompakter oder wesentlich zerklüfteter werden.
So können Flächen für Wände oder Decken gegen außen kleiner werden
bzw. Flächen und U-Werte für Wände oder Decken gegen unbeheizt hinzukommen.
Damit lassen sich die ermittelten Mehr- aber auch Minderverbräuche
an Heizenergie erklären. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, lässt sich feststellen,
dass Leerstandsquoten bis
zu 10 % bei unsanierten wie bei sanierten Gebäuden zu Mehrverbräuchen
an Heizenergie für die verbleibend genutzten Wohnungen führen. Bei
Leerstandsquoten über 10 % wirken sich Unterschiede beim wärmetechnischen
Standard der Gebäude deutlicher aus. So können bei einigen Gebäudetypen
(z. B. Gebäude der Baujahre bis 1918 sowie der Baujahre 1950 bis 1960)
bei schlechtem wärmetechnischen Standard hohe Leerstandsquoten zu
geringeren Heizenergieverbräuchen führen, als bei voller Belegung
(je nach Gebäudetyp von bis zu 12 %). Bei wärmetechnisch hochwertig
sanierten Gebäuden führen hohe Leerstandsquoten i. d. R. auch zu höheren
Heizenergieverbräuchen in den verbleibend genutzten Wohnungen, da
interne Wärmeströme bedeutsam sind. Je nach Gebäudetyp sind relative
Mehrverbräuche von bis zu 45 % möglich, deren absolute Höhe aber geringer
ist als bei unsanierten Gebäuden. Neben der Leerstandsquote hat die Leerstandsverteilung (Tab. 1), ob ungeordnet oder geordnet, ebenfalls
Einfluss auf den Heizenergieverbrauch der genutzten Wohnungen. Tabelle 1: Untersuchungsbeispiele
(Quelle: IÖR) GWB
Geschosswohnungsbau Die im Rahmen der Untersuchung ermittelten Heizenergieverbräuche
streuen teilweise erheblich. Das kann anhand einer Detailuntersuchung
von zwei Gebäudetypen erläutert werden (Abb. 2). Bei der geschlossenen
Blockrandbebauung bis 1918 zeigen sich im unsanierten Zustand bei
einer Leerstandsquote von 10 % kaum sichtbare Veränderungen des Heizenergieverbrauches.
Erst ab einer Leerstandsquote von 20 % bzw. 40 % werden Unterschiede
deutlich. Die ungeordnete Verteilung des Leerstandes erzeugt mit steigender
Leerstandsquote einen zunehmenden Mehrverbrauch an Heizenergie. Geordneter
Leerstand führt demgegenüber zu einer Verringerung des eigentlichen
Heizenergieverbrauches. Der Grund dafür liegt in der Gebäudegeometrie.
Die zu beheizenden Wohnungen werden von leer stehenden Wohnungen eingehüllt,
d. h. energetisch gepuffert. In wärmetechnisch hochwertig sanierten
Gebäuden der Baujahre bis 1918 ist dieser Unterschied zwischen ungeordneter
und geordneter Leerstandsverteilung auch vorhanden, jedoch nicht so
deutlich ausgeprägt. Während bei ungeordnetem Leerstand eindeutig
Mehrverbräuche an Heizenergie entstehen, sind bei geordnetem Leerstand
kaum Veränderungen gegenüber der vollen Belegung zu verzeichnen.
Betrachtet man den Geschosswohnungsbau der Baujahre
1970 bis 1980, sind keinerlei Minderverbräuche an Heizenergie zu erwarten.
Mit steigender Leerstandsquote steigen die Mehrverbräuche, wobei die
ungeordnete Leerstandsverteilung stets zu höheren Heizenergieverbräuchen
führt. Abbildung 2: Einfluss der Leerstandsverteilung auf den Heizenergiebedarf
der genutzten Wohnungen geschlossene Blockrandbebauung bis
1918 und Geschosswohnungsbau 1970 bis 80 im Vergleich
(Quelle: IÖR) Diese beiden Beispiele verdeutlichen, dass die Wirkungen
von ungeordnet und geordnet verteiltem Leerstand auf den Heizenergieverbrauch
stark von der objektspezifischen Gebäudegeometrie abhängen. Die hier
angegebenen Werte können daher nur als eine erste grobe Orientierung
dienen. Dennoch lässt sich generell feststellen, dass es eindeutig
Differenzen zwischen dem Heizenergiebedarf bei ungeordnetem und bei
geordnetem Leerstand gibt. Diese Differenzen kommen in unsanierten
Gebäuden mit durchschnittlich 22 kWh/m²*a deutlicher zum Tragen als
in wärmetechnisch sanierten Gebäuden, wo der Unterschied durchschnittlich
11 kWh/m²*a ausmacht. Ob und in welchem Maße die einzelnen Bewohner (nachfolgend
Mieter genannt) von den leerstandsbedingten Veränderungen des Heizenergieverbrauches
betroffen sind und letztlich Heizkostensteigerungen hinnehmen müssen,
ist vor dem oben genannten Hintergrund sehr differenziert zu beantworten.
Allerdings können sich auch aufgrund des Abrechnungsmodus der Heizkosten
sehr unterschiedliche Heizkostenentwicklungen für die Mieter aber
auch den Vermieter ergeben. Die folgenden Ausführungen möchten die
aufgrund des Abrechnungsmodus sehr spezifischen Zusammenhänge zwischen
Wohnungsleerstand und Heizkosten vor allem aus Vermieterperspektive
beleuchten. Betrachtet werden zentral beheizte Geschosswohnungsbauten
mit unterschiedlichem Baualter und unterschiedlichem wärmetechnischen
Standard. Gemäß der Heizkostenverordnung sind von den Kosten des Betriebes
einer zentralen Heizungsanlage mindestens 50 Prozent, höchstens 70
Prozent nach dem in kWh oder Einheiten erfassten Wärmeverbrauch der
Nutzer zu verteilen (Verbrauchskosten). Der verbleibende Teil
wird nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab, in der Regel nach
der Wohnfläche, umgelegt (Grundkosten).
Die Bezugsfläche für die verbrauchsunabhängige Heizkostenumlage darf
bei Wohnungsleerstand nicht um die Quadratmeter der leer stehenden
Wohnung(en) reduziert werden. Die auf den leer stehenden Wohnraum entfallenden
Heizkosten hat derjenige zu tragen, der über den Raum verfügen kann.
Bei nicht vermietetem Wohnraum ist dies der Gebäudeeigentümer bzw.
eine ihm gleichgestellte Person (nachfolgend Vermieter genannt). Aufgrund
des verbrauchsunabhängigen Umlagemaßstabes wird somit der Vermieter
mit einem Teil der von den Mietern verursachten Heizkosten belastet.
Damit entstehen dem Vermieter selbst dann Heizkosten, wenn der leer
stehende Wohnraum unbeheizt ist (Abb. 3). Abbildung 3: Schematische Darstellung der Heizkostenentwicklung
bei zunehmendem Leerstand (Quelle: IÖR) Die Heizkostenentwicklung der Mieter resultiert aus
dem Saldo von Grund- und Verbrauchskostenentwicklung.[2]
Sie ist neben dem konkreten Heizenergieverbrauch
für die betreffende Wohnung abhängig von dem Heizenergieverbrauch
im gesamten Gebäude und der Höhe des verbrauchsunabhängigen Anteils
der Heizkostenumlage. Eventuelle leerstandsbedingte Heizkostensteigerungen,
infolge eines Mehrverbrauches an Heizenergie in der Wohnung, werden
kostenseitig gemindert durch die verbrauchsunabhängige Heizkostenumlage
auf den Vermieter. Das kann so weit gehen, dass der Mieter trotz eines
Mehrverbrauches an Heizenergie rückläufige Heizkosten hat. Bei den
Mietern, deren Wohnungen nicht unmittelbar an leer stehende angrenzen,
bewirkt die beschriebene verbrauchsunabhängige Heizkostenumlage auf
den Vermieter grundsätzlich eine Reduzierung der Heizkosten. Nachfolgende Berechnungsbeispiele gehen davon aus,
dass eine unbewohnte Wohnung nicht aktiv beheizt wird. Für die Heizenergie
(Gas) wird ein konstanter Preis von 5 Cent/kWh zugrunde gelegt.
Weitere Kosten des Betriebes einer zentralen Heizungsanlage und unkontrollierte
Rohrleitungsverluste bleiben unberücksichtigt. Für die bewohnten Wohnungen
wird angenommen, dass alle Räume über die gesamte Heizperiode auf
20 °C beheizt werden. Die vermieterbezogene Heizkostenermittlung
basiert auf den von Deilmann, Gruhler und Werner für sechs Gebäudetypen
(Tab. 1) beispielhaft berechneten Heizenergieverbräuchen.
Die Studie differenziert nach dem Ausmaß des Leerstandes (0 %,
10 %, 20 % bzw. 40% der Energiebezugsfläche) sowie seiner Verteilung
(ungeordnet, geordnet) und dem wärmetechnischen Sanierungsgrad des
Gebäudes (unsaniert, normal saniert, hochwertig saniert). Insoweit für die leer stehende(n) Wohnung(en) kein
Wärmeverbrauch gemessen wird, fallen für den Vermieter keine Verbrauchskosten
an. Aus der wohnflächenbezogenen Umlage der Grundkosten ergibt sich
für den Vermieter dennoch, dass er bei Leerstand einen bestimmten
prozentualen Anteil von den Heizkosten zu tragen hat (Tab. 2). Tabelle 2: Leerstandsbedingter
Anteil des Vermieters an den Heizkosten (leer stehende Wohnung(en)
unbeheizt, Quelle: IÖR) Fiktive Leerstandsquote in Prozent Anteil an verbrauchsunabhängig
abzurechnenden Heizkosten (Grundkosten) in Prozent Anteil an Heizkosten insgesamt
bei ... Prozent Grundkosten in Prozent 30 Prozent 50 Prozent 10 20 40 10 20 40 3 6 12 5 10 20 Die Höhe des Anteils ist abhängig von dem Ausmaß
des Leerstandes und der Höhe des verbrauchsunabhängigen Anteils der
Heizkostenumlage. Je größer der Leerstand und der verbrauchsunabhängige
Anteil der Heizkostenumlage, desto höher ist der Anteil des Vermieters
an den Heizkosten. Die Höhe des Anteils ist unabhängig von
dem Gebäudetyp, dessen wärmetechnischen Sanierungsgrad sowie der Verteilung
des Leerstandes im Gebäude. Diese Gegebenheiten bestimmen in Verbindung mit dem Umfang des
Leerstandes und dem Nutzerverhalten den tatsächlich gemessenen Heizenergieverbrauch und damit die
absolute Höhe der Heizkosten. In den Beispielrechnungen wurden dementsprechend
für die Vermieter sehr unterschiedliche Heizkosten ermittelt. Aus
den Fallbeispielen ergeben sich bei einer verbrauchsunabhängigen
Heizkostenumlage von 30 % für die Vermieter jährliche Heizkosten
(Grundkosten) von 0,10 EUR/m² Gesamtwohnfläche bei 10% Leerstand
bis 1,10 EUR/m² Gesamtwohnfläche bei 40 % Leerstand. Ein
verbrauchsunabhängiger Heizkostenanteil von 50 % bedeutet 0,15 EUR/
m² Gesamtwohnfläche bis 1,80 EUR/m² Gesamtwohnfläche. In einem unsanierten
Geschosswohnungsbau der Baujahre 1919 bis 1930 mit einer Wohnfläche
von 505 m² können bei 40 % ungeordnetem Leerstand für den Vermieter jährliche Heizkosten von
etwa 500 EUR (30 % Grundkosten) bzw. 800 EUR (50 % Grundkosten)
anfallen. Mit Blick auf die Kostenentwicklung beim Vermieter
sind ein hoher Sanierungsgrad und eine geringe verbrauchsunabhängige
Heizkostenumlage (30 %) grundsätzlich günstiger. Die Verteilung des
Leerstandes innerhalb eines Gebäudes gewinnt für die Höhe der vom
Vermieter zu tragenden Heizkosten umso mehr an Bedeutung, je größer
die Leerstandsquote im Gebäude und je geringer der Sanierungsgrad
des Gebäudes ist. In diesen Fällen wird die räumliche Ordnung des
Leerstandes innerhalb eines Gebäudes für den Vermieter interessant
(Abb. 4).
Abbildung 4: Beispiele für jährliche
Heizkosten (Grundkosten) der Vermieter aufgrund von Wohnungsleerstand
in zwei ausgewählten Gebäudetypen, differenziert nach dem Sanierungszustand
des Gebäudes und der Verteilung des Leerstandes (Kosten je m² Gesamtwohnfläche, Quelle: IÖR) Die höchsten Einsparungen durch das Ordnen des Leerstandes
ergeben sich bei den Untersuchungsbeispielen für die Gebäudetypen
GWB 1919 bis1930, GWB 1970 bis1980 und geschlossene Blockrandbebauung
bis 1918. Der mit den Gebäuden verbundene energetische Aufwand
für die Wohnnutzung steigt relativ
mit dem Maß der Unternutzung (Leerstand). Wenn ein großer Teil
des Wohnungs- und Gebäudebestandes längerfristig nicht bewohnt ist,
werden damit nicht nur bestehende Ressourcen nicht genutzt, sondern
die Nutzung der bewohnten Fläche verbraucht spezifisch sogar mehr
Ressourcen für den Betrieb (Heizenergie). Neben diesem ökologischen
Problem steht für den Gebäudeeigentümer die Finanzierbarkeit der Unternutzung. Bei Leerstand wird der Vermieter immer durch die
Grundkosten der leer stehenden Wohnungen belastet, dies umso deutlicher,
je schlechter der wärmetechnische Gebäudestandard und je höher der
verbrauchsunabhängige Anteil der Heizkostenumlage ist. Die Mieter profitieren bei Leerstand durch die Umlage
eines Teils der Heizkosten auf den Vermieter, aber auch sie müssen
in vielen Fällen mit einer Erhöhung der Heizkosten rechnen. Da die
Heizkostenentwicklung der Mieter vom Gebäudetyp, der Leerstandsquote
und dem wärmetechnischen Standard sowie von der konkreten Wohnsituation
abhängt, muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Dennoch gilt:
Bei hoher Leerstandsquote und energetisch schlechtem Gebäude gibt
es unter den Mietern mehr Gewinner als Verlierer. Das Nachsehen hat
vor allem der Vermieter. Die vorgenommenen Betrachtungen gehen davon aus,
dass die leer stehenden Wohnungen nicht aktiv beheizt werden. Im Falle
einer Temperierung derselben, würden dem Vermieter noch höhere Heizkosten,
als hier dargestellt, entstehen. Aber auch die Mieter würden in dem
Fall über die verbrauchsunabhängige Heizkostenumlage an dem Heizenergieverbrauch
für die leer stehenden Wohnungen zusätzlich beteiligt.
Ziel eines ökologischen und kostenbewussten Handelns sollte
es daher sein, die unnützen Verbräuche an Heizenergie
in den leer stehenden Wohnungen und den daran angrenzenden zu minimieren.
Ein Ordnen des Leerstandes hilft Vermietern und Mietern Heizkosten
sparen und ist zugleich ein Beitrag zur CO2-Einsparung.
Die Mehrverbräuche an Heizenergie können um bis zu 20 % reduziert
werden. Die hier vorgestellten instruktiven, aber konstruierten
Beispielrechnungen sollen verdeutlichen, dass die mit dem Leerstand
verbundenen unnützen Heizenergieverbräuche ein ernst zu
nehmendes Problem darstellen. Kostenseitig besonders betroffen ist
insbesondere der Vermieter. Das Ausmaß einer möglichen Kostenmehrbelastung
für die Mieter ist zu relativieren. Andere heizwärmebedarfsbestimmende
Faktoren, wie jahresklimabedingte Differenzen, Energiepreisschwankungen,
Nutzerverhalten und gebäudegeometriebedingte Differenzen sind häufig
mindestens ebenso bedeutsam. Besonders die geometriebedingten Differenzen
sind zum Teil erheblich.[3]
In Anbetracht dessen sollte die Wirkung von Leerstand für die Heizkostenentwicklung
der Mieter nicht überbewertet werden. Für den Vermieter hingegen ergeben
sich in jedem Fall zusätzliche finanzielle Belastungen. [1] Deilmann,
C.; Gruhler, K.; Werner, M. (2001): Höhere Wärmekosten durch Leerstand?
In: Die Wohnungswirtschaft (11) 66 f. und (12) 70 f. [2] Deilmann, C.; Möbius, M. (2002): Heizkosten bei Wohnungsleerstand.
In: Bundesbaublatt (11) 42 ff. [3] Gruhler,
K. (1996): Energieverbrauchsuntersuchungen am Gebäudetyp TW 58 in
Dresden-Johannstadt, IÖR-Texte 099, Dresden. |
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| Dies ist
ein Dokument der Seite www.schrumpfende-stadt.de Erstelldatum: 21. Februar 2003 Autor: Clemens Deilmann, Karin Gruhler, Martina Möbius |